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Bad Kissingen
Dieb hat Pech: Ebbe in der Kasse, dafür Überwachungskamera
Ein 27-Jähriger sollte 7500 Euro zahlen, weil er versuchte, Geld aus dem Bauernladen zu stehlen. Er widersprach dem Strafbefehl. Vor Gericht sagte er, dass er seine Freundin unterstützen wollte.
Eine Person in einer Tür, im Vordergrund eine Kamera       -  Diese Überwachungskamera filmt einen Mann, der gerade zur Tür hereinkommt.
Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa | Diese Überwachungskamera filmt einen Mann, der gerade zur Tür hereinkommt.
Susanne Will
 |  aktualisiert: 27.09.2024 02:39 Uhr

Die Kasse fürs Bio-Eis im Nüdlinger Bauernhof, die Kasse am Erdbeerfeld zum Selbstpflücken oder die Kasse im Hofladen eines Münnerstädter Bauerns – überall im Landkreis schätzen die Kunden die Möglichkeit, auf Vertrauensbasis Lebensmittel zu kaufen. Es gibt auch andere, die das System schätzen: Diebe . Jüngst wurde einer in Münnerstadt durch eine Videoüberwachung überführt. Er kassierte einen hohen Strafbefehl – und legte Einspruch ein.

So landete der Fall dann doch vor Gericht. Angeklagt war ein 27-Jähriger, der im Sitzungssaal für Überraschungen sorgte. So wollte er erst gar nicht aussagen – und war dann kaum zu bremsen.

Pech: Keine Scheine in der Kasse

Dem Mann wurde versuchter, besonders schwerer Diebstahl in vier Fällen vorgeworfen. An zwei Tagen im Dezember 2023 hatte er mehrfach versucht, zusammen mit einem Kumpel die Kasse im Naturprodukteladen eines Biobauerns in Münnerstadt zu leeren. Er ging in den Verkaufsraum, leuchtete in die Kasse, um Scheine zu entdecken und die dann gegebenenfalls zu stehlen. Nur: Es waren keine Scheine drin.

Wieder Pech: Kamera hielt alles fest

Was er nicht wusste: Der Landwirt hatte zur Sicherheit eine Überwachungskamera angebracht, die alles festhielt. So wurde er überführt. 7500 Euro sollte er mit 150 Tagessätzen à 50 Euro berappen.

Zu viel, weshalb er sich die Anwältin Christine Martin nahm und Einspruch einlegte. Nun ging es vor Gericht hauptsächlich darum zu erklären, warum das kaum zu stemmen ist.

So richtig schien das der Mann nicht verstanden zu haben, denn er sagte, er möchte sich nicht äußern. Erst als die Anwältin ihm zwar sagte, dass er das Recht zu schweigen habe, ihm aber durch ihren Gesichtsausdruck zu verstehen gab, dass das wohl nicht die Königslösung ist, redete er.

"Ich wollte was für meine Freundin tun"

„Ja, ich habe es getan, ich habe Geld gebraucht“, gestand er. So habe er „versucht, was reinzukriegen, es war echt Scheiße, was ich getan habe.“ Seine Lage, damals wie heute: Er lebt bei seiner Freundin, die wohl für den Großteil des Lebensunterhalts zuständig ist. „Ich wollte was für meine Freundin tun.“ Die Freundin saß im Zuschauerraum, ihrem liebevollen Verhalten nach zu urteilen hält sie zu ihm.

Christine Martin legte dar: „Mein Mandant bekommt netto für die Reinigung einer Backstation 485,61 Euro , daneben beteiligt er sich am Hausstand“, außerdem habe er noch Schulden, die er in Raten von 15 Euro pro Monat abbezahlt. Ihr Ziel: „Er hat wirklich nur sehr wenig Geld. Ich halte fünf Euro als Tagessatz für ausreichend.“ Das wäre ein Zehntel des ursprünglichen Tagessatzes.

Zu wenig für den Staatsanwalt, der den Tagessatz bei 15 Euro sah. Dem schloss sich auch die Richterin an, dazu muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Immerhin: Seine Strafe hatte sich von 7500 Euro auf 2250 Euro verringert.

 
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