Noch bestimmen Wiesen und Felder die Landschaft östlich der Autobahn A 71 in Höhe von Oerlenbach samt seinen Ortsteilen Ebenhausen, Eltingshausen und Rottershausen. Doch das wird sich bald ändern, denn im Frühjahr 2025 soll dort mit dem Bau der umstrittenen Südlink-Stromtrasse begonnen werden. Schon 2024 soll allerdings mit der Einrichtung der notwendigen Baustellen , einschließlich der Zufahrtswege, begonnen werden.
Mit dieser Leitung soll Gleichstrom mit einer Spannung von 525.000 Volt von den Windkraftanlagen im hohen Norden Deutschlands über 700 Kilometer in den windarmen Süden transportiert werden. Ganz im Norden, am Elbtunnel bei Hamburg, ist mit den Bauarbeiten vor einigen Wochen sogar bereits begonnen worden. Südlink soll 2028 in Betrieb gehen und die bisher weltgrößte derartige Anlage sein. Die Leitung soll insgesamt zehn Milliarden Euro kosten.
Viel Kritik eingesteckt
Mehrfach haben die Firmen Tennet (Hauptsitz in den Niederlanden) und Transnet BW (Hauptsitz Stuttgart, Haupteigentümer EnBW ), die die Leitung zusammen bauen und dann betreiben, die Öffentlichkeit über ihre Pläne informiert und dabei auch viel Kritik einstecken müssen. Besonders die Landwirtschaft fürchtet um den Verlust von wertvollem Ackerboden , aber auch Naturschützer sind dagegen. Nun fand in der Wilhelm-Hegler-Halle in Oerlenbach eine letzte öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Eine schriftliche Einladung flatterte so gut wie allen Grundstückseigentümern und Grundstücksnutzern (also den Pächtern von Flächen) im Bereich der Gemeinde Oerlenbach ins Haus. Aber auch sonstige Interessenten wurden nicht abgewiesen.
Pläne für Südlink-Trasse sind “fix und fertig“
Christopher Göpfert (Referent für Bürgerbeteiligung der Transnet BW GmbH in Bayern) war aus Stuttgart nach Oerlenbach angereist. Er schätzt, „wir haben mindestens 97 Prozent aller Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer anschreiben können“. 86 Frauen und Männer, auch aus den umliegenden Gemeinden, kamen zu der Informationsveranstaltung.
Sie wussten alle, dass ihre Grundstücke beim Bau der Südlink-Leitung betroffen sind und auch, dass die bisher nur auf Papier sichtbare Trasse sozusagen in Stein gemeißelt ist. „Die Pläne sind fix und fertig und stehen fest. Sie werden im Dezember bei der Bundesnetzagentur in Bonn zur Planfeststellung eingereicht. Zu 99,5 Prozent wird so gebaut, wie die Pläne es zeigen“, ist sich Christopher Göpfert sicher.
Untersuchungen noch diesen Monat
Nach der Genehmigung soll dann zügig mit dem Bau begonnen werden, sobald die Baustellen eingerichtet sind. Vorab stehen noch archäologische und Kampfmittel-Untersuchungen auf dem Plan, die bereits jetzt im Oktober beginnen. Warum kommen die Leute überhaupt noch zu den Informationsveranstaltungen, wenn bereits alles gelaufen ist? „Sie wollen unter anderem wissen, wie sie entschädigt werden“, sagt Göpfert und einige anwesende Landwirte und Pächter bestätigen dies auf Anfrage.
Die Gäste bei der Anhörung in der Hegler-Halle ließen sich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen Tennet und Transnet BW nochmals über kleine und kleinste Details der Trassenführung informieren. Ein besonders viel gefragter Mann war der Agrarwissenschaftler Christian Bidlingmaier von Transnet BW. Zweimal hielt er einen fast einstündigen Vortrag über die Rahmenvereinbarung zur Entschädigung, die zwischen den bayerischen Bauernverbänden und den Südlink-Betreibern nach über zweijährigen Verhandlungen abgeschlossen wurde.
Diese Vereinbarung stelle keine Zustimmung der Bauernverbände zur Notwendigkeit der Leitung an sich und zur Art der Bauausführung dar. Sie solle dem angemessenen Interessenausgleich dienen und Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren möglichst vermeiden.
Entschädigungszahlungen klar geregelt
Diese Rahmenvereinbarung führe dazu, dass alle bayerischen Landwirte nach denselben Richtlinien entschädigt würden. Ganz allgemein gesagt, werden die Eigentümer und Nutzer der Grundstücke dafür entschädigt, dass sie diese während der Bauzeit gar nicht und danach nur noch eingeschränkt für die Land- und Forstwirtschaft benutzen können. Entschädigt werden die Landwirte zum Beispiel auch, wenn ihnen EU-Förderungen zeitweise oder auf Dauer entgehen, weil sie ihre Felder nicht bestellen können. Entschädigungen gibt es auch, wenn die Erdkabel Wärme abstrahlen und dadurch betriebsbedingte Schäden entstehen.
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