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Wildflecken
SB-Waschanlage in Wildflecken sorgt erneut für Unmut: Welche Lösung kommen wird, bleibt unklar
Ein Schild an der SB-Waschanlage Wildflecken weist eigentlich darauf hin, dass Autos nur tagsüber gewaschen werden dürfen. Manche Fahrer haben dafür offenbar aber nur nachts Zeit. Das raubt Anwohnern den Schlaf.
Die Nutzung der SB-Waschanlage bis in die späten Abendstunden in Wildflecken sorgt für Unmut im Wildfleckener Gemeinderat und bei so manchem Anwohner.       -  Die Nutzung der SB-Waschanlage bis in die späten Abendstunden in Wildflecken sorgt für Unmut im Wildfleckener Gemeinderat und bei so manchem Anwohner.
Foto: Sebastian Schmitt | Die Nutzung der SB-Waschanlage bis in die späten Abendstunden in Wildflecken sorgt für Unmut im Wildfleckener Gemeinderat und bei so manchem Anwohner.
Sebastian Schmitt
 |  aktualisiert: 06.04.2025 02:31 Uhr

Die unerwünschte „Rund um die Uhr-Nutzung“ der Selbstbedienungs-Waschanlage für Fahrzeuge in Wildflecken sorgt erneut für Unmut im Marktgemeinderat . Insbesondere nächtliche Reinigungsaktionen führen immer wieder zu Lärmbelästigungen der Nachbarschaft.

Gemeinderat Holger Trump (CSU/PWG/OWII) sprach das Problem in der jüngsten Sitzung erneut an und forderte eine Lösung. „Es ist unzumutbar für die Anwohner, wenn bis in die späten Nachtstunden Autos gewaschen werden“, kritisierte Trump. Bereits in der Vergangenheit sei es zu Beschwerden gekommen, doch offenbar ohne nachhaltige Konsequenzen.

Schriftliche Ermahnung des Betreibers

Zweiter Bürgermeister Wolfgang Illek (CSU/PWG/OWII) zeigte Verständnis für die Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und erklärte, dass das Thema bereits mehrfach mit dem Betreiber der Anlage besprochen worden sei. Dennoch scheine das nicht auszureichen. „Das muss endlich gelöst werden“, stellte Illek klar.

Um die Lärmbelästigung zu reduzieren, wird die Gemeinde Wildflecken nun nochmals aktiv. Der Betreiber der SB-Waschanlage soll schriftlich ermahnt werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nächtliche Nutzung zu unterbinden. Ob dies letztlich eine komplette Änderung der Betriebszeiten oder technische Lösungen wie eine Zugangsbeschränkung bedeutet, bleibt abzuwarten.

Auflagenverschärfung in Wildflecken möglich

Alleine mit einem Schild auf die Betriebszeiten hinzuweisen, reiche nicht mehr aus, so die einhellige Meinung im Gremium.

Die Situation bleibt also weiterhin angespannt. Sollte sich das Problem nicht bald lösen, könnte es in naher Zukunft strengere Maßnahmen seitens der Gemeinde geben – möglicherweise auch in Form einer Auflagenverschärfung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür müssten allerdings zunächst einmal geklärt werden.

Das Problem der nächtlichen Lärmbelästigung durch die SB-Waschanlage bleibt also weiterhin eine echte Herausforderung für die Gemeinde Wildflecken . Ob die erneute schriftliche Ermahnung des Betreibers Wirkung zeigt oder andere Maßnahmen notwendig werden, wird sich erst in den kommenden Wochen zeigen. „Es darf halt nicht so sein, dass jeder einfach macht, was er will“, machte zweiter Bürgermeister Illek klar.

Weitere Themen aus dem Gemeinderat

Bauantrag: Der Bauantrag der Hubert und Sven Wiegand GbR für die Überdachung eines Stellplatzes im Birkenweg musste nach einem Formfehler des Planers erneut vorgelegt werden. Bürgermeister Gerd Kleinhenz (PWW) stellte klar, dass aus Sicht der Gemeinde nichts gegen das Bauvorhaben spreche. Der Gemeinderat gab einstimmig seine Zustimmung.

Sanierung Eckartsrother Straße Oberbach: Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die Sanierung der Eckartsrother Straße in Oberbach. Von sieben angefragten Firmen gaben lediglich drei ein Angebot ab. Die Preisspanne lag zwischen rund 730.000 und 520.000 Euro. Der Auftrag wurde schließlich an die Firma Stolz vergeben, die das günstigste Angebot abgegeben hatte.

Die Bauarbeiten des dritten Bauabschnitts der Eckartsrother Straße sollen im April beginnen und bis Ende August abgeschlossen sein. Auch dieser Punkt wurde ohne Einwände beschlossen.

 

 

 
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  • franz-peter potratzki
    Ob die erneute schriftliche Ermahnung des Betreibers Wirkung zeigt oder andere Maßnahmen notwendig werden, wird sich erst in den kommenden Wochen zeigen. Hallo ? Ist man in Wildflecken tatsächlich nicht in der Lage dem Betreiber einer Auto- Selbstwaschanlage ganz klar vorzuschreiben, wie lange diese zeitlich auch benutzt werden darf ?? Hier in Bad Kissingen und auch in anderen Städten müssen die Waschanlage bis spätestens zwischen 20 oder 22 Uhr geschlossen sein. Bleibt aber die Frage, warum dies der Marktgemeinderat nicht sofort verbietet!
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  • Peter Koch
    Offensichtlich weiß der Betreiber, dass in der Nacht nicht gewaschen werden darf. Deshalb hat er ja ein entsprechendes Hinweisschild angebracht. Es ist ihm aber auch offensichtlich egal ob das Verbot eingehalten wird.
    Da hilft nur eins, um 22 Uhr den Strom abschalten. Das sollte die Gemeinde doch hinbekommen können.
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