Die Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Elfershausen ist in die Jahre gekommen und weist eklatante Schäden auf, die dazu zwingen, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, wie ein Ortstermin mit der Kirchenverwaltung und einem Architekten zeigte. Insbesondere am Kirchturm bröckelt der Außenputz, der jederzeit abfallen könnte und macht eine umgehende Reparatur notwendig.
Diesem ersten Schritt, der auf eine Kostensumme von 10.000 Euro geschätzt ist, stimmte der Marktgemeinderat einmütig zu. Die tatsächlichen Kosten müssen jedoch erst ermittelt werden, wenn ein Gerüst steht und der reale Schaden feststellbar ist. Danach will der Markt Reparatur-Angebote einholen. Die Gemeinde ist mit 50 Prozent an den Gesamtkosten beteiligt, beschloss das Ratsgremium, damit von der Diözese die Freigabe des Gerüstaufbaus erfolgen kann. Sollten die Gesamtkosten den Betrag von 10.000 Euro überschreiten, muss der Gemeinderat erneut darüber beschließen.
First Responder Gruppe Elfershausen
Die First Responder Gruppe Elfershausen will das Programm für ihre Ersthelfer-Einsätze vervollständigen. Das betrifft ihre Betätigungsfelder Bewusstlosigkeit, akute Atemnot, Kreislaufstillstand, Sturz aus großer Höhe, Polytrauma und schwere äußere Blutungen, um die das Hilfsprogramm erweitert wird, aber auch ein Fahrzeug, das das Regionalbudget und die Feuerwehr selbst finanzieren. Dazu benötigte die Responder Gruppe die Zustimmung des Gemeinderats, die sie erhielt.
Per Antrag bat der FC Elfershausen auf Erlass der Nutzungsgebühren für die Schwedenberghalle, die bei der Ostereiersuche im Vorjahr entstanden. Diese wurde von der Vereinskinderturnabteilung durchgeführt. Den erzielten Gewinn verwendeten die Veranstalter ausschließlich für die Förderung des Kinderturnens. Auch die Jahreshauptversammlung im November diente keinem Gewinnzweck. Insgesamt entstanden für diese Veranstaltungen Kosten für Miete, Strom und Heizung in Höhe von 190 Euro.
Keine Nutzungskosten bei Kinder- und Jugendveranstaltungen
Die bisherige Regelung sah bei Hallennutzung einen Erlass von 50 Euro pro Nutzung vor. Die Verbrauchsgebühren wurden jedoch an die Marktgemeinde bezahlt. Nach Dafürhalten des Bürgermeisters soll der FC-Antrag Anlass sein, generell bei Veranstaltungen, die der Kinder- und Jugendarbeit dienen, die Miete zu erlassen. Musikveranstaltungen sind ausgenommen. Der Rat sprach sich dafür aus, die Miet- und Heizkosten bei Kinder- und Jugendveranstaltungen ohne Schankgenehmigung vollständig zu erlassen.