Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat offiziell bekannt gegeben, dass die Hohe Rhön nun als Wolfsgebiet anerkannt ist, was bedeutende Auswirkungen für Landwirte und Tierhalter mit sich bringt.
Die formale Anerkennung ermöglicht diesen im Falle von Schäden eine finanzielle Entschädigung. Gemäß EU-Vorgaben müssen jedoch innerhalb eines Jahres nach der Anerkennung Schutzmaßnahmen für Nutztiere implementiert werden, um in den Genuss von Schadensausgleichen zu kommen.
Die Übergangsfrist beginnt ab dem 1. Februar 2024, wie in einer Pressemitteilung des Landesamtes erklärt wird.
Wolfs sicherer Zaun ist eine Voraussetzung
Eine zentrale Anforderung für den Schutz gegen Wolfsübergriffe ist die Errichtung wolfsabweisender Zäune.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt appelliert daher an alle Nutztierhalter in Wolfsgebieten, diese Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Weidetierhalter werden zudem dazu aufgerufen, sich regelmäßig über die aktuelle Situation in Bayern zu informieren.
Standorttreue Wölfe
Die Standorttreue von Wölfen spielte bei der offiziellen Anerkennung der Hohen Rhön als Wolfsgebiet eine entscheidende Rolle. Ein Wolf, Wolfspaar oder Wolfsrudel gelten entsprechend den deutschen Monitoringstandards als standorttreu, wenn ihre Anwesenheit über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird. Oder wenn ein männlicher und weiblicher Wolf gemeinsam ihr Territorium markieren beziehungsweise eine Reproduktion belegt ist.
15 Kilometer Umkreis
Innerhalb eines Umkreises von 15 Kilometern um einen standorttreuen Wolf, ein Wolfspaar oder ein Wolfsrudel wird vom LfU ein Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs festgelegt.
Ein Gebiet wird aus der Wolfsgebiet-Kulisse entfernt, wenn die entsprechenden Individuen im Verlauf eines Monitoringjahres nicht mehr nachgewiesen werden können.
Neben der Hohen Rhön gilt der Pressather Wald als Wolfs-Territorium. Das Territorium Altmühltal nach Südosten erweitert.