„Fünf festgelegte Wolfsgebiete gibt es derzeit in Bayern“, erklärt Wolfgang Klein , Ansprechpartner für Herdenschutz am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bad Neustadt, zuständig für die Landkreise Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen. In diesen Gebieten sind Tiere beziehungsweise Rudel ansässig. „In unseren Bereich handelt es sich um das Rudel im Truppenübungsplatz in Wildflecken.“
Die Rhön ein Wolfsgebiet
Als Wolfsgebiet gelte eine Zone von 30 Kilometern Umkreis um den Standort eines Rudels. „Betriebe in diesen Bereichen bekommen Herdenschutz, wie beispielsweise einen Zaun , gefördert. Der Herdenschutz ist für sie Voraussetzung, um im Schadensfalls einen finanziellen Ausgleich zu bekommen“, erläutert Klein. Eine weitere Möglichkeit sei ein Herdenschutzhund.
Derzeit umfasse das Wolfsgebiet in der Bayerische Rhön in seiner Breite den Bereich von Fladungen bis Eckarts, im Süden reiche es bis Burkardroth, Burglauer und Bad Neustadt.
Verbreitung des Wolfs schreitet voran
Neben diesem Kernbereich gibt es einen weiteren Bereich, der sich bis Münnerstadt, Bad Kissingen, Zeitlofs und Wartmannsroth erstreckt. Hier werden Herdenschutzzäune ebenfalls gefördert, sind aber keine Voraussetzung, um im Schadensfalls einen Ausgleich zu bekommen. „Der Ausgleich wird auch ohne extra Schutzmaßnahmen gezahlt“, so Klein.
Die Einteilung der unterschiedlichen Gebiete sei dynamisch und werde je nach der Verbreitung des Wolfs angepasst.
Der Wolf muss erst ein Nutztier gerissen haben
Für das Wolfsgebiet sei der Nachweis eines Rudels für das Wolfsgebiet notwendig, für den erweiterten Bereich der gesicherte Nachweis eines Wolfsrisses an einem Nutztier, die Sichtung eines Wolfs durch Wanderer oder Anwohner reiche nicht, erläutert Klein die Vorgaben.
Herdenschutzzäune werden seit drei Jahren gefördert. Bisher haben im Landkreis Bad Kissingen 85 Betriebe eine solche Förderung bekommen. Gefördert werden feste Zaunanlagen ebenso wie mobile Zäune , allerdings nur für Schafe, Ziegen, Jungrinder bis 24 Monate und Mutterkühe mit Kälbern.
„Milchkühe gelten als wehrhaft“, begründet Klein die Einschränkung.
Der Schutz der Kälber geht vor
Mutterkühe seien zwar auch wehrhaft, doch hier gehe der Schutz der Kälber vor. Nicht nur Haupterwerbs- und Nebenerwerbslandwirte, sondern auch Hobby-Tierhalter können für ihre Weideflächen diese Förderung bekommen.
„Weidetierhaltung ist aus naturschutzfachlichen, landeskulturellen und sozioökonomischen Gründen für den Erhalt der Kulturlandschaft unverzichtbar“, zitiert Klein die Begründung der Förderrichtlinie.
Es geht um die Zukunft der Weidehaltung
Landwirt Roland Wehner sieht es als wichtigen Beitrag des Staates, um landwirtschaftlichen Betrieben die Weidehaltung zu ermöglichen. Wer für einen Zaun eine Förderung bekommt, müsse eine zehnjährige Bindungsfrist einhalten, das heißt die Fläche müsse Weide bleiben und der Zaun in Schuss gehalten werden. Für nachträgliche Investitionen bei Schäden am Zaun gebe es allerdings keine Förderung mehr.
Wehners haben sich für zwei unterschiedliche Zaunsysteme entschieden, eine feste Zaunanlage und einen mobilen Zaun , der im Winter abgebaut werden könne.
„Der Zaun muss auch im Winter, wenn sie Tiere nicht auf der Weide sind, unter Strom stehen“, erklärt Wehner. „Das ist notwendig, damit sich die Wildtiere nicht an den Zaun gewöhnen und lernen, durch den Zaun zu gehen.“
Über Solar werde der Strom für die Zäune erzeugt, was im Winter bei bedeckten Himmel schwierig werden könne. „Dann müssen wir an die Steckdose“, sagt Wehner.
Welchen Aufwand ein Landwirt mit solch einem Weideschutzzaun hat, lesen Sie hier: