Pünktlichkeit gilt nicht nur als die Höflichkeit der Könige. Sie ist auch ein entscheidendes Merkmal für die Beurteilung der Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Ergebnisse der Pünktlichkeitsmessungen bei bayerischen Regionalbahnen werden deshalb mit Spannung erwartet.
Wenn die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) ihr Qualitätsranking der insgesamt 28 Netze vorstellt, die in Bayern Schienennahverkehr anbieten, ist der Kissinger Stern regelmäßig ganz vorne mit dabei. Im Jahresranking 2016 belegte das von der Erfurter Bahn bediente Netz im Norden Unterfrankens Platz drei. Zwischendurch war es sogar mal Platz eins gewesen.
Bisher schon vorne mit dabei
Das Thema Pünktlichkeit spielte allerdings in diesem Ranking keine Rolle. Da ging es um Sauberkeit der Fahrzeuge innen und außen, Fahrgastinformationen im Regel- und im Störfall, Funktionstüchtigkeit der Ausstattung, Serviceorientierung der Zugbegleiter und Kundenorientierung bei Beschwerden. Jetzt jedoch steht nach Angaben der BEG eine Qualitätsdokumentation kurz vor der Veröffentlichung, bei der es auch um Pünktlichkeit geht.
Einen Ausblick auf die Ergebnisse gewährt die BEG schon. Und siehe da: Der Kissinger Stern fährt auch hier ganz vorne mit.
Den besten Wert unter den 32 Netzen, deren Ergebnisse bei der Pünktlichkeitsmessung die BEG da auflistet, erzielt mit einer Pünktlichkeitsquote von 99,6 Prozent die Bayerische Zugspitzbahn. Die tut sich aber laut BEG leicht. Denn die Strecke sei nur 7,5 Kilometer lang. Andere Verkehrsunternehmen seien darauf auch nicht unterwegs.
Mehr als 97 Prozent
Gleich dahinter folgt, neben zwei anderen Netzen, der Kissinger Stern. Als Pünktlichkeitswert würden hier, schreibt die BEG, jeweils mehr als 97 Prozent erreicht. Als Durchschnitt bei der Pünktlichkeit aller Netze in Bayern gibt die Eisenbahngesellschaft 93,3 Prozent an. Das sei einen Prozentpunkt besser als der Bayernschnitt im Jahr davor.
Einfach zu vergleichen ist die Pünktlichkeit in den verschiedenen Netzen aber nicht. Das räumt die BEG ganz offen ein. Die betroffenen Verkehrsunternehmen seien sehr unterschiedlichen Bedingungen ausgesetzt. „Externe Faktoren“ spielten oftmals auch eine Rolle. Zum Beispiel komme es darauf an, ob eine Strecke eingleisig oder zweigleisig ist. Die Auslastung der Strecke wirke sich ebenso aus, wie Bauarbeiten, technische Störungen, Sturmwarnungen oder Langsamfahrstellen.
Zur allgemeinen Verbesserung der Pünktlichkeitswerte hat die BEG nach eigenen Angaben selbst mit beigetragen. Die Gesellschaft habe regelmäßig bei der DB Netz AG interveniert. Das habe dazu geführt, „dass der dringend notwendige Vegetationsrückschnitt an den Gleisen 2016 deutlich beschleunigt wurde“. Planung und Kommunikation „von Baumaßnahmen und Schienenersatzverkehren“ seien in Zusammenarbeit mit den Bahnverkehrsunternehmen verbessert worden.
Auch Fernverkehr pünktlicher
Großbauprojekte seien mit Totalsperrungen abgewickelt worden. In der Folge gibt es da dann praktischerweise überhaupt keine baubedingten Verzögerungen mehr. Zudem habe sich die Pünktlichkeit des Fernverkehrs deutschlandweit verbessert. Der Einfluss von Verspätungen dort war also geringer.
Die Pünktlichkeit der Züge in bayerischen Nahverkehrsnetzen wird übrigens nicht nur gemessen. Sie ist auch „mit einem monetären Anreizsystem verbunden“, schreibt die BEG. Erreichen die Verkehrsunternehmen die in der Ausschreibung der Netze vorgegebenen Pünktlichkeitswerte nicht, werden laut BEG „Vertragsstrafen fällig“.
Künftig strengere Grenzen
Aktuell werde Pünktlichkeit laut BEG nach einem so genannten Prozentverfahren beurteilt. Dabei werden „alle Zugankünfte bis zu einer Verspätung von 5:59 Minuten als pünktlich gewertet“. Das nehme Rücksicht darauf, „dass Verspätungen teilweise durch externe Einflüsse verursacht werden“.
In den neuen Ausschreibungen will die BEG allerdings auf ein Minutenverfahren umstellen. Das entspreche der Sicht der Fahrgäste besser, „denn eine
Verspätungen früher bestrafen
Verspätung von 20 Minuten beeinträchtigt die Kundenzufriedenheit stärker als eine Verspätung von fünf Minuten“.
Außerdem würden Verspätungen künftig bereits ab der dritten statt wie bisher ab der sechsten Minute bestraft. Die Pünktlichkeitsschwelle werde also auf 2:59 Minuten gesenkt. Damit würden auch geringere, „für die Fahrgäste aber durchaus bereits relevante Verspätungen angemessen berücksichtigt und sanktioniert“, erklärt die BEG. Verspätungen aufgrund von Baustellen oder wegen „Wartezeiten zur Anschlusssicherung“ würden aus den Strafzahlungen herausgerechnet.