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Schondra
Erster Bürgerantrag in Schondra ist zulässig
Einen Bürgerantrag nach Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung hatte der Marktgemeinderat Schondra erstmals auf der Tagesordnung. Er muss nun binnen drei Monaten behandelt werden.
In Schondra wurde zum ersten Mal ein Bürgerantrag gestellt, den der Gemeinderat behandelte.       -  In Schondra wurde zum ersten Mal ein Bürgerantrag gestellt, den der Gemeinderat behandelte.
Foto: Archiv/Türbl | In Schondra wurde zum ersten Mal ein Bürgerantrag gestellt, den der Gemeinderat behandelte.
Redaktion
 |  aktualisiert: 19.09.2024 02:39 Uhr

Der Antrag von Bürgern aus dem Baugebiet „Am Heppengraben“ hat zum Ziel, eine Überbevölkerung der Straße und das damit verbundene Parkchaos zu verhindern.

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