Schondra
Erster Bürgerantrag in Schondra ist zulässig
Einen Bürgerantrag nach Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung hatte der Marktgemeinderat Schondra erstmals auf der Tagesordnung. Er muss nun binnen drei Monaten behandelt werden.
Der Antrag von Bürgern aus dem Baugebiet „Am Heppengraben“ hat zum Ziel, eine Überbevölkerung der Straße und das damit verbundene Parkchaos zu verhindern.
Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar
Sie besitzen ein tägliches Zeitungsabo?
Dann ist der Zugang für Sie gratis.
Ergänzen Sie dazu Ihre Kundennummer nach erfolgreicher Registrierung in der App unter Profil / Daten bearbeiten.