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Bad Brückenau
Der aktuelle Stand bei der Unterkunft für Geflüchtete
Wie steht es derzeit bei der Umwandlung des Seniorenheims Sinntal in Bad Brückenau zur Flüchtlingsunterkunft? Die Redaktion hat nachgefragt und Neues erfahren.
Das ehemalige Seniorenheim Sinntal in Bad Brückenau       -  Das ehemalige Seniorenheim Sinntal in Bad Brückenau soll zur Geflüchtetenunterkunft werden.
Foto: Karl Kovacs | Das ehemalige Seniorenheim Sinntal in Bad Brückenau soll zur Geflüchtetenunterkunft werden.
Karl Kovacs
 |  aktualisiert: 13.04.2025 15:01 Uhr

Das ehemalige Seniorenheim Sinntal in Bad Brückenau steht vor einer neuen Nutzung: In der Ernst-Putz-Straße soll eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Geflüchtete entstehen . Der Verkauf des Gebäudes für 1,95 Millionen Euro wurde kürzlich abgeschlossen, der Notarvertrag soll demnächst unterzeichnet werden. Wer das Gebäude gekauft hat, ist derweil nicht bekannt. Aus Datenschutzgründen wurden dazu weder vom Makler noch von der Regierung von Unterfranken Angaben gemacht. 

Rechtliche und wirtschaftliche Hintergründe

Das Seniorenheim Sinntal, das seit über einem Jahr leer steht, umfasst eine Fläche von 1083 Quadratmetern. Der Mietvertrag für die geplante Gemeinschaftsunterkunft wurde laut der Regierung von Unterfranken bereits am 18. November 2024 unterzeichnet – noch bevor der Eigentümerwechsel offiziell vollzogen wurde. Die Regierung erklärt dazu: „Es besteht kein zivilrechtlicher Zwang, wonach der Vermieter einer Immobilie auch deren Eigentümer sein muss. Entscheidend ist, dass der Vermieter dazu berechtigt und in der Lage ist, dem Mieter die vertraglich zugesicherte Nutzung auch tatsächlich zu ermöglichen.“ 

Unterkunft soll dieses Jahr eröffnet werden

Die Regierung hat das Gebäude für einen Zeitraum von zehn Jahren angemietet. Nach den Plänen der Regierung soll die Gemeinschaftsunterkunft im Lauf des dritten Quartals 2025 eröffnen. 

Vermieter trägt Umbaukosten für Gemeinschaftsunterkunft

Die Kosten für den Umbau zur Flüchtlingsunterkunft trägt der Vermieter. „Die Übernahme erfolgt erst und nur dann, wenn sich das Objekt in einem für die Nutzung als Unterkunft geeignetem Zustand befindet“, heißt es weiter.

Angaben zur Höhe der Miete wurden nicht gemacht; diese orientiert sich an den ortsüblichen Quadratmetermieten und ist unabhängig von der Anzahl der belegten Plätze.

Das ehemalige Seniorenheim Sinntal in Bad Brückenau       -  Das ehemalige Seniorenheim Sinntal in Bad Brückenau soll zur Geflüchtetenunterkunft werden.
Foto: Karl Kovacs | Das ehemalige Seniorenheim Sinntal in Bad Brückenau soll zur Geflüchtetenunterkunft werden.

Widerstand und öffentliche Diskussion

Die Pläne stoßen in Bad Brückenau auf erheblichen Widerstand. Eine Petition mit dem Titel „Kein Asylheim im Königlich Bayerischen Staatsbad Bad Brückenau“ kritisiert die Standortwahl und fordert eine Überprüfung des Vorhabens.

Die Initiatoren der Petition befürchten negative Auswirkungen auf das Staatsbad, das als Ort der Ruhe und Erholung bekannt ist. Sie warnen vor möglichen sozialen Spannungen und sehen die Entscheidung als „unverantwortlich“. In der Petition heißt es: „Die unterschiedlichen Lebensweisen und Kulturen, die in einem Asylheim zusammenkommen, lassen sich nicht einfach so in ein Umfeld integrieren, das auf Ruhe und Beschaulichkeit ausgelegt ist.“

Sondersitzung des Bad Brückenauer Stadtrats

Auch bei einer Sondersitzung des Stadtrats am 7. Februar 2025 wurden Bedenken geäußert. Bürgermeister Jan Marberg (SPD) appellierte an eine sachliche Diskussion: „Möge diese Sitzung gedeihlich, konstruktiv und zum Wohle der Stadt Bad Brückenau sein.“ Vertreter der Regierung von Unterfranken verteidigten ihre Entscheidung und betonten die Eignung des Gebäudes für die Unterbringung von Geflüchteten. 

Sicherheit ist ebenfalls ein Thema

Sicherheitsbedenken spielen ebenfalls eine Rolle in der Debatte. Dazu sagte Benjamin Kraus von der Regierung von Unterfranken in der Sondersitzung, dass es in den Gemeinschaftsunterkünften in Unterfranken „zum weiten Teil friedlich“ sei. Natürlich gebe es keine Garantie, dass ein Bewohner nicht erst in einer GU auffälliges Verhalten zeige. Doch dann erhalte man über den Verwalter die entsprechende Information und die Person werde verlegt. „Wir haben großes Interesse, dass es in unseren GUs ruhig und reibungslos zugeht“, betonte Kraus im Februar.  

 
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