zurück
Bad Kissingen
Das Unkraut an der Schwarzen Pfütze wächst und wächst
Die Menschen gewöhnen sich an den traurigen Anblick des ehemaligen Traditionsgasthofes "Schwarze Pfütze" in der Gemeinde Oerlenbach. Seit Monaten kümmert sich niemand um das ausgebrannte Gebäude. Vorerst wird sich wohl daran nichts ändern.
Hier hat schon lange niemand mehr nach dem Rechten gesehen. Fotos: Heike Beudert/Paul Ziegler       -  Hier hat schon lange niemand mehr nach dem Rechten gesehen. Fotos: Heike Beudert/Paul Ziegler
| Hier hat schon lange niemand mehr nach dem Rechten gesehen. Fotos: Heike Beudert/Paul Ziegler
Heike Beudert
 |  aktualisiert: 20.08.2022 21:35 Uhr
Im Dezember 2013 hat das ehemalige Gasthaus "Schwarze Pfütze" an der früheren B19 lichterloh gebrannt. Ein Mensch verlor sein Leben. Bis heute steht das Gebäude nahezu unverändert, wie es die Einsatzkräfte der Feuerwehr nach ihrem Löscheinsatz verlassen haben. Heruntergefallene Ziegeln liegen auf dem Boden, die verkohlte Dachkonstruktion gleicht einem Mahnmal. Vor dem Haupteingang wächst das Unkraut und es gibt scheinbar einen Streit darüber, wem das Haus überhaupt gehört.

Das ehemalige Gasthaus "Schwarze Pfütze" liegt in der gleichnamigen Splittersiedlung und gehört zur Gemeinde Oerlenbach. Deren Bürgermeister Franz Kuhn sieht aktuell keine Möglichkeit, dass sich an der unerfreulichen Situation etwas ändert. "Das Haus ist nicht akut einsturzgefährdet". Zuständig sei jetzt erst einmal ein Eigentümer."Das Eigentumsrecht ist hoch angesiedelt", meint Kuhn. Ein Haus kann verfallen, wenn es niemanden gefährdet.

Die Eigentumsverhältnisse

Also wäre der Eigentümer gefragt. Doch es scheint unklare Eigentumsverhältnisse zu geben, selbst wenn laut Auskunft von Amtsgerichtsdirektor Matthias Göbhardt seit 2010 ein und derselbe Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. 2011 war ein Schweinfurter als neuer Eigentümer und künftiger Betreiber des Gasthauses in der Presse vorstellt worden. Über das Gasthaus will er mit uns nicht sprechen. Der einzige Kommentar: "Ich sage nichts. Die Zeitung dreht und wendet alles, wie sie es braucht". Die Polizei spricht auf Nachfrage von "dubiosen Eigentumsverhältnissen". Obgleich es einen eingetragenen Eigentümer im Grundbuch gibt, streiten sich wohl zwei Parteien, ob ein Kauf stattgefunden hat oder nicht. Hinzu kommt nach Auskunft der Polizei eine "unklare Versicherungssituation". Es ist scheinbar nicht geklärt, ob eine Brandversicherung für das Haus abgeschlossen ist.
Der Oerlenbacher Gemeinderat Martin Greubel wohnt in der Nachbarschaft des Gasthauses. Er kann sich nicht erinnern, den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer je einmal gesehen zu haben. Greubel hat wenig Hoffnung, dass sich an der Situation zeitnah etwas ändern wird. "Das wir wohl noch eine Weile so gehen", glaubt er. "Schön ist es nicht", meint er. Aber man gewöhne sich fast schon daran.

Balken würden nach innen fallen

Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde sieht aktuell keine Veranlassung, einzugreifen. Kreisbaumeister Günter Stammwitz betont, dass von dem Gebäude keine öffentliche Gefahr ausgeht, selbst vom verkohlten Holzgerippe des Daches nicht. Die Balken würden nach innen fallen. Weder die Gemeinde, noch das Landratsamt werden die längst fälligen Aufräumarbeiten Gasthof übernehmen. "Das ist nicht die Aufgabe des Landkreises", ergänzt Stammwitz. In diesem schwierigen Fall bliebe der Landkreis sonst auch noch auf den Kosten sitzen.

Ein Einzeldenkmal

Oerlenbachs Bürgermeister Franz Kuhn weiß nicht, ob das Gasthaus eine Zukunft haben wird. Er findet, dass der Gasthof als Ausflugslokal ideal liegt. Günter Stammwitz hat eine andere Idee. Seiner Meinung nach wäre das Gebäude ideal für ein Architektur- oder Ingenieurbüro. Es liege zentral, autobahnnah und habe Parkmöglichkeiten vor der Türe. Außerdem glaubt Stammwitz, dass das Gebäude mit geringen Auflagen wieder aufzubauen wäre. Weil es unter Denkmalschutz stehe, gebe es steuerliche Abschreibungen. Bei Stammwitz waren auch schon Interessenten. Die seien aber nicht mehr wieder gekommen.

Das liegt, wie Stammwitz vermutet, unter Umständen an den unklaren Eigentumsverhältnissen, von denen auch der Kreisbaumeister berichtet Es könnte aber auch ein bisschen damit zusammenhängen, dass der Gasthof Einzeldenkmal ist. Wer das Gebäude nutzen möchte, muss es - zumindest teilweise - erhalten. Der verbrannte Dachstuhl und das Obergeschoss dürfen aber eingerissen werden. Erhalten werden muss das Erdgeschoss samt Decke.

Einige, nicht viele Auflagen

Der vom Brand betroffene Teil ab dem Obergeschoss darf erneuert werden, sollte von der Fassade und Formgebung aber dem bestehenden Erdgeschoss angepasst werden, erläutert Stammwitz. Das sind grob die Auflagen, von denen Stammwitz ausgeht.















 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bad Kissingen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top