Wegen Diebstahls in sieben und versuchten Diebstahls in neun Fällen wurde ein im Landkreis lebender Mann vom Bad Kissinger Amtsgericht zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verurteilt. Als Täter unwiderlegbar entlarvt wurde der 34-Jährige, nachdem ihm die bestohlene Rentnerin einige Fallen gestellt hatte.
Schon sieben Mal in kurzzeitiger Folge hatte die in einem Mehrfamilienhaus lebende Rentnerin im Mai dieses Jahres bemerkt, dass jeweils ein oder zwei Flaschen ihres guten Weines aus ihrem Vorratskeller verschwunden waren. "Es fehlte immer mal wieder etwas. Da wurde mir mulmig." Zum Nachweis der Diebstähle präparierte sie restlichen Flaschen und suchte zudem Rat bei ihrem Bruder. Dieser kaufte eine Kamera, die er zur weiteren Überwachung im Kellerraum anbrachte. Dank der folgenden Aufzeichnungen konnte der Hausbewohner bei seinen weiteren Taten eindeutig identifiziert werden.
Seniorin trickst Alkoholdieb aus: "Da wurde mir mulmig"
"Ich gebe es zu", bestätigte der Angeklagte nun vor Gericht die Vorwürfe des Staatsanwalts , die von der Rentnerin in sorgsamer Buchführung nach Zeitpunkt sowie Art und Menge der Getränke aufgelisteten Taten begangen zu haben. Er sei Alkoholiker, gab er zu seiner Entschuldigung an. Wegen seiner Abhängigkeit habe er im Vorjahr schon eine mehrwöchige Reha-Maßnahme absolviert. Aufgrund familiärer Probleme habe er einen Zusammenbruch erlitten: Seine Frau habe sich von ihm getrennt und sei nach Polen zurückgekehrt, sein Sohn lebe bei seiner Schwester im Landkreis. Er selbst wurde kürzlich wegen Trunkenheit entlassen und wohnt seitdem bei der Mutter, die ihm im Wissen um seine Alkoholabhängigkeit immer nur ein Taschengeld gibt. Nicht einmal die Frage der Richterin , ob er Arbeitslosengeld bezieht, konnte der Angeklagte beantworten: "Vielleicht läuft das über meine Mutter."
Während des mehrwöchigen Urlaubs seiner Mutter in Polen habe er kein Geld gehabt, begründete der 34-Jährige die Diebstähle . Mehrfach hatte er sich Zugang zum Kellerraum der Rentnerin verschafft und sich die eine oder andere Flasche genommen - wohl in der Hoffnung, dies würde nicht auffallen. Doch da hatte er sich getäuscht: Flasche für Flasche hatte die clevere Seniorin alle Diebstähle nachweisen können.
Nach seiner Entlarvung durch die Kameraaufzeichnungen hatte der Täter "einigen Ärger mit meiner Mutter", die ihm prompt eine erneute Therapie empfahl, weshalb er in Kürze einen Termin bei der Caritas hat. Den bei der Seniorin verursachten Schaden habe er noch nicht wieder gutgemacht, gab er der Richterin zur Antwort, will dies aber gern tun und sich auch entschuldigen. "Würden Sie die Entschuldigung annehmen?", wandte sich nun der Verteidiger spontan an die Seniorin im Zeugenstand. Als diese bejahte, erhob sich der Angeklagte , entschuldigte sich mit Hilfe seines Dolmetschers formvollendet und versprach die Wiedergutmachung des Schadens. Die Bestohlene nahm die Entschuldigung an und schien dem Dieb nicht einmal seine Taten zu verübeln: "Ich kenne die Probleme bei Alkoholismus ."
Wiedergutmachung des Schadens versprochen
Der Staatsanwalt wertete im abschließenden Plädoyer das Geständnis und die Entschuldigung zugunsten des Täters, zu seinen Lasten allerdings eine einschlägige Vorstrafe sowie die kurzen Zeiträume zwischen den Diebstählen : "Der Angeklagte zeigt keinen Respekt vor fremdem Eigentum." Dessen Absicht, sich erneut in Therapie begeben zu wollen, sah der Anklagevertreter "gerade noch so als günstige Sozialprognose", weshalb er eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten beantragte, die "als letzte Chance" zur Bewährung ausgesetzt werden könne - dies allerdings nur bei Erfüllung bestimmter Auflagen: Wiedergutmachung des Schadens, Vollendung der Therapie und künftige Abstinenz von Alkohol und Betäubungsmitteln. Der Verteidiger zweifelte wegen der Alkoholkrankheit seines Mandanten dessen Schuldfähigkeit an und beantragte nur sechs Monate auf Bewährung.
"Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie Übernahme der Verfahrenskosten", lautete das Urteil. "Sie haben Glück, dass in allen Fällen nur geringwertige Dinge entwendet wurden", begründete die Richterin ihre Milde. Denn daraus ergebe sich der Tatbestand des einfachen Diebstahls . Zudem seien die letzten neun Taten nur als versuchter Diebstahl anzuerkennen, da die Bestohlene mit der Präparierung ihrer Flaschen die nachfolgenden Diebstähle "wissend in Kauf genommen hatte". In seinem vorigen Verfahren wegen Alkoholdiebstahls in einem Supermarkt sei der Angeklagte mit der Umwandlung in eine Geldstrafe noch gut weggekommen. "Das machen wir diesmal nicht." Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre mit Unterstellung einer Bewährungshilfe ausgesetzt, der Schadensersatz auf 400 Euro festgelegt. Eine künftige Alkoholabstinenz machte die Richterin nicht zur Bewährungsauflage: "Es ist in Ihrem eigenen Interesse, eine zweite Therapie anzutreten."