
Zum 1. Januar treten neue Friedhofsgebühren in Kraft, nachdem die überörtliche Rechnungsprüfung erneut die Einführung kostendeckender Bestattungsgebühren angemahnt hatte. Letztmals wurden die Gebühren im Jahr 2015 angepasst.
Die Kosten im Detail
- Künftig kostet ein Reihengrab für Kinder bis zehn Jahre 15,60 Euro (vorher 5,40 Euro ).
- Ein Reihengrab für Personen ab dem zehnten Lebensjahr schlägt mit 40,80 Euro zu Buche (vorher 15,60 Euro ).
- Für ein Reihengrab mit Übereinanderbettung sind 58,70 Euro zu zahlen (vorher 22,80 Euro ).
- Doppelgräber kosten 72,60 Euro (vorher 30,60 Euro )
- Doppelgräber mit Übereinanderbettung kosten 103,20 Euro (vorher 45,60 Euro ).
- Für Urnenerdgräber oder die Nutzung von Urnenhain und Stelenfeld sind künftig 109,20 Euro zu entrichten (vorher 46,20 Euro ).
- Eine Urnenbaumgrabstätte kostet 122,40 Euro (vorher 62,90 Euro ),
- Eine Urnennische in einer Urnenwand 133,20 Euro (vorher 87,60 Euro ).
Diese Gebühren sind jährliche Beträge und werden je nach Ruhefrist berechnet und in einer Summe fällig.
- Für eine zusätzliche Urne im Einzel- oder Doppelgrab wird eine Einmalgebühr von 300 Euro erhoben.
- Für Grabstätten, bei denen Fundamente durch den Markt vorgegeben sind, wird ein einmaliger Zuschlag von 130 Euro (vorher 110 Euro ) bei Reihengräbern beziehungsweise Urnenerdgräbern sowie 230 Euro bei Doppelgräbern (vorher 200 Euro ) fällig.
- Die Benutzung der örtlichen Aussegnungshallen oder deren Vorräume/Freihallen kostet künftig 60 Euro als Grundgebühr für den ersten Tag (bisher 40 Euro ) und 40 Euro für jeden weiteren angefangenen Tag (bisher 20 Euro ).
Bürgermeister Daniel Wehner ( CSU ) ist sich bewusst, dass die Erhöhung der Bestattungsgebühren ein „heikles Thema“ ist. „Die Gebühren spiegeln die Kosten nicht wider“, betonte er.
Kritik der Rechnungsprüfung
Kritisiert wurde von der überörtlichen Rechnungsprüfung außerdem, dass der Markt Burkardroth 40 Prozent der Friedhofskosten als „öffentliches Grün“ ausweist. Damit werden 40 Prozent der Unterhaltskosten nicht als Friedhofskosten verbucht und auch nicht in die Berechnung der Bestattungsgebühren einbezogen.
Die Rechnungsprüfung argumentiert, dass dies nur dann zulässig sei, wenn es sich beispielsweise um eine parkähnliche Gestaltung, überdimensionierte Grünflächen, Ehrengräber oder denkmalgeschützte Grabmale handele. Dies treffe jedoch auf die Friedhöfe in Burkardroth nicht zu.
Gemeinde bleibt bei ihrer Haltung
Geschäftsleiter Heiko Schuhmann verteidigte die Regelung und verweist auf juristische Fachliteratur, die es ermögliche, bei großzügig angelegten Friedhöfen einen Teil der Gesamtkosten dem „öffentlichen Grün“ zuzurechnen. Bei der Bestimmung des Kostenanteils für öffentliches Grün habe die Gemeinde einen Ermessens- und Beurteilungsspielraum.
Aufgrund der Hinweise der Rechnungsprüfung sowie der juristischen Kommentierung wurden die Friedhöfe einer Flächenprüfung unterzogen. Die gesamten Friedhofsflächen im Markt Burkardroth summieren sich auf 29.591 Quadratmeter, davon entfallen 12.299 Quadratmeter auf Grün- und Gestaltungsflächen, was einem Anteil von 41,56 Prozent entspricht.
Gemeinwohlanteil bleibt unberührt
Dabei blieben die teilweise sehr umfangreich vorhandenen Naturstein-Einfassungsmauern unberücksichtigt, die laut Schuhmann eine weitere Anhebung des Gemeinwohlanteils rechtfertigen würden.
Der Gemeinderat beschloss, den Gemeinwohlanteil bei 40 Prozent zu belassen. Auch die neuen Bestattungsgebühren wurden beschlossen. Trotz dieser Erhöhung wird laut Schuhmann keine 100-prozentige Deckung der Friedhofskosten erreicht, sondern lediglich ein Deckungsgrad von etwa 80 Prozent.
Gibt es Einsparmöglichkeiten?
Aus dem Gemeinderat wurde jedoch auch nach Einsparmöglichkeiten bei den gemeindlichen Friedhöfen gefragt. Bürgermeister Wehner erklärte, dass die Unterhaltskosten für die Grünflächen der größte Kostenfaktor seien. Alternativ könnte die Pflege der Grünflächen reduziert werden.
Die stellvertretende Bürgermeisterin Silvia Metz sprach sich jedoch klar dagegen aus. Eine reduzierte Pflege würde unweigerlich zu Diskussionen mit der Bevölkerung führen, da die Menschen auf ein gepflegtes Erscheinungsbild der Friedhöfe großen Wert legen.