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Burkardroth
Burkardroth: Neue Vorgehensweise bei Tempo-30-Anträgen
In Burkardroth soll Tempo-30 nur dort eingeführt werden, wo eine tatsächliche Notwendigkeit besteht. So will die Gemeinde künftig mit Anträgen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen umgehen.
Mehr Tempo-30-Zonen oder ein Schilderwald ohne Wirkung?       -  Mehr Tempo-30-Zonen oder ein Schilderwald ohne Wirkung?
Foto: Marion Eckert | Mehr Tempo-30-Zonen oder ein Schilderwald ohne Wirkung?
Marion Eckert
 |  aktualisiert: 01.02.2025 14:00 Uhr

Rasen wirklich so viele, oder trügt das Gefühl? In Burkardroth sollen mobile Messungen zeigen, ob Tempo-30-Zonen tatsächlich notwendig sind oder ob sie aufgrund subjektiver Empfindungen gefordert werden.  

Immer wieder wenden sich Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung mit der Bitte um Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Einrichtung von Tempo-30-Zonen, vor allem in reinen Wohngebieten. Aktuell liegen dem Markt Burkardroth zwei entsprechende Anträge vor, welche die Lindenstraße in Wollbach und die Forststraße in Stangenroth betreffen.

Die Polizei überlässt die Entscheidung über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Gemeindestraßen grundsätzlich der Gemeinde, rät jedoch ebenso wie das Landratsamt eher davon ab. Eine Tempo-30-Ausweisung sei nur bei erheblicher Gefährdung sinnvoll. Auch auf überörtlichen Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wurden derartige Reduzierungen bislang nur restriktiv umgesetzt.

Reform der Straßenverkehrsordnung

Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung im Herbst 2024 wurden innerörtliche, streckenbezogene Tempo-30-Beschränkungen auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen erleichtert. Dies betrifft insbesondere Bereiche in der Nähe von Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen sowie neu auch Fußgängerüberwege, Spielplätze und hochfrequentierte Schulwege.  

Gleichzeitig wird bekräftigt, dass Tempo-30-Bereiche weiterhin strengen Anforderungen unterliegen – das gilt auch für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Gemeindestraßen. Eine flächendeckende Tempo-30-Regelung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Einheitliche Vorgehensweise 

Auf Anregung der Gemeindeverwaltung wurde nicht über die konkreten Anträge abgestimmt, sondern grundsätzlich festgelegt, wie künftig mit derartigen Anträgen verfahren werden soll. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass Einzelanträge von Privatpersonen nicht ausreichen, um Tempo-30-Beschränkungen anzuordnen. Daher schlägt sie dem Gemeinderat vor, dass Geschwindigkeitsreduzierungen nur bei „ausreichend belegtem Anwohnerwillen“ ausgewiesen werden können.

Die Formulierung „ausreichend belegter Anwohnerwille“ wurde von den Gemeinderäten als zu vage empfunden; eine feste Quote wollten sie nicht festlegen.

Trügerische Sicherheit

Bis auf Stralsbach wurden in allen Ortsteilen bereits Geschwindigkeitsreduzierungen eingeführt, teilte Geschäftsleiter Heiko Schuhmann mit. Bürgermeister Daniel Wehner (CSU) betonte, dass Tempo 30 in Wohngebieten eine trügerische Sicherheit bieten könne: „Fußgänger können sich nicht sicher sein, dass alle Autofahrer sich daran halten.“

Die Verwaltung wies zudem darauf hin, dass Tempo-30-Zonen allein durch Beschilderung oft nicht die gewünschte Wirkung erzielen – erst bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnteiler oder Barrieren sorgen für eine nachhaltige Verkehrsberuhigung. Zu viele Einschränkungen könnten jedoch dazu führen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen insgesamt weniger beachtet werden.

Ortsreferenten einbeziehen

Die Ortsreferentin von Stangenroth, Marion Zehe, zeigte sich überrascht über den Antrag aus ihrem Ortsteil, da sie bislang keine entsprechenden Wünsche gehört habe.

Johannes Schlereth  (Zahlbach) sprach sich dafür aus, die Ortsreferenten in die Entscheidungen einzubeziehen, da sie ihre Orte kennen und mit den Anwohnern in Kontakt stehen. „In jeder Ortschaft gibt es jemanden, der überall Tempo 30 haben möchte“, stellte er fest und mahnte, dass sich in langen Ortschaften wie Zahlbach und Burkardroth eine generelle Begrenzung stark hinziehen könne und auch nicht überall erforderlich sei.

Eugen Edelmann (Premich) befürchtet eine „Inflation“ an Tempo-30-Zonen. „Innerorts Tempo-30 und ein dazugehöriger Schilderwald ergibt keinen Sinn.“ Es würde schon reichen, wenn 50 Kilometer pro Stunde eingehalten würden.

Zweite Bürgermeisterin Silvia Metz (Wollbach) berichtete, dass Tempo-30-Forderungen oft davon abhingen, ob kleine Kinder im Wohngebiet leben. Für die Lindenstraße stellte sie fest: „Wer fährt denn schnell? Es sind die Anwohner selbst.“

Neue Vorgehensweise bei Antragstellung

Die Gemeinderäte einigten sich auf folgende Vorgehensweise: Geht ein Antrag ein, wird der zuständige Ortsbeauftragte informiert. Er spricht mit den Anwohnern, um deren Anliegen und das tatsächliche Gefährdungspotenzial einzuschätzen. Entscheidend sind dabei nicht subjektive Wahrnehmungen, sondern konkrete Daten. Daher wird eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage aufgestellt, um belastbare Werte zu erheben. Nach der Auswertung nimmt der Ortsreferent erneut Kontakt zu den Anwohnern auf, bevor der Gemeinderat über das weitere Vorgehen entscheidet.

Johannes Schlereth zeigte sich überzeugt, dass die meisten Bürger „sehr diszipliniert“ fahren. Oft entstehe lediglich der Eindruck, dass zu schnell gefahren werde.

Ariel Karwacki (Burkardroth) schlug vor, die Geschwindigkeitsmessung verdeckt vorzunehmen, um zu verhindern, dass bewusst zu schnell gefahren werde. Dies sei jedoch nicht möglich, erklärte der Bürgermeister: „Eine verdeckte Messung ist nicht möglich. Wir können nur die Anzeige ausschalten, dann sind die Messergebnisse nicht sichtbar.“

Information:

Tempo 30 bezeichnet eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometer pro Stunde, die für bestimmte Straßenabschnitte gilt. Sie dient vor allem der Verkehrsberuhigung und Sicherheit, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindergärten. Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregelungen des Straßenverkehrs.

Eine Tempo-30-Zone ist ein festgelegtes Gebiet, in dem auf allen Straßen innerhalb dieser Zone eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde gilt. Eine solche Zone wird durch Schilder zu Beginn und am Ende des Gebiets klar gekennzeichnet.  Es gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links. 

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Foto: Marion Eckert | Tempo 30 – sinnvoll oder Schilderwald?
 
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