Eine förmliche Bestätigung dafür gibt es vom Bundesrechnungshof nicht. Pressesprecher Andreas Krull widerspricht auf Anfrage einem entsprechenden Hinweis in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Capital aber auch nicht.
Aus dem Umstand, dass der Bundesrechnungshof in Bezug auf die B 286 neu eine andere Position vertritt als das Bundesverkehrsministerium, macht Krull darüber hinaus keinen Hehl. Aus der Sicht seines Hauses ist das Projekt zu teuer. Die Ausbaustandards seien zu hoch.
Auch eine im Bedarfsplan ursprünglich nicht enthaltene Verbindungsstraße in Bad Kissingen missfalle dem Bundesrechnungshof, heißt es in Capital. Westspange lautete einst der Arbeitstitel für diese Verbindung in Bad Kissingen.
Mehrkosten 18,1 Millionen Euro
Diese Verbindung allein verursache zusätzliche Kosten von 9,3 Millionen Euro, schreibt Capital. Insgesamt entstünden nach Auffassung des Bundesrechungshofes bei dem Projekt unnötige Mehrkosten von 18,1 Millionen Euro.
Über die konkrete Kritik hinaus ist das Projekt aus Sicht des Rechnungshofs aber auch Beispiel für einen klassischen Konflikt. Was das Straßennetz in der Republik angeht, reiche das Bundesinteresse heutzutage nur bis zu den Autobahnen und wenigen weiteren Straßen, erklärt der Pressesprecher.
Die Bundesstraßen hätten dagegen in den meisten Fällen nur noch regionale Bedeutung. Dass der Bund dennoch die Verantwortung dafür trage, findet der Bundesrechnungshof problematisch. Bestellt werde aus regionalen Interessen heraus, bezahlt werden solle überregional. Da mache es doch eher Sinn, Entscheidung und Mittel für die Bundesstraßen vom Bund auf die Länder zu übertragen, meint Krull.
„Unauflösbarer Widerspruch“
Dass es einen quasi „unauflösbaren Widerspruch“ zwischen Planern und Bundesrechnungshof gibt, bestätigt Holger Bothe, der Leiter des Staatlichen Bauamts Schweinfurt. Nur der Bundestag, sagt er, könne diesen Knoten lösen.
Die unterschiedlichen Ausbaustandards und in der Folge die unterschiedlichen Kosten haben nach seinen Angaben einen einfachen Grund. Ursprünglich seien die Kosten für das Projekt mit gut 18 Millionen Euro veranschlagt worden. Aufgrund von Verkehrsprognosen aus dem Jahr 2004 habe man dann aber erkannt, dass die ursprüngliche Planung voraussichtlich nicht ausreiche, „um den Verkehr leistungsfähig und sicher abzuführen“.
Höhere Qualität
Die erhöhten Ausbaustandards sähen zum Beispiel „höhenungleiche“ Anschlüsse anderer Straßen vor. Früher seien „höhengleiche“ Anschlüsse, also Kreuzungen, geplant gewesen. Dazu kamen in der neuen Planung auf Steigungsstrecken Zusatzspuren für Autos, die schneller sind als Lkw. Ergänzt wurde auch besagte Westspange für Bad Kissingen. So hätten sich die geschätzten Kosten tatsächlich auf 35 Millionen Euro erhöht.
Das sei zwar durchaus „ein enormer Kostensprung“, sagt Bothe. Aber der rühre eben von der zusätzlichen Qualität her, die nach der Verkehrsprognose von 2004 für nötig erachtet werde.
Leichtfertig auf den damaligen Zahlen beharren will das Staatliche Hochbauamt nicht. Die Behörde ist nach Bothes Worten dabei, durch Auswertung von Verkehrszählungen und ein Verkehrsgutachten für den Kissinger Raum festzustellen, ob die Planungsgrundlagen von 2004 zutreffen. Allerdings sei das Bauamt auch verpflichtet, Stellung zu beziehen, wenn sich die alte Planung nicht als „nachhaltig und leistungsfähig“ darstelle.
Seine Position habe das Staatliche Bauamt Schweinfurt dem Bundesrechnungshof bereits dargestellt. Dessen Vertreter hätten dabei zu erkennen gegeben, dass sie etwa im Vergleich mit Straßenbauprojekten in den neuen Bundesländern den Ausbaubedarf für geringer hielten.
Gefährliche Vergleiche
Bothe findet solche Vergleiche gefährlich. Die Entwicklung in den neuen Ländern sei einfach oftmals nicht umstandslos auf die alten Bundesländer zu übertragen.
Im Übrigen glaubt Bothe auch, die Diskussion über die regionale oder überregionale Bedeutung von Bundesstraßen sei auf das Projekt nicht anzuwenden. Die B 286 neu ist nach seiner Einschätzung keine normale Bundesstraße. Sie sei von Anfang an als Autobahnzubringer zur A 71 angesehen worden.
Ausgang offen
Wenn es zu dem Bemerkungsverfahren kommt, ist der Ausgang aus Bothes Sicht offen. Unter Umständen, so sei zu hören, werde das Thema sogar noch im Lauf des Monats November vom Bundestag debattiert. Zuständig, heißt es, ist der Haushaltsausschuss.
Eine Sammlung von früheren Berichten über die Debatte zur B 286 neu finden Sie hier