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BAD KISSINGEN/BISCHOFSHEIM
Braveheart-Battle: Insolvenzverfahren förmlich eröffnet
Helfende Hände: Mehrere Interessenten, nicht nur einer, wie es jüngst aus Bischofsheim hieß, führen mit dem Insolvenzverwalter für Braveheart-Veranstalter PAS-Team Ltd. Gespräche über einen Kauf des Unternehmens.
Foto: Patty Varasano | Helfende Hände: Mehrere Interessenten, nicht nur einer, wie es jüngst aus Bischofsheim hieß, führen mit dem Insolvenzverwalter für Braveheart-Veranstalter PAS-Team Ltd. Gespräche über einen Kauf des Unternehmens.
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:36 Uhr

Peter Roeger schätzt die Lage deutlich zurückhaltender ein als Georg Seiffert. Der Würzburger Anwalt, der vom Amtsgericht Schweinfurt zum Insolvenzverwalter der PAS-Team Ltd. bestellt worden ist, bestätigte am Freitag auf Anfrage Gespräche mit drei bis vier Interessenten an einer Übernahme des Braveheart-Veranstalters. Ob es tatsächlich zu einem Verkauf komme und wenn, an wen, dazu könne er aber noch nichts sagen.

Verwundert über Aussagen

Die Aussagen des Bischofsheimer Bürgermeisters Georg Seiffert von Anfang der Woche hätten ihn jedoch „äußerst verwundert“. Seiffert hatte sich da optimistisch gezeigt, dass der für 10. März geplante Lauf trotz der Insolvenz des Veranstalters stattfinden kann. Im Bischofsheimer Stadtrat berichtete Seiffert von einem möglichen Investor, einem sportbegeisterten Unternehmer, der bereits selbst an dem Lauf teilgenommen habe.

Letzte Hürden?

Es seien zwar noch letzte Hürden zu nehmen. Wichtige Kooperationspartner vor Ort hätten aber schon Zusagen für eine erneute Zusammenarbeit erteilt. Der Bischofsheimer Stadtrat beurteilte die Chancen für den Lauf in der Folge ebenfalls positiv und ermächtigte den Bürgermeister, die notwendige Vereinbarung für den Lauf mit dem neuen Veranstalter abzuschließen.

„Reine Kaffeesatzleserei“

Roeger, der seit der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Donnerstag nun nicht mehr nur vorläufiger Insolvenzverwalter ist, beschrieb die Situation am Freitag im Gespräch mit dieser Redaktion als wesentlich offener. Es fänden zwar Gespräche mit mehreren Übernahmekandidaten statt. Jetzt bereits zu sagen, dass diese Gespräche sicher zum Abschluss kommen und dass der Extrem-Hindernislauf am Kreuzberg stattfinden könne, sei aber „reine Kaffeesatzleserei“.

Der Insolvenzverwalter äußerte sich auch zur nach wie vor laufenden Onlineanmeldung für den Bischofsheimer Braveheart-Battle. Die Möglichkeit, sich online anzumelden, bestehe immer noch. Aber „mit der Maßgabe“, so der Anwalt, „dass keine Beträge eingezogen werden“.

In der Zwickmühle

Man kann in der Frage wohl von einer klassischen Zwickmühle sprechen. Einerseits könne man nicht Geld kassieren für die Teilnahme an einer Veranstaltung, für die man nicht „gewährleisten kann, dass sie stattfindet“, erklärt Roeger. Andererseits sei es für das Insolvenzverfahren und die Perspektiven des Unternehmens „unabdingbar“, die Möglichkeit zur Anmeldung offen zu lassen.

Mit vorsichtiger Zurückhaltung beschrieb Roeger auch mögliche Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf Aktivitäten der in Bad Kissingen ansässigen PAS-Team Ltd. jenseits des Bischofsheimer Braveheart-Laufs. Ob etwa der von Joachim von Hippel und seinem Unternehmen für den Sommer in Bad Kissingen anvisierte GourmetAthlon ausgerichtet werden kann, vermag er nicht zu sagen.

Kissingen wartet ab

Die Stadt Bad Kissingen wartet in der Sache erst einmal ab. Die Initiative für eine solche Veranstaltung sei ja vom Unternehmen ausgegangen, berichtete Pressesprecher Thomas Hack auf Anfrage. Wenn die Firma nicht in der Lage sei, den Genusslauf rund um Bad Kissingen unter Einbeziehung von Kissinger Sehenswürdigkeiten und Kissinger Gastronomie auszurichten, dann falle der Lauf eben aus.

Vorsicht walten lassen

Als vergangenes Jahr die Nachricht vom Insolvenzantrag des Unternehmens kam, habe die Stadt ohnehin Vorsicht walten lassen, ergänzt Hack. Die Ankündigung des GourmetAthlons war da zwar schon raus. Ein Verkauf habe aber nicht stattgefunden.

 
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    Der Anwalt bloefft doch nur. Der Firmenwert beschraenkt sich auf Minderwertige Namensrechte, die er versucht zu vergolden.
    Da das Verfahren nicht mangels Masse abgelehnt wurde, kann man sich ausrechnen, wer der Hauptglaeubiger sein wird.
    Da der Anwalt nach Erloesen seine Apanage nach oben treiben will, wird das ausgehen wie das Hornberger Schiessen.
    Irgendein Blinder wird schon drsuf reinfallen.
    Ein Erbe ist schon verbrannt worden. Schaun wir mal, wer sich als Naechster die Finger verbrennt
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