Kurzen Prozess machte Amtsrichterin Susanne Wasserbauer am Dienstag im Fall eines 34-jährigen Arbeiters aus dem Landkreis. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf versuchte Erpressung in Tateinheit mit versuchter Nötigung.
Nach dem Geständnis des Angeklagten („Es ist so, wie es ist.“) entschied sich die Richterin nach dreißigminütiger Verhandlung für die bei solchen Straftaten vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die sie auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Darüber hinaus setzte sie für den 34-Jährigen eine Geldstrafe von 1000 Euro fest. Dieser Betrag fließt an die Bad Brückenauer Tafel.
Im vergangenen Dezember hatte der 34-Jährige über einen Internet-Chat mit einer etwa gleichaltrigen Landkreis-Bewohnerin Kontakt aufgenommen und mit netten Worten recht schnell ihr Vertrauen gewonnen. Angeklagter: „Ich weiß auch nicht: Liegt's an mir?“ Mit zunehmender Vertrautheit ließ sich die junge Frau, die in der öffentlichen Verhandlung als Zeugin aussagte, im Januar dazu verleiten, dem Mann ein Sexvideo von sich selbst mit pornografischen Sequenzen zu schicken. Schon bei einer früheren Internet-Bekanntschaft war sie einer ähnlichen Bitte gefolgt, räumte sie vor Gericht ein.
„Etwas mehr als pornografisch“
„Das Video war schon etwas mehr als pornografisch“, klärte der Angeklagte nur andeutungsweise Richterin Wasserbauer auf deren Nachfrage auf. Nach einiger Zeit meldete sich der Angeklagte bei der Zeugin wieder, gab diesmal allerdings vor, jemand ganz anderer zu sein, der zufällig in den Besitz des Sexvideos gelangt sei. Dies wolle er nun ihrer Familie und ihren Freunden zugänglich machen, sollte sie nicht zu Geldzahlungen und Sex-Diensten bereit sein.
Zunächst eingeschüchtert
Eingeschüchtert und verängstigt wusste sich die Frau zunächst nicht zu helfen. Erst ein Bekannter, dem sie sich schließlich doch offenbarte, forderte sie zur Anzeige bei der Kriminalpolizei auf, die den Erpresser im Anschluss denn auch schnell ermittelt hatte.
„Ich wollte einfach wissen, wie weit sie geht“, versuchte der Angeklagte sein Handeln zu begründen. Gleichzeitig zeigte er vor dem Gericht aber Reue: „Es gibt Sachen, die man nicht macht. Ich habe es gemacht.“
Dieses Bekenntnis wollte die junge Staatsanwältin gern zugunsten des Angeklagten anerkennen, ebenso wie die Tatsache, dass dieser in einer festen Beziehung lebt und ein festes Arbeitsverhältnis hat. Doch die „erhöhte kriminelle Energie“, mit der der Angeklagte seine Tat geplant und umgesetzt hatte, wog dann doch schwer, zumal der Beschuldigte bereits wegen Betrugs vorbestraft war.
Deshalb forderte die Staatsanwältin für den 34-Jährigen etwas mehr, als die Richterin am Ende dann verhängte: eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung auf drei Jahre, die Zahlung von 1400 Euro an eine soziale Einrichtung sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.