Bad Kissingen
Besonderheit: Kreis Bad Kissingen nimmt Grundsteuer A ein
Der Kreisausschuss beschloss, dass es bei der Grundsteuer, gegenüber dem Vorjahr, in 2022 keine Hebesatzänderung gibt. Steuerpflichtige zahlen also denselben Betrag an den Kreis.
Die Grundsteuern A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) und B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) sind grundsätzlich Gemeindesteuern. Eine Gebietskörperschaft hat damit im Normalfall nichts am Hut. Im Landkreis Bad Kissingen gibt es aber Flächen, die keiner Kommune zuzuordnen sind (gemeindefreies Gebiet). Nach Angaben der Pressestelle im Landratsamt handelt es sich dabei ausschließlich um Waldgebiete, für die an den Landkreis Grundsteuer A zu entrichten ist. Der Landkreis erhält jährlich rund 36 200 Euro Grundsteuer A.
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