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Bad Kissingen
Bescheide gehen raus: Müllabfuhr wird teurer
Im Landkreis Bad Kissingen steigen nach 17 Jahren erstmals die Gebühren an.
Die Müllgebühren steigen erstmals seit 17 Jahren im Landkreis. Symbolbild: Frank Rumpenhorst/dpa       -  Die Müllgebühren steigen erstmals seit 17 Jahren im Landkreis. Symbolbild: Frank Rumpenhorst/dpa
| Die Müllgebühren steigen erstmals seit 17 Jahren im Landkreis. Symbolbild: Frank Rumpenhorst/dpa
Redaktion
 |  aktualisiert: 17.08.2022 08:35 Uhr

24 500 Abfallgebührenbescheide machen sich in diesen Tagen auf den Weg zu ihren Empfängern, teilt das Landratsamt Bad Kissingen mit. Spätestens am Wochenende bekommen dann alle Grundstückseigentümer, die an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Bad Kissingen angeschlossen sind, Post vom Kommunalunternehmen. Dieses ist für die Abfallwirtschaft des Landkreises zuständig. Fällig wird die neue Jahresgebühr am 1. Juli 2021, heißt es weiter.

Das Kommunalunternehmen musste die Müllgebühren erstmals seit 17 Jahren wieder anheben. Grund dafür ist unter anderem, dass die Rohstoffpreise gestiegen sind. Zudem haben die Entsorgerfirmen ihre Preise angezogen. Unter anderem sind Personal- und Sachkosten gestiegen, zudem fließen mittlerweile auch die Mautpreise in die Kalkulation mit ein.

Aufgrund dieser Tatsachen hatte der Kreistag die Gebührenerhöhung im Sommer 2020 einstimmig beschlossen.

Unterfrankenweit liegt der Landkreis Bad Kissingen mit dem Gebührensatz im unteren Drittel. In den vergangenen elf Jahren konnten die Abfallgebühren sogar zwei Mal gesenkt werden.

Das Kommunalunternehmen betont, dass neben der Abfuhr der Tonnen die umfangreichen Serviceleistungen unverändert bestehen bleiben. Dazu zählen der Betrieb der Wertstoffhöfe und Grüngutabgabestellen, die mobile Chemikaliensammlung sowie die Sperrmüllabholung auf Abruf.

Die Müllgebühren werden überwiegend per Lastschrift eingezogen. Der Vorteil: Fälligkeitstermine werden nicht versäumt und es fallen keine Mahngebühren an. Das Kommunalunternehmen bittet alle Kundinnen und Kunden , die ihre Gebühren noch per Rechnung bezahlen, darüber nachzudenken, ob eine SEPA-Basislastschrift nicht auch für sie sinnvoll wäre, heißt es weiter. Dafür liegt dem Infoblatt ein Vordruck bei, eine entsprechende Mitteilung kann aber auch formlos per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Wer die Gebühr bereits per Lastschrift bezahlt, wird gebeten zu prüfen, ob die Daten sich seit 1. Juli 2020 geändert haben.

 
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