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Bad Kissinger Bankexperten empfehlen Vollmacht
Es gibt viele verschiedene Arten der Vollmacht. Was es für Möglichkeiten bei Bankgeschäften gibt, und was passiert, wenn keine vorliegt.
Eine Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten wird von Experten empfohlen.       -  Eine Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten wird von Experten empfohlen.
Foto: Jürgen Hüls – stock.adobe | Eine Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten wird von Experten empfohlen.
Angelika Despang
 |  aktualisiert: 29.05.2024 17:07 Uhr

Bisher kam Oma immer gut allein zurecht. Einmal in der Woche ging sie zur Bank, um Geld zum Einkaufen abzuheben. Aber dann wurde sie immer vergesslicher und hob mehrmals wöchentlich Geld ab, bis nichts mehr auf dem Konto war. Was können Verwandte in diesem Fall tun?

„Grundsätzlich sollte solch einem Fall vorgesorgt werden“, sagt Rainer Zeller, Filialdirektor der VR-Bank in Bad Kissingen, „dafür eignet sich eine Bankvollmacht, mit der der Bevollmächtigte reagieren kann, die man aber auch jederzeit widerrufen kann.“ Eine Bankvollmacht bedeutet, dass ein Kontoinhaber eine Person ermächtigt, Bankgeschäfte in einem Kreditinstitut im Umfang der Vollmacht zu tätigen. „Die Bankvollmacht ist eine Kundenvollmacht und betrifft alle Konten, die der Kontoinhaber bei dieser Bank hat“, erklärt Zeller.

Das gesamte Vermögen im Blick?

Es gibt aber noch andere Arten der Vollmacht. „Daneben gibt es die Kontovollmacht, die sich nur auf ein einzelnes Konto bezieht, also zum Beispiel auf das Girokonto des Besitzers, nicht aber auf dessen Sparbuch.“ Wenn eine Person eine Vorsorgevollmacht ausgesprochen hat, sollte diese Vollmacht auch das Vermögen umfassen, rät Zeller.

Bei einer Vorsorgevollmacht wird eine Person beauftragt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen, für ihn zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Hier entscheidet der Bevollmächtigte an Stelle des Vollmachtgebers . „Eine Vorsorgevollmacht wird nicht bei der Bank hinterlegt, sondern bei einem Notar oder Rechtsanwalt. Es gibt auch die Möglichkeit, Musterformulare online runterzuladen, diese müssen aber geprüft werden. Deshalb ist es ratsamer, eine solche Vollmacht bei einem Fachmann aufstellen zu lassen“, bemerkt der Bankexperte.

Vertrauen sehr wichtig

Horst Neder von der Sparkasse Bad Kissingen und Bad Brückenau empfiehlt eine Generalvollmacht, auch schon in jungen Jahren: „Im klassischen Fall geben sich die Ehepartner gegenseitig eine Generalvollmacht und danach treten die Kinder als Bevollmächtigte auf.“ Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht : die Generalvollmacht wird in der Regel eingesetzt, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird für einen Zeitpunkt vorgesorgt, zu dem der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist. Aber auch Konto-, Bank- und Vorsorgevollmacht sind bei der Sparkasse möglich.

Eine Vollmacht gilt immer ab sofort. Wann sie angewendet wird, ist Sache der Absprache zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten. „Deswegen ist das Thema Vertrauen ganz wichtig“, betont Neder, „Auch der Umfang einer Vollmacht hängt vom Vertrauen gegenüber der zu bevollmächtigenden Person ab, also ob sie beispielsweise nur über einzelne Konten gegeben wird oder weiter gefasst wird.“ Eine Vollmacht sei kein Freifahrtschein für die bevollmächtigte Person. Denn wer sie missbraucht, macht sich strafbar.

Wenn dann der Vollmachtgeber verstirbt, können zum Beispiel Beerdigungskosten, die letzten Rechnungen oder die letzte Miete von seinem Konto bezahlt werden. Wer den Rest des Vermögens erbt, regelt das Testament.

Ohne Vollmacht wird Betreuer benannt 

Doch was tun, wenn keine Vollmacht vorliegt und der Senior zum Pflegefall wird? „Da sollte man erstmal schauen, ob er noch geschäftsfähig ist, also geistig so fit, dass er versteht, was er da unterschreibt“, erklärt Rainer Zeller, „wenn der Herr nur nicht mehr mobil ist, kommt ein Bankberater auch mal zu ihm nach Hause, dann kann eine Vollmacht noch erteilt werden.“ Falls das nicht mehr möglich ist oder der Betreffende das nicht möchte, kommt das Amtsgericht ins Spiel.

„Wenn keine Vollmacht vorliegt, müssen wir herausfinden, was die betreffende Person gewollt hätte“, sagt Christian Mutz, Pressesprecher und Richter am Amtsgericht Bad Kissingen , „dabei orientieren wir uns stark am Willen der jeweiligen Person. Der Richter redet mit ihr, überzeugt sich, ob sie ansprechbar und unterstützungsbedürftig ist. Wenn ja, kann eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden.“ Wichtig sei, dass die Person den Richter kennenlernt und Vertrauen aufbaut. „Dann wird im besten Fall ein Verwandter oder eine gut bekannte Person von dem Betreffenden selbst als Betreuer ausgewählt.“

Verfahren dauert mehrere Wochen

Falls das nicht möglich ist, wird ein Betreuer von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen oder ein Berufsbetreuer benannt, der regelmäßig Rechenschaft ablegen muss. „In 60 Prozent der Fälle schaffen wir es aber, einen Angehörigen zu bestellen.“ Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern.

Alle Experten empfehlen daher, eine Vollmacht frühzeitig auszustellen. „Viele Menschen beschäftigen sich gar nicht mit dem Thema, aber das sollte jeder tun, auch junge Leute“, rät Horst Neder.

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