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LKR Bad Kissingen
Bad Kissingen: Wie leicht ist 2G-Betrug?
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt 2G (Plus) oder 3G (Plus). Wie streng sind die Kontrollen? Wir haben in den vergangenen Wochen den Test gemacht.
Oft sind 2G oder 3G Voraussetzung, wie in der Gastronomie. Doch werden die Nachweise dafür ausreichend kontrolliert?       -  Oft sind 2G oder 3G Voraussetzung, wie in der Gastronomie. Doch werden die Nachweise dafür ausreichend kontrolliert?
Foto: Ellen Mützel | Oft sind 2G oder 3G Voraussetzung, wie in der Gastronomie. Doch werden die Nachweise dafür ausreichend kontrolliert?
Ellen Mützel
 |  aktualisiert: 17.08.2022 00:50 Uhr

Die Inzidenzen schießen in die Höhe - an vielen Orten gelten Beschränkungen, in viele Innenräume kommen Bürgerinnen und Bürger nur noch mit Impfung, manchmal mit Test. Doch kontrollieren die Angestellten auch richtig? Oder wäre es ein leichtes, mit dem Impfnachweis der Bekannten oder einem gefälschten Testzertifikat in die Innenräume zu gelangen? Dann wären alle Regeln hinfällig.Wir haben den Test gemacht.

Ich war in der Kurstadt unterwegs und habe darauf geachtet:

  • Wer will meinen Nachweis am Handy sehen?
  • Halte ich meinen Impfausweis in meiner Corona-Warn-App vor die Angestellten, achte ich darauf: Wer tippt auf den QR-Code und scrollt nach unten? Denn erst dort ist zu sehen, ob ich zweifach geimpft bin. Und, ob ich nicht einfach ein Foto eines fremden Nachweises vorhalte.
  • Und: Kontrolliert das Personal meinen Personalausweis? Denn der ist wichtig, um sicherzustellen, dass ich nicht den QR-Code einer anderen Person nutze. Ich müsste, wäre ich ungeimpft, nur einmal deren QR-Code scannen und hätte immer deren Impfnachweis auf meinem Handy. Auch könnte es sein, dass ich mir einfach einen Screenshot eines Impfnachweises im Internet besorgt und in meiner Bildergalerie gespeichert habe.

Bei immer steigenden Inzidenzen ist es wichtig, dass diese Regelungen eingehalten werden. Was kam also bei der Stichprobenkontrolle heraus?

1. Wer Glück hat, kommt um eine Kontrolle herum.

Im McDonalds bestelle ich am großen Touch-Screen-Terminal und hole am Schalter mein Essen ab. Nach dem Impfnachweis fragt keiner. Meine Beobachtungen zeigen: Wer an der Kasse bestellt, muss den Nachweis vorzeigen. Wer am Schalter bestellt, nicht. Stephen DeSanto, Franchise-Nehmer des Restaurants sagt, in seinen Restaurants habe es zu diesem Thema bisher keine Mängel seitens des Gesundheitsamtes oder der Polizei gegeben.

"Es ist immer schwierig, Sie machen da eine Momentaufnahme. Wir haben so lange Öffnungszeiten, wenn genau zu der Schicht, wo Sie kommen, jemand nicht prüft, muss das nicht für alle gelten."

In einem anderen Restaurant in der Kurstadt wurde ich zwar nach einem Impfnachweis gefragt, die Damen einen Tisch neben mir aber nicht.

2. Niemand wollte meinen Ausweis sehen.

Der Impfnachweis gilt nur mit Ausweis , um Betrug zu verhindern. Angesprochen darauf zeigt sich: es scheint, Unklarheiten zu geben. "Eigentlich dürfen wir den Ausweis nicht verlangen. Also, wir sind uns da unsicher", sagt eine Mitarbeiterin der Brasserie. Eine Nachfrage beim Geschäftsführer, Franz Pansi, zeigt ebenfalls Unwissen über die Regelung. Und ein Hauch Gleichgültigkeit.

Am Eck Beck der Bäckerei Schmitt zeige ich den Impfnachweis , weil ich drinnen esse. Vorbildlich wird die Gültigkeit der Impfung durch Klick auf den QR-Code geprüft. Christine Weißenberger antwortet mir auf die Frage, warum ich mich nicht mit dem Perso ausweisen musste. Sie macht unter anderem die Unternehmenskommunikation der Bäckerei.

"Diese Info ging heute (Anm. der Redaktion: vergangene Woche) raus, dass wir das jetzt auch offiziell dürfen." Bisher sei nicht klar gewesen, ob die Bäckerei als Café oder Handel gelte und ob ein Nachweis nötig sei.

Das ist sicher: In der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. September steht: "Der Anbieter, Veranstalter oder Betreiber hat durch wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson sicherzustellen, dass Zugang nur bei Vorlage der erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise erfolgt."

Oliver Mehler, stellv. Dienststellenleiter bei der Polizei Bad Kissingen, klärt auf, was die Ausweiskontrollen angeht: "Wenn ich als Polizei eine Identitätsfeststellung mache, muss die Person sich ausweisen." Wenn jedoch ein Gastronom beispielsweise einen Ausweis verlangt, könne die Person ihn zeigen oder eben nicht ins Restaurant gehen. Jeder darf den Ausweis verlangen, aber nur der Polizei mussman ihn zeigen. Fest steht: "Sie müssen bei 2G und 3G prüfen, ob das Impfzertifikat und der Ausweis passen."

3. Betrug ist einfach.

Vier der sechs Mal, als ich mein Handy vorzeigte, hätte ich auch nur ein Foto des Impfnachweises einer anderen Person zeigen können, denn viermal tippten die Angestellten nicht auf den QR-Code. So haben sie zum einen nicht erfahren, ob es sich um ein Foto handelt, zum anderen nicht, ob ich schon beide Impfungen erhalten habe.

"Oben (über dem QR-Code) steht ja ,vollständig geimpft'. Das reicht", erklärt mir eine Mitarbeiterin der Brasserie. Das ist aber falsch. Es ist nichts zu erkennen, nur ein QR-Code und mein Name. Den QR-Code würde mein Handy auch anzeigen, wenn ich nur eine Impfung hätte. (Anmerkung: Das gilt für die Corona-Warn-App. Bei der CovPass-App wird der geimpften-Status angezeigt. Die habe ich jedoch nicht verwendet.)

Eine Mitarbeiterin des Restaurants Platzhirsch sagt, sie würde die zweite Seite dann vorzeigen lassen, wenn sie sich unsicher wäre. Vorbildlich zeigten sich der Eck Beck in der Kissinger Innenstadt und das Mäx Gym. Letzteres checkt den QR-Code sogar bei allen Mitgliedern mit der CovPassCheck-App auf Gültigkeit. Das ist keine Pflicht, schafft aber Sicherheit. Auf dem Mitgliedsausweis wird dann vermerkt, ob ein Impfnachweis vorliegt, ansonsten kommt das Mitglied nicht mehr rein.

Weitere Ergebnisse: Der Kollege, der den Anstoß für die Recherche gab, hatte zuvor im KissSalis einen Versuch gestartet. Er war mit dem Impfnachweis seines Sohnes in das Bad gelangt: Auch hier hatte das Personal keinen Ausweis verlangt. Anders dagegen hatte es ein weiterer Kollege in der Disko Look erlebt: Hier scannt die Security mit der CovPassCheck-App und verlangt Ausweise .

Ob Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweise ordentlich eingesehen werden, kontrolliert die Polizei auf Vorgabe des Gesundheitsamtes . Dies war bisher nach Hinweisen aus der Bevölkerung passiert. Inzwischen wurden die Kontrollen verstärkt und die Polizei geht systematisch vor. "Bisher hat die Polizeiinspektion einen möglichen Verstoß festgestellt, der Fall ist derzeit in Klärung. Zudem gibt es immer wieder Hinweise von Bürgern oder Gästen auf Verstöße, die Anzahl bewegt sich im niedrigen zweistelligen Bereich", heißt es von der Pressestelle im Landratsamt.

 
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  • lbs
    Seit fast zwei Jahren macht Corona und das Leben schwer und wir alle müssen uns danach richten so gut wie möglich Infektionen zu vermeiden. Wenn ich aber dann lese dass die Brasserie und der Platzhirsch in Bad Kissingen nach dieser langen Zeit immer noch nicht wissen wie man richtig kontrolliert, dann bleibt einem die Spucke weg.

    Diese beiden Geschäfte werde ich mit Sicherheit nicht wieder aufsuchen, weil hier die Ansteckungsgefahr gewollt in Kauf genommen wird. Danke an Frau Mützel für diesen Artikel und den durchgeführten tollen Test.
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  • Wolfgang Dünnebier
    Ich (die Autorin) habe aber zu Beginn des Artikels geschrieben: „Halte ich meinen Impfausweis in meiner Corona-Warn-App vor die Angestellten, achte ich darauf…“ Ich nutze nämlich nicht die CovPass-App. Bei der Corona-Warn-App steht der Status der Impfung nicht über dem QR-Code.
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  • Funkenstern
    Tja, wenn die Medien schon Mist verzapfen, wo soll das denn noch hinführen? Lesen und verstehen, nicht einfach was hinein interpretieren.
    Eine Entschuldigung der Autorin wäre angesichts der Fehler angebracht.
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  • helgas
    Sehr geehrte Frau Mützel,

    Die Aussage der Dame aus der Brasserie ist korrekt. In der covpassap steht über dem qr Code das Datum, seit dem man vollständig immunisiert ist. Sprich: wann die 14 Tage nach der zweiten Impfung erreicht waren.

    Bevir Sie örtliche Unternehmen öffentlich anprangern, sollten Sie evtl vorher selbst mal die App genau anschauen... Eine gedruckte Entschuldigung in der Zeitung wäre das mindeste...
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  • lbs
    @helgas
    Ihre Antwort ist falsch❗ Frau Mützel hat es richtig geschrieben. Die Bedienung muss sich die App zeigen lassen und nach unten wischen. So kann sie Sehen, ob es sich nur um ein Foto handelt oder um die echte App. Damit ist ein Betrug nicht möglich. Außerdem hätte der Chef der Brasserie über seine App die Kontroll-app einschalten können, damit geht er auf den Bildschirm des Gastes und kann sofort alles lesen und den Gast hereinlassen. Der Inhaber der Brasserie sollte für sein lasches Verhalten und durch die Nennung in der Zeitung vom Gesundheitsamt seine Geldstrafe über 5000 Euro erhalten. Sein Verhalten ist unverantwortlich.

    Ihr letzter Satz gegen Frau Mützel ist daher eine Frecheit und deshalb bitte ich Sie dies hier zurückzunehmen.
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