
Seit dem Jahr 2000 haben die Deutschen mehr als 2,1 Milliarden Euro für Silvesterfeuerwerk ausgegeben. Am Besten lief es für die pyrotechnische Industrie dabei in den vergangenen drei Jahren: Da setzte sie jedes Mal rund 137 Millionen Euro zum Jahreswechsel um (Quelle: Statista). "Der Trend geht zu Verbundfeuerwerken, bei denen vieles gemischt ist", berichtet Pyrotechniker Christian Rose aus Wildflecken. Er betreibt die Firma Saale Pyro Müller und ist beispielsweise für das Abschlussfeuerwerk für den Kissinger Sommer zuständig.
Abstände beim Schießen
So ein Verbundfeuerwerk besteht aus mehreren Einzelrohren, die miteinander verleitet sind. Einmal gezündet, feuert sie nacheinander ihre Effekte ab. Bei solchen Batterien ist Vorsicht geboten - wie bei allen anderen Silvesterraketen und Böllern auch. "Man sieht immer wieder, dass die Batterien umkippen. Dann sind sie unkontrollierbar", sagt er. Die Bombetten feuern weiter heraus, durch die Wucht der Zündungen dreht und bewegt sich die Batterie unberechenbar hin und her, verschießt die Effekte in alle Richtungen. Um so etwas zu vermeiden, rät der Experte: "Die Batterie vorher auf einem Holzbrett festkleben oder zwischen zwei Steinen festklemmen."
Manche Verbundfeuerwerke verschießen ihre Ladung nicht nur gerade nach oben, sondern auch in Winkeln, die um 15 Grad von der Senkrechten abweichen. Das sorgt zwar für schöne, breitgefächerte Bilder am Himmel, birgt aber auch Gefahren. "Man muss darauf achten, dass man genügend Platz zum abschießen hat", sagt der Geschäftsführer von Saale Pyro Müller. Wie viel Abstand zum nächsten Haus, zum nächsten Auto oder zur nächsten Person zu halten ist, steht auf der Verpackung. Rose: "Der Gesetzgeber schreibt mindestens acht Meter vor. Ich würde 20 Meter empfehlen, auch weil es aus der Entfernung schöner wirkt."
Ebene freie Flächen wie Parkplätze oder große Höfe sind gut geeignet, enge Gassen in Altstädten sollten tabu sein. Unter anderem vor Kirchen, Fachwerkhäusern, und Scheunen sind Böller ohnehin verboten. "Da ist die Gefahr durch Brand zu groß", erklärt der Experte.
Eine Kommune mit Böllerverbot
Münnerstadts Stadtrat vor gut einem Jahr ein Böllerverbot beschlossen aus Sorge, eine fehlgeleitete Silvesterrakete könne historische Gebäude beschädigen. Innerhalb der Stadtmauern darf deshalb kein Feuerwerk geschossen werden. Der Stadtratsbeschluss ging auf Anregungen von Anwohnern zurück, berichtet Bürgermeister Helmut Blank ( CSU ). "Die Angst der Anwohner ist, dass eine Rakete in einen Leerstand einschlägt, nicht bemerkt wird und dann ein Brand entsteht", sagt er. "Wir haben genügend große Plätze zum Schießen." Dennoch befinden sich die Hotspots an Silvester nach wie vor in der Altstadt. Blank appelliert deshalb an die Bürger, dies zu unterlassen und verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen.
Münnerstadt ist die einzige Kommune im Landkreis, die ein Böllerverbot an Silvester erlassen hat. Das geht aus einer Anfrage der Saale-Zeitung an alle Gemeindeverwaltungen hervor. "Nach den gesetzlichen Vorgaben sind sowieso gewisse Vorgaben einzuhalten", teilt beispielsweise Thomas Hack für das Bad Kissinger Rathaus mit. Auf den gesunden Menschenverstand zählt auch Winfried Rost von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau : "Wir empfehlen vor dem Böllern, sich erst einmal im Warmen die Gebrauchsanleitungen durchzulesen."
Vorschießen am Kisspark und Böllern an Silvester
Vorschießen Saale Pyro Müller veranstaltet am Samstag, 15. Dezember, ein Silvester Vorschießen. Es werden Feuerwerkskörper der Kategorie II vorgeführt. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Kisspark im Gewerbegebiet Reiterswiesen. Das Schießen dauert etwa zwei Stunden.
Wer darf böllern, wann und wo? Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Personen ab 18 Jahren Feuerwerkskörper der Klasse II abfeuern. Das sind die Raketen, Böller und Batterien , die ab dem 28. Dezember in Supermärkten zu kaufen sind. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden (Fachwerkhäuser, Scheunen) ist das Abschießen auch an Silvester nicht gestattet. Feuerwerkskörper der Klasse I (Knallerbsen, Tischfeuerwerk) dürfen von Jugendlichen ab 12 Jahren ganzjährig gezündet werden.
Ausnahmen Feuerwerke der Kategorie II sind in Ausnahmefällen auch unterm Jahr erlaubt (z.B. an Hochzeiten). Sie müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden. Pyrotechniker mit den entsprechenden Genehmigungen dürfen ganzjährig Feuerwerkskörper bis zur Kategorie vier zünden, haben das aber den Behörden zu melden.
Auch ich bin der Ansicht, dass die Anzahl der Feuerwerksorgien dringend begrenzt werden sollte.
Die Feinstaubbelastung ist enorm.
Da sind Autos dagegen Waisenknaben.