Dass die Taxi-Versorgung in der Großen Kreisstadt an Randzeiten und Wochenenden lückenhaft ist, das hat zuletzt der Fall eines Ehepaares aus Fulda gezeigt. Die körperlich angeschlagenen Rentner bemühten sich 90 Minuten lang um einen Fahrdienst, nur um schließlich doch trampen zu müssen.
Von den Lücken kann auch Hoteldirektor Hans Markwalder ein Lied singen. "Wir haben einen Gast, der häufig zu uns kommt und den verlieren wir, weil es morgens um sechs Uhr nicht möglich ist, ein Taxi zum Bahnhof zu bekommen", sagt der Chef des Hotels Sonnenhügel in Reiterswiesen. Er habe jedoch die notwendigen Mietwagen- und Personenbeförderungslizenzen. Bevor das Hotel den Stammgast verliert, werde er den Gast lieber persönlich zum Zug bringen.
Versorgung am frühen Morgen
Markwalder ärgert sich über die Situation, aber weniger wegen der Taxiunternehmen und der Fahrer. Seine Kritik gilt dem Landratsamt Bad Kissingen als Genehmigungsbehörde. Die betonte gegenüber dieser Zeitung, dass keine Versorgungsprobleme bekannt wären. "Diese Aussage stimmt so nicht", widerspricht der Hotelier. Er verweist auf einen Schriftwechsel mit dem Straßenverkehrsamt, in dem das Sonnenhügel schon im April auf die Situation hingewiesen hat. Bereits seit dem Frühjahr 2017 stelle das Hotel fest, "dass die Taxibeförderung zwischen zehn Uhr abends und sieben Uhr morgens nicht mehr garantiert ist". Immerhin an Wochenenden seien Taxis bis zu den Schließzeiten der Diskotheken verfügbar. Damit ist er nicht allein, andere Hoteliers und Gastwirte aus dem Stadtgebiet schildern die Situation ähnlich.
Für die Taxiunternehmer zeigt Markwalder Verständnis. Wenn ein Unternehmen um sechs Uhr einen Fahrer vorhalten müsse, dann keine weiteren Kunden mehr habe und deshalb am Ende drauflegen müsse, sei nachvollziehbar, dass zu der Uhrzeit niemand fährt. Dennoch: Der Taxiverkehr ist Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Eine Taxikonzession beinhaltet eine Beförderungspflicht und die sieht der Hoteldirektor nicht erfüllt. Die bestehende Situation sei unkalkulierbar. "Das ist keine Voraussetzung für einen Gast, der einen Zug erreichen muss", betont Markwalder.
Die Beförderungspflicht durchzusetzen sei Aufgabe des Landratsamtes. "Der Staat hat einen klaren Auftrag", findet er. Er kritisiert, dass der Staat sehr rigide sei, wenn es darum geht, der Wirtschaft Vorschriften aufzuerlegen, an die die Unternehmen sich zu halten haben. "Aber wenn er seine eigenen Aufgaben erfüllen muss, ist er nicht mehr so stark."
Landratsamt will Bestand prüfen
Jürgen Metz, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit im Landratsamt und Kreisentwickler, betont auf Nachfrage, dass aus Sicht der Kreisentwicklung bislang keine Probleme beim Taxiverkehr in Bad Kissingen bekannt waren. "Tatsächlich liegen dem zuständigen Sachgebiet Verkehrswesen vereinzelte Beschwerden vor", teilt er mit. Der Vorfall mit dem Renterpaar aus Fulda habe allerdings nicht dazugehört. "Die bei uns eingegangenen Beschwerden wurden bearbeitet. Die betroffenen Unternehmen wurden angehört", berichtet er weiter. Aus Gründen der Vertraulichkeit könne das Landratsamt über das Ergebnis der Sachbearbeitung keine weiteren Auskünfte geben.
"Insgesamt werden wir aufgrund der aktuellen Situation die Lage im Taxigewerbe genau beleuchten, eine Bestandsaufnahme durchführen und dann entscheiden, ob und gegebenenfalls welche konkreten Maßnahmen seitens der Straßenverkehrsbehörde einzuleiten sind", kündigt Metz an.