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Bad Kissingen
Bad Kissingen: Sinkende Tendenz erlaubt weitere Lockerungen
Drei neue Coronafälle sind laut Landratsamt bestätigt. Was die Entwicklung für das Einkaufen und den Sport im Freien bedeutet.
Immer weniger Corona-Schnelltests im Landkreis Bad Kissingen fallen positiv aus.  
Foto: Christin Klose | Immer weniger Corona-Schnelltests im Landkreis Bad Kissingen fallen positiv aus.  
Wolfgang Dünnebier
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Am Montag, den 31. Mai 2021, liegen im Landkreis Bad Kissingen laut Landratsamt drei neue Corona-Fälle vor. Aktuell sind 78 Menschen erwiesenermaßen mit dem Virus infiziert, gegenüber dem Vortag sind sechs Personen genesen. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nach Berechnung des Staatlichen Gesundheitsamtes 28,1.

Bisher sind im Landkreis Bad Kissingen insgesamt 3.611 Corona-Fälle bestätigt. Als gesundet gelten inzwischen 3.431 Personen. 102 Personen, die positiv auf COVID-19 getestet waren, sind verstorben. 195 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne, stationär behandelt werden momentan 12 Personen.

Die Zahl der aktuell Infizierten teilt sich wie folgt auf die Altlandkreise auf: Bad Kissingen (42), Hammelburg (8), Bad Brückenau (28).

Zusätzliche Erleichterungen  

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Bad Kissingen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 lag (beginnend mit dem 26. Mai, RKI-Wert: 39,7), treten zum 1. Juni, 0 Uhr, weitere Lockerungen in Kraft.

Damit entfällt die vorherige Terminbuchung für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr (z.B. Schuhgeschäfte, Bekleidungsgeschäfte).

Es ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (ohne Test).

Weiter Kontakbeschränkungen

Aber: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (ausgenommen: Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte sowie Genesene).

Weitere Öffnungsschritte befinden sich laut Landratsamt derzeit in Abstimmung mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium. Das betrifft Lockerungen in den Bereichen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kino und Sport. "Sobald wir hier grünes Licht bekommen, geben wir das über unsere Kanäle bekannt", schließt die Pressemitteilung des Landratsamtes.

 
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