
In der Stadtratssitzung am Mittwoch, 2. April 2025, steht ein brisantes Thema auf der Tagesordnung: Die Stadt Bad Kissingen möchte eine Verordnung erlassen, die den Konsum und das Mitführen von Alkohol und Cannabis an bestimmten öffentlichen Orten verbieten soll.
Die Verordnung soll für folgende Bereiche gelten:
- Luitpoldpark
- Kurgarten
- Europawiese an der Ludwigsbrücke
- Innenstadt
Die Stadt beruft sich dabei auf Artikel 30 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) , der es Kommunen ermöglicht, solche Verbote auszusprechen. Voraussetzung ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass an diesen Orten aufgrund übermäßigen Alkohol- oder Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Bestehende Regelungen in Bad Kissingen
Laut der Satzung der Stadt Bad Kissingen über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen ist der Aufenthalt zum Alkoholgenuss bereits untersagt, „soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann“. Allerdings können in Einzelfällen Ausnahmen erteilt werden, wie es in der bestehenden Satzung aus dem Jahr 1996 heißt. Die nun geplante Verordnung würde diese bestehenden Regelungen deutlich verschärfen und ausweiten.
Hintergrund und Auswirkungen
Die geplante Verordnung würde nicht nur den Konsum, sondern auch das Mitführen von Alkohol und Cannabisprodukten in den genannten Bereichen untersagen, sofern diese zum Konsum vor Ort bestimmt sind.
Gemäß dem Gesetz wäre die Verordnung auf maximal vier Jahre befristet. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen.
Spannende Diskussion erwartet
Weiterführende Informationen zu den Plänen der Stadt sind derzeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Weil es sich um ein Verbot handelt, ist eine spannende und möglicherweise kontroverse Diskussion in der Sitzung zu erwarten. Vor allem die Frage nach der Kontrolle eines Alkohol- und Cannabisverbots wird voraussichtlich einige Stadträtinnen und -räte umtreiben.
Auch die Frage, ob es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gibt, dass an den genannten Orten regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol- und Cannabiskonsum begangen werden, könnte aufkommen.
Ähnliches Verbot in Schweinfurt
Solche oder ähnliche Verordnungen gibt es in mehreren anderen Städten in der Region. So darf in Schweinfurt sowohl Alkohol als auch Cannabis auf dem Georg-Wichtermann-Platz, dem Roßmarkt, in der Fußgängerzone und im Châteaudun-Park nicht konsumiert werden. Alkohol ist nur auf den Freischankflächen der Gastronomie erlaubt.
Info: Die Sitzung des Bad Kissinger Stadtrats am Mittwoch, 2. April 2025, im Sitzungssaal des Rathauses beginnt um 18 Uhr.
Bestes Beispiel: Radfahrer und E-Roller. Hier versagen die Polizei und Behörden komplett. Die fahren überall durch, wo es verboten ist und gefährden dort die Menschen. Egal ob Kurpark, Rosengarten, Luitpoldpark, Fußgängerzone oder Gehwege. Es interessiert einfach keinen. Keine Kontrollen in diesen Bereichen. Ich schätze die Arbeit der Kissinger Polizei sehr und weiß, dass sie nachts einen sehr großen Bereich mit wenig Personal überwachen müssen, aber so lange ein Streifenwagen tagsüber, an einem Radfahrer, der auf dem Gehweg auf der Ludwigsbrücke stadteinwärts vorbei fährt, glaube ich nicht, dass sich großartig nichts verändern wird. Sorry!