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Bad Kissingen
Bad Kissingen: Inzidenzwert am Sonntag unverändert
Sieben neue Coronafälle meldet das Landratsamt am Sonntag. Die 7-Tage-Inzidenz bleibt damit gegenüber dem Vortag unverändert.   
Ab Montag müssen Schüler in Bayern im Unterricht Maske tragen. 
Foto: Felix Kästle | Ab Montag müssen Schüler in Bayern im Unterricht Maske tragen. 
Wolfgang Dünnebier
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:05 Uhr

Am Sonntag, 8. November 2020, liegen laut Landratsamt im Landkreis Bad Kissingen sieben neue Coronafälle vor. Aktuell sind 89 Menschen mit dem Virus infiziert, gegenüber dem Vortag gelten neun Personen wieder als genesen. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt laut Landratsamt weiter 65,9. Am Samstag waren 16 neue Fälle gemeldet worden.

Bisher sind im Landkreis Bad Kissingen insgesamt 480 Coronafälle bestätigt – der Fall einer Person wurde storniert, da der Test falsch positiv war. Als gesundet gelten inzwischen 373 Personen. 18 Personen, die positiv auf Covid-19 getestet waren, sind verstorben. 304 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne, stationär behandelt werden momentan elf Personen. Die Zahl der aktuell Infizierten teilt sich wie folgt auf die Altlandkreise auf: Bad Kissingen (42), Hammelburg (31), Bad Brückenau (16).

Im Zusammenhang mit Corona weiß das Landratsamt auf Änderungen im Freistaat bei den Vorkehrungen gegen die Pandemie hin. 

  • Der Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz des Bayerischen Landesamt für Gesundheit  in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird bis mindestens 30. November ausgesetzt. Schulschließungen, Umstellung auf Distanzunterricht oder Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in Schulen aller Schularten allein aufgrund eines bestimmten Inzidenzwerts erfolgen nicht.
  • Auf dem Schulgelände besteht für alle Jahrgangsstufen Maskenpflicht, auch am Platz. Ausnahmen von dieser Maskenpflicht gemäß der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung allenfalls in begründeten Einzelfällen getroffen werden.
  • Ab Montag, 9. November 2020, tritt die neue Einreisequarantäneverordnung in Kraft.
     Demnach sind Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich digital über ein vom Bund bereitgestelltes Online-Formular bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu melden: www.einreiseanmeldung.de (die Webseite ist ab 8. November 2020 um 18 Uhr freigeschaltet).
  • Außerdem müssen sie sich für zehn Tage (bisher: 14 Tage) in häusliche Quarantäne begeben. Eine Verkürzung der Quarantänedauer kann durch einen negativen Test frühestens nach fünf Tagen erfolgen. Treten Symptome binnen zehn Tagen nach Einreise auf, so hat die betroffene Person unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren, es wird ein Corona-Test veranlasst.

Die 7-Tage-Inzidenz gibt die Anzahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen wieder. Die durch den Landkreis Bad Kissingen veröffentlichten Werte stützen sich auf den aktuell vorliegenden Stand des Gesundheitsamtes.
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