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Bad Kissingen
Bad Kissingen: Mädchen (11) belügt Polizei - Raub auf Spielplatz entpuppt sich als Lügengeschichte
Die Polizei Bad Kissingen hat Ermittlungen gegen ein elfjähriges Mädchen eingeleitet. Der Grund: Sie hat fälschlicherweise behauptet, auf einem Spielplatz von einem Mann überfallen worden zu sein und danach eine Tatortbereichsfahndung ausgelöst.
Redaktion
 |  aktualisiert: 12.02.2024 16:56 Uhr

Wie die Polizei Bad Kissingen berichtet, erschien am Samstagnachmittag (24. April 2021), gegen 17.15 Uhr, eine 11-Jährige in Begleitung ihrer Eltern bei der Polizeiinspektion und gab an, kurz zuvor am Spielplatz in der Stögerstraße beraubt worden zu sein. 

Angeblich hätte sie sich mit einer Freundin am Spielplatz befunden und auf ihr Handy geschaut, als sie von hinten umgestoßen wurde und hinfiel. Der unbekannte Angreifer, ein erwachsener Mann , hätte sich dann ihr Handy genommen und wäre in Richtung einer Bauruine geflohen. Da das Mädchen trotz Belehrungen über die Wahrheitspflicht bei ihren Angaben blieb, leitete die Polizei daraufhin eine Tatortbereichsfahndung ein. Eine erste Absuche des Spielplatzes und der Bauruine sowie Nachbarschaftsbefragungen blieben erfolglos. 

Vermeintlicher Überfall auf Spielplatz in Bad Kissingen: Verlorenes Handy der Grund für Lüge

Bei einer weiteren Absuche konnte dann das Handy des Mädchens aufgrund des Klingeltons unter der Kellertreppe aufgefunden werden. Da bei dem Mobiltelefon die Taschenlampe aktiviert war, erhärtete sich der Verdacht, dass die Geschichte des Mädchens unwahr ist. Bei einer nochmaligen Befragung räumte die 11-Jährige schließlich ein, dass sie die Geschichte frei erfunden hatte. Ihr Handy hatte sie während einer Erkundungstour in der Bauruine fallen gelassen und konnte dies nicht mehr erreichen. Da sie Angst hatte ihren Eltern davon zu erzählen, dachte sie sich kurzerhand die Geschichte von dem Überfall aus. 

Da sie damit den Straftatbestand des Vortäuschens eines Raubes verwirklichte, wird nun gegen sie ermittelt.  

 
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  • ra.kellermann@gmx.de
    wieso wird noch gegen sie ermittelt, bei Strafmündigkeit erst ab 14? Höchstens mal ein Termin mit den Eltern beim Jugendamt....
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