Der Landkreis sollte eine Impfkampagne starten, regte Kreisrat Reinhard Schaupp (Freie Wähler) in der jüngsten Kreistagssitzung an. "Denn wir haben doch das Interesse, dass sich viele Menschen impfen lassen." Beim Blick in die verschiedenen sozialen Netzwerke bekomme man nämlich den Eindruck, dass die Impfbereitschaft rückläufig ist, sagte Schaupp.
Angesichts von Querdenkern und Corona-Leugnern, die auf diffusen Internet-Plattformen gegen das Impfen mobilisieren und Verschwörungstheorien nähren, sei es wichtig, den Bürgern im Landkreis zu vermitteln, dass die Entscheidungsträger hier kompetent sind und in der Lage, solche Massen-Impfungen zu organisieren und im Impfzentrum Tattersall durchzuführen.
Schaupp stieß bei Landrat Thomas Bold auf offene Ohren. "Wenn’s um Weihnachten mit dem Impfen losgeht, starten wir auch eine Kampagne." Man müsse langfristig jeweils schauen, welcher Impfstoff gerade verabreicht wird. Die verschiedenen Impfstoffe sollen dann mit in die Kampagne eingebunden werden.
Impfteams kommen in die Seniorenheime
Was die Versorgung der älteren Menschen in den Heimen im Landkreis in Bezug aufs Impfen angeht, sollen vom Impfzentrum Tattersall in Bad Kissingen aus Teams gebildet und in die Seniorenheime im Landkreis geschickt werden, hieß es in der Sitzung.
Abteilungsleiter Jürgen Metz stellte den Einsatz des Software-Roboters vor, der neuerdings all die Personen, die negativ auf Corona getestet wurden, per SMS benachrichtigt. "Er arbeitet fehlerfrei und schont Ressourcen." Kreisrat Norbert Schaub (SPD) interessierte sich dafür, ob man diese Testergebnisse in die Corona WarnApp einspeisen könnte. Denn dafür sei diese App ja unter anderem auch da. Die Anregung wurde aufgenommen.
Kreisrätin Freia Lippold-Eggen (AfD) hatte schriftlich bei Landrat Thomas Bold angefragt, wie viele Bußgeldverfahren das Landratsamt im Zusammenhang mit Corona-Regelverstößen bislang bearbeitet hat. Ein Bürger hatte sie angesprochen, weil er eine Geldbuße wegen des Verstoßes gegen die Einreise-Quarantäneverordnung bezahlen sollte, obwohl er sich an die Vorschriften gehalten habe, sagt Lippold-Eggen im Gespräch mit dieser Redaktion.
Geldbuße trotz vorschriftmäßigen Verhaltens
Es ging um ein Paar, das vor dem Lockdown verreist war, und zwar in ein Land, das während des Urlaubs zum Risikogebiet erklärt worden war. Die beiden hätten bei der Rückkehr den vorgeschriebenen Corona-Test am Flughafen gemacht, der negativ ausfiel. Dies hätten sie dem Bad Kissinger Landratsamt mitgeteilt und auch von dort eine Bestätigung bekommen, sagt Lippold-Eggen. Doch einen Tag später sei dennoch ein Bußgeldbescheid über 500 Euro bei dem Paar eingetrudelt.
Da hat man schon den Eindruck, dass Geldbußen "ohne Rücksicht auf Verluste" verhängt werden, sagt die Kreisrätin. Sie findet, dass die Menschen derzeit wegen der Corona-Beschränkungen im Alltag schon "genug gebeutelt" sind. Da müssten Behörden mit Augenmaß handeln. Es geht ihrer Ansicht nach nicht nur darum, dass "der Staat seine Macht zeigt". Lippold-Eggen gesteht den Behörden jedoch auch zu, dass sie aktuell sehr viel zu tun haben. Da wisse offenbar die eine Hand nicht, was die andere macht. Der fragliche Bußgeldbescheid sei dann, auf ihre Intervention bei der Behörde hin, zurückgenommen worden.
Bislang 760 Bußgeldverfahren
Abteilungsleiter Thomas Schoenwald gab in der Sitzung am Montag einen Überblick über die seit 15. März 2020 registrierten Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Corona-Regelverstößen. Bislang wurden vom Landratsamt insgesamt 760 Bußgeldverfahren eingeleitet, so Schoenwald. Hierzu legten Betroffene in 112 Fällen Einspruch ein. In bislang 33 dieser Fälle entschieden Gerichte oder Staatsanwaltschaften, dass Einsprüche zurückgenommen werden müssen. In 28 Fällen führten solche Einsprüche der Bürger*innen zum Erfolg.
Die Höhe des Bußgelds lag, nach Schoenwalds Angaben, im Durchschnitt bei 150 Euro. "Wir haben aber die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen stets mit berücksichtigt." Verhängt worden seien die Bußgelder vor allem, weil Bürger*innen gegen die Maskenpflicht verstießen oder weil sie während des Lockdowns ohne triftigen Grund ihre Wohnung verließen.
Stutzig machte mich in diesem Artikel auch der Satz "In bislang 33 dieser Fälle entschieden Gerichte oder Staatsanwaltschaften, dass Einsprüche zurückgenommen werden müssen. In 28 Fällen führten solche Einsprüche der Bürger/innen zum Erfolg". Da würde ich gerne wissen, warum das Gericht hier keine Strafe verhängt hat. Ich hoffe die Redaktion bohrt da nach! Ich finde es wird deutlich zu wenig kontrolliert!