Weiterhin über Kreuz liegen die Vorsitzenden der vier Bad Kissinger CSU-Ortsvereine mit zwei Stadtratsmitgliedern. Streitpunkt ist die Beteiligung der beiden Letztgenannten an den Kosten für die Kommunalwahl 2020. Die am Donnerstag angesetzte Güteverhandlung unter Anwesenheit der Betroffenen brachte keinen Fortschritt. Der Konflikt zeichnet ein Bild davon, welche Herausforderungen eine Kommunalwahl-Kampagne bringt und was dabei im Falle eines Falles schieflaufen kann.
Für ihre Wahlwerbung brauchen die Kandidaten Fotos, Flyer und Plakate. Dabei geht es auch ums Geld. Wie jetzt in der aktuellen Auseinandersetzung. Das örtliche CSU-Wahlkampfteam sei überein gekommen, dass die Kandidaten entstehende Kosten mittragen, schilderte der Richter die Sicht der klagenden Ortsverbände. Und zwar in einer Staffelung, je nach der Aussicht gewählt zu werden.
2000 Euro Kostenbeteiligung für Stadtratsmandat
So sollten sich die Kandidaten laut der Vereinbarung bei einem gemeinsamen Treffen auf den vorderen Listenplätzen eins bis zehn mit 2000 Euro beteiligen, auf den Plätzen elf bis 15 mit 300 Euro und auf den hinteren Plätzen zunächst gar nicht. Im Falle einer Wahl in den Stadtrat sollte dann in jedem Fall bis auf die 2000 Euro aufgezahlt werden. Die Entscheidung sei hinterher noch einmal kommuniziert worden, ohne das es Widerspruch gegeben habe, zitierte der Amtsrichter die Sicht der CSU aus seinen Akten.
Wie sind die Verwerfungen entstanden? Bei der Nominierungsversammlung der CSU-Stadtversammlung im November 2019 waren Klaus Bollwein und Thomas Schlembach (inzwischen DBK) auf die weniger aussichtsreichen Plätze elf und zwölf gesetzt wurden. Bei der Wahl überholten sie viele Mitwerber und landeten mit den dritt- und viertmeisten Stimmen im Stadtrat, beließen es aber bei einer Erstattung von 300 Euro. Nach Lesart der CSU müssen sie nun 1700 Euro nachzahlen, um auf den Betrag zu kommen, der vorher vereinbart gewesen sei.
Zu einer anderen Einschätzung kommt der Anwalt der beiden Stadträte. Es gebe keine Verpflichtung zu bezahlen, weil die CSU-Ortsverbände dazu aufgerufen hätten, die jeweiligen Wahlbeiträge als Spenden zu deklarieren. "Eine Spende ist etwas Freiwilliges", sagte er. Außerdem führte er ins Feld, dass laut einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofes Parteien nur Sonderbeiträge erheben können, wenn diese per Mitgliederversammlung in einer Satzung festgelegt sind.
Verschiedene Darstellungen
Auseinander gingen in der Güteverhandlung die Darstellungen, wer wann bei welcher Sitzung zur Wahlvorbereitung dabei gewesen sei. "Ich habe meinen Wahlkampfkostenbeitrag bezahlt", zeigte sich Klaus Bollwein überzeugt. Ein Vergleich käme einem Schuldeingeständnis gleich. Durch die Diskussion des Themas in der Öffentlichkeit sei bereits reichlich Schaden entstanden.
"Ich wehre mich gegen den Eindruck, hier sei etwas von oben aufgedrückt worden", verteidigte CSU-Ortsvorsitzender Steffen Hörtler den seinerzeit beschlossenen Zahlungsmodus. Es seien unter Anwesenheit aller Beteiligten verschiedenen Modelle zu Wahlkampffinanzierung diskutiert worden. Der Ortsverband nehme mit der Kostenerstattung kein Geld ein, wandte er sich gegen Ausführungen des Beklagten-Anwalts. Vielmehr seien die CSU-Ortsverbände weiter damit beschäftigt, ihre vor dem Urnengang 2020 entstandenen Kosten in Höhe von 80 000 Euro auszugleichen.
Für das laut Hörtler erzielte Einvernehmen unter den Kandidaten spreche, dass alle anderen bezahlt hätten. Er regte an, die übrigen 28 Kandidaten als Zeugen einzuladen. "Ich werde auch künftige Wahlkämpfe nicht mit juristischen Verträgen führen. Was wäre das für ein Signal?", fragte er in die Runde.
Verstoß gegen das Parteiengesetz?
Als eine der offenen Fragen bezeichnet es der Richter, ob jenes Kostenmodell der Ortsverbände das Parteiengesetz unterlaufe. Nämlich dann, wenn nur kandidieren dürfe, wer es sich leisten könne. Dem hielt Steffen Hörtler die eingeräumte Ratenzahlung entgegen. Zahlen müsse am Ende ohnehin nur, wer tatsächlich in den Stadtrat komme. Stadtratsmitglieder bekommen in Bad Kissingen eine vergleichsweise hohe Entschädigung von 250 Euro im Monat plus 50 Euro IT-Zulage.
Beide Seiten flochten mehrfach ein, dass es ihnen gar nicht um das Geld gehe, sondern vor allem um Ehre. Nach einer kurzen Sitzungspassage, in der es rund um das Thema Ansehen in der Öffentlichkeit auf allen Seiten auch mal etwas lauter wurde, brachte der Richter einen Vergleichsvorschlag ins Spiel. "Sie müssen sich ja in den kommenden fünf Jahren weiter in die Augen blicken", warb er für seinen Vorschlag, die Beklagten mögen je 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen.
Entscheidung am 20. Mai
Nach einer Sitzungsunterbrechung schlug der Anwalt der Beklagten diesen Kompromiss aus. Allenfalls freiwillig könnten seine Mandanten einen Beitrag in Aussicht stellen. Für eine Verpflichtung fehle die Rechtsgrundlage, zumal die CSU -Ortsverbände ja die geforderte Wahlkampfkostenunterstützung selbst als Spenden deklariere. Sollten die Verbände weiter auf einer Zahlung bestehen, bekäme das Thema steuerrechtlich eine andere Dimension. Der Amtsrichter hatte im Sitzungsverlauf durchblicken lassen, dass er die steuerlichen Gesichtspunkte außen vor lassen möchte.
Nach der gescheiterten Güteverhandlung geht das Verfahren nun in einen Streitfall über. Nach einer Bedenkzeit will der Amtsrichter am 20. Mai entweder ein Urteil fällen oder die Aufnahme eines Beweisverfahrens verkünden. Kein Thema war in der Verhandlung, dass die beiden Beklagten zwischen ihrer Wahl in den Stadtrat und dessen konstituierender Sitzung im Mai 2020 in die Fraktion des DBK übergewechselt sind.
Dass sie da noch sitzen und Geld kassieren ist eine Schande!
Offensichtlich haben sie es so nötig!
Auch der Herr Schlembach ist nicht überall unumstritten. Jedoch als Kommunalpolitiker mit Anspruch würde ich ein anderes Rechtsempfinden an den Tag legen.
Allein die Tatsache, die Kosten zu spenden, wäre für mich das Signal, JETZT Schadensbegrenzung zu betreiben. Aber egal, die zwei sind in KG politisch erledigt, da der Bürger immer weniger vergisst.
man sollte die beiden einfach dazu verdonnern, die eigene Ehre mit dem Gerichtsentscheid zu erhalten. Das nennt man unmittelbaren Zwang.
Deshalb hätten Sie den vereinbarten Wahlkampfkosten-Beitrag auch bezahlen müssen. Dass die CSU mit der Zahlung an eine gemeinnützige Institution einverstanden ist zeigt ein soziales Entgegenkommen. Aber an einen Austausch der Argumente ist Bollwein scheinbar nicht inte-ressiert, obwohl sie sich mit dem CSU-Wahl-Flyer sich mit der Überschrift dargestellt haben:
EHRLICHKEIT - GERADLINIGKEIT – ZUVERLÄSSIGKEIT: Aber was will man erwarten, wenn die als CSU-Stadträte gewählten bereits VOR der eigentlichen Stadtratsarbeit die Liste wechseln!
So hatte die CSU 80.000 Euro Wahlkampfkosten. Dem gegenüber standen geplante Einnahmen von 21.500 Euro. Wie finanzieren sich die restlichen fast 60.000 Euro?
Wie hoch sind die Wahlkampfkosten der DBK? Und wie ist deren Finanzierungsmodell? Wäre hier ebenfalls eine so günstige Beteiligung möglich gewesen?
Interessant auch die Einnahmen der Stadträte. 21.500 Euro Einnahmen für 300 Euro bzw. 2000 Euro Kostenbeteiligung. Nicht schlecht!
Und schließlich wissen wir jetzt, warum Frau Greubel gezahlt hatte. Sie hatte Platz 9 der Liste. 😉
Mein Fazit: Die Fraktion wechseln und die vereinbarten Kosten nicht tragen, zeugt von keinem guten Charakter. Diese Personen sind in einem Ehrenamt fehl am Platz!
Man darf gespannt sein auf den nächsten Gerichtstermin, denn so viel Interna wird selten öffentlich.
sie schreiben ja schon wieder kräftig gegen die CSU KG und die Ortsverbände. Sie sind doch sicherlich , so wie sie schreiben auch ein versierter Mensch. Dann hätten Sie rechnerisch erkennen müssen, dass man mit 18.000 Euro keinen Walkampf machen kann. Es waren 80.000 Euro❗❗ Nur ein Schreibfehler, der passieren kann und der sicherlich bald entfernt wird.
Zu den Wahlkampfkosten und wie sich die CSU verhalten soll, stelle ich die Frage an Sie: Warum fragen Sie nicht mal die anderen Parteien, ob deren Räte auch Ihrem Ratschlag folgen würden. Da käme sicherlich gewaltig Ärger auf sie zu. 😎😎 Das ist der Nachteil eine großen bayerischen Partei, die nach der Amigo Affäre immer wieder ins schlechte Licht gerät. Ich bleibe übrigens dabei. mitgefangen, mitgehangen, was bedeutet wenn man an etwas beteiligt ist, muss man im Falle des Scheiterns auch die Konsequenzen mittragen. Deshalb: Beide EX CSUler haben die gesamte Summe zu bezahlen. Basta!
Wenn ich richtig rechne standen den (meiner Meinung nach hohen Wahkampfkosten) von 18 Tsd. Euro "geplante" Einnahmen von 21,5 Tsd. Euro durch die Kandidaten gegenüber - d.h. es war doch sochon ein Puffer eingebaut falls jemand nicht zahlt.
Ich würde der örtlichen CSU empfehlen sämtliche Wahlkampfkosten zukünftig allein auf die gewählten Kandidaten umzulegen - bei angenommen 7 gewählten CSU Vertretern würde das bei monatlichen Bezügen von 300,- bei einer Amtszeit von 72 Monaten Einnahmen in Höhe von 21.600 Euro pro Person bedeuten x 7 Vertreter wären das 151.200 Euro Stadtratslohn für die CSU Gewählten - da wäre es ein leichtes wenn nur die gewählten Vertreter die Kosten übernehmen - damit hätte sich auch gleichzeitig die sehr berechtigte Überlegung des Richters geklärt ob nur Reiche sich eine Kandidatur leisten können!