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Bad Kissingen
Bad Kissingen: Endlich wieder mehr Sport und Biergarten
Die sinkende Corona-Inzidenz lässt wieder mehr Geselligkeit zu. Dennoch sind zum Schutz vor Infektionen weiter Spielregeln zu beachten.
Beim Biergartenbesuch treten ab Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft. 
Foto: Christoph Schmidt | Beim Biergartenbesuch treten ab Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft. 
Wolfgang Dünnebier
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Bad Kissingen hat sich aktuell bei einem Wert um die 30 eingependelt. Das ermöglicht laut einer Mitteilung des Landratsamtes weitere Lockerungen.

Am Dienstag lag im Landkreis Bad Kissingen laut Landratsamt lediglich ein neuer Corona-Fall vor. Aktuell sind 71 Menschen mit dem Virus infiziert, gegenüber dem Vortag sind 8 Personen genesen. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nach Berechnung des Staatl. Gesundheitsamtes 29,1.

184 Kontaktpersonen in Quarantäne

Bisher sind im Landkreis Bad Kissingen insgesamt 3612 Corona-Fälle bestätigt. Als gesundet gelten inzwischen 3439 Personen. 102 Personen, die positiv auf Covid-19 getestet waren, sind verstorben. 184 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne, stationär behandelt werden momentan 11 Personen.

Die Zahl der aktuell Infizierten teilt sich wie folgt auf die Altlandkreise auf: Bad Kissingen (39), Hammelburg (7), Bad Brückenau (25).

Am Montag traten im Landkreis weitere Lockerungen in Kraft. Demnach darf die Außengastronomie ohne Terminbuchung und ohne negativen Test besucht werden. Allerdings gemeinsam zwei Hausstände mit maximal fünf Personen – ausgenommen Kinder unter 14 Jahren, Genesene und Geimpfte. Die Kontaktdaten müssen für eine mögliche Nachverfolgung dokumentiert werden.

Sport mit 25 Prersonen

Unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport sowie Kontaktsport in Gruppen von maximal 25 Personen möglich. Im Innenbereich ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu maximal zehn Personen möglich. Auch in Fitnessstudios und Freibädern ist kein negativer Test nötig, allerdings muss bei diesen vorab ein Termin vereinbart werden. Für Theater, Kinos und Museen braucht es keine Terminvereinbarung und keine Testpflicht.

Kulturelle Außenveranstaltungen mit 250 Besuchern sind möglich unter der Voraussetzung, dass den Besuchern feste Sitzplätze zugewiesen werden Auch hier besteht keine Testpflicht. Proben von Laien- und Amateurensembles sind möglich. Voraussetzung ist ein negativer Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt sein darf.

Weitere Lockerungen ab Mittwoch 

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Bad Kissingen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 lag, gelten ab Mittwoch, 0 Uhr, weitere Lockerungen.  

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene). Das heißt, ab Mittwoch dürfen dann laut Landratsamt bis zu zehn Personen aus drei Hausständen (plus Genesene und Geimpfte) miteinander an einem Tisch im Biergarten sitzen.

Nach den Pfingstferien gibt es quer durch alle Schularten wieder Präsenzunterricht. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder dürfen ohne festen Gruppenbetrieb öffnen, endet die Mitteilung des Landratsamtes. 

 
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