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Bad Kissingen
Bad Kissingen: Ausländerbehörde prüft Fall Cane Mazrekaj
Sozialleistungen, Mitwirkungspflicht und Härtefallregelung sind entscheidende Faktoren im Fall Cane Mazrekaj. Die Ausländerbehörde erklärt, welche gesetzlichen Vorgaben dabei eine Rolle spielen.
Cane Mazrekaj steht vor einer ungewissen Zukunft – sein Bleiberecht wird derzeit geprüft.       -  Cane Mazrekaj steht vor einer ungewissen Zukunft – sein Bleiberecht wird derzeit geprüft.
Foto: Marion Eckert | Cane Mazrekaj steht vor einer ungewissen Zukunft – sein Bleiberecht wird derzeit geprüft.
Marion Eckert
 |  aktualisiert: 28.02.2025 09:52 Uhr

Cane Mazrekaj lebt seit über 30 Jahren in Deutschland, doch sein Aufenthaltsstatus ist ungewiss. Das Landratsamt Bad Kissingen prüft derzeit seinen Fall und verweist auf rechtliche Vorgaben, insbesondere zur Sicherung des Lebensunterhalts und möglichen Härtefallregelungen. Während Unterstützer mit einer Petition sein Bleiberecht fordern, steht eine endgültige Entscheidung noch aus.

Auf Anfrage unserer Redaktion erläuterte die Behörde in einer Stellungnahme den aktuellen Stand des Verfahrens und die entscheidenden Voraussetzungen. Demnach handelt es sich nicht um eine Ausweisung, sondern um die beabsichtigte Ablehnung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis.

Grundsätzlich sei die Ausländerbehörde verpflichtet, Antragsteller auf die möglichen Konsequenzen einer Antragsablehnung hinzuweisen.

Rechtliche Grundlage des Verfahrens

„Der kosovarische Staatsbürger wurde bislang angehört und ihm wurde mitgeteilt, dass nach der derzeitigen Aktenlage die Voraussetzungen für ein weiteres Aufenthaltsrecht nicht gegeben sind“, erklärt Nathalie Bachmann, Pressesprecherin des Landratsamtes.

Vor einer abschließenden Entscheidung habe sein Rechtsanwalt die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer gesetzten Frist aktuelle ärztliche Unterlagen zum Gesundheitszustand der volljährigen Tochter vorzulegen.

Familiäre Situation

Cane Mazrekaj reiste 1994 nach Deutschland ein und erhielt nach der Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen einen befristeten Aufenthaltstitel zum Familiennachzug. Nach der Scheidung 2004 durfte er aufgrund der Personensorge für seine minderjährige Tochter weiterhin in Deutschland bleiben.

„Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wurde ihm jedoch nicht erteilt, da sein Lebensunterhalt nicht dauerhaft gesichert war“, so Bachmann. Trotz unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt habe er über Jahre hinweg wiederholt Sozialleistungen bezogen und bekomme aktuell Bürgergeld.

„Da die Sicherung des Lebensunterhalts eine zentrale Voraussetzung für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist, konnte diese bisher nicht gewährt werden“, erläutert das Landratsamt weiter. Zudem habe Mazrekaj bislang keinen erfolgreichen Abschluss eines Deutsch- oder Integrationskurses nachweisen können.

Mögliche Härtefallregelung

Seine Tochter wurde 2002 geboren und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit ihrer Volljährigkeit entfiel der bisherige Aufenthaltsgrund.

„Ein Aufenthaltstitel könnte wegen einer sogenannten außergewöhnlichen Härte erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass seine Tochter aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Einschränkungen zwingend auf seine Betreuung angewiesen ist“, so Bachmann. Um dies zu prüfen, habe das Landratsamt den Rechtsanwalt von Mazrekaj aufgefordert, entsprechende ärztliche Unterlagen vorzulegen.

Das Landratsamt stellt zudem klar: „Herr Mazrekaj war seit der Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen nie im Besitz einer Duldung, sondern erhielt immer wieder befristete Aufenthaltstitel zum Familiennachzug.“

Seit Mitte 2023 habe er aufgrund der gesundheitlichen Situation seiner Tochter mehrfach Fiktionsbescheinigungen mit Arbeitsmarktzugang erhalten. „Ihm wurde mehrfach nahegelegt, dass er sich um eine Arbeitsstelle bemühen soll. Zudem sollte die gesundheitliche Entwicklung seiner Tochter beobachtet werden, um eine abschließende Entscheidung zu treffen.“

Möglichkeiten eines weiteren Aufenthalts

„Zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts benötigen wir ausführliche medizinische Unterlagen, um die beschriebene außergewöhnliche Härte feststellen zu können“, erklärt Bachmann. Darüber hinaus müsse er seinen Lebensunterhalt durch eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle vollständig sichern. „Bisher wurden uns noch keine entsprechenden Nachweise vorgelegt. In der Vergangenheit wurde der Antragsteller mehrfach beraten und informiert, jedoch ist es an seiner Mitwirkungspflicht gescheitert.“

Nach Angaben seiner Tochter spreche Mazrekaj die Landessprache und sei mit den Verhältnissen im Kosovo vertraut. „Eine freiwillige Ausreise würde die Verhängung einer Wiedereinreisesperre vermeiden“, so das Landratsamt.

Zudem gebe es Möglichkeiten einer legalen Wiedereinreise nach Deutschland, etwa im Rahmen der Westbalkanregelung zur Arbeitsaufnahme. Kurzfristige Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen seien für kosovarische Staatsbürger ohne Visum möglich.

Petition und Entscheidungsprozess

Die Petition mit mehr als 600 Unterschriften werde in den Entscheidungsprozess unter Einbeziehung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern einfließen. „Dabei ist zu beachten, dass der öffentlichen Diskussion wohl nicht alle relevanten Aspekte bekannt waren, insbesondere der langjährige Bezug von Sozialleistungen“, so das Landratsamt.

„Abschiebequoten gibt es für den Landkreis Bad Kissingen nicht, und jede Entscheidung erfolgt nach einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände“, heißt es zudem.

Und weiter: „Die Ausländerbehörde prüft den Fall nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und versucht, alle für den Antragsteller günstigen Umstände zu berücksichtigen. Wenn aber über Jahre hinweg die Mitwirkung trotz mehrfacher Beratung nicht ausreicht und die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, können auch negative Entscheidungen ergehen.“

 
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Kommentare
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  • Norbert Neiber
    Ja, so ist das Leben, wenn man 30 Jahre arbeitet und sich nichts zu schulden kommen lässt, wissen unsere Behörden, was zu machen ist. Hat man den Sachverhalt in den vergangenen Jahren nicht geprüft? Sind die Gesetze nicht eindeutig oder gibt es da noch Auslegungsmöglichkeiten durch unterschiedliche Ämter. Mit einem dicken Geldbeutel und Spezln wäre das sicher nicht von Bedeutung, denn dann wird argumentiert, dass es sich um eine wichtige Person handelt. Noch zum Schluss: sind nicht einzelne Staaten des früheren Jugoslawiens bereits EU-Länder bzw. EU-Beitrittskanditaten?
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  • Martin Deeg
    ....."dass der öffentlichen Diskussion wohl nicht alle relevanten Aspekte bekannt waren, insbesondere der langjährige Bezug von Sozialleistungen“, so das Landratsamt."....

    Das ist schäbig!

    Mit anderen Worten: jemanden als Belastung darzustellen, soll die öffentliche Meinung drehen. Es ist nicht ehrenrührig, Sozialleistungen zu beziehen - außerdem kümmert sich der Mann offenkundig um seine Tochter.

    Über die etwaigen gesundheitlichen Hintergründe des Mannes selbst, die ggf. einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, ist auch nichts bekannt, auch das sind "relevante Aspekte".

    Und es gilt auch hier Gewohnheitsrecht - niemand muss nach 30 Jahren und fortlaufender Bewilligung noch damit rechnen, des Landes verwiesen zu werden:

    "Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren."
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