Mit 50 Jahren lag Peter Greger aus Bad Brückenau nach einem Schlaganfall auf der Intensivstation. Danach folgte ein langer Weg, den er als mühselig beschreibt. Zweimal ging er in die Reha, und zweimal wurde er danach als arbeitsunfähig entlassen. Seine Ärzte bescheinigten ihm, dass er nie mehr in seinem Beruf, dem Versicherungsaußendienst als Angestellter, arbeiten könne.
Er beantragte die Berufsunfähigkeitsrente, zwei amtliche Gutachter später und eineinhalb Jahre nach der zweiten Reha erhielt er schließlich die Zusage von der Deutschen Rentenkasse. Allerdings: Ohne seine zwei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen , die sofort eingesprungen seien, hätte er ein Problem gehabt, sagt der heute 71-Jährige.
Wenig Verständnis
"Für die Rente zu jung, doch zum Arbeiten zu krank", so beschreibt Greger seinen Zustand damals. Seitdem er 65 Jahre alt ist, erhält er die ungekürzte Altersrente. Genau wie es ihm vor der normalen Altersrente ging, geht es aktuell 1,8 Millionen Menschen in Deutschland. Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente über die Deutsche Rentenversicherung . Doch die gibt es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Auch wenn Greger heute ein fast normales Rentnerleben lebt, ist ihm eines besonders wichtig: Seine Mitmenschen zu sensibilisieren für das oftmals schambehaftete Thema. Denn von außen gebe es oftmals wenig Verständnis, ist seine Erfahrung.
Nach Unfall berufsunfähig
Nicht nur er, sondern auch Elfi Lindner und Hannelore Roth haben solche Situation durchlebt. Beide Frauen sind durch Verkehrsunfälle körperlich und mental eingeschränkt. Nach dem Koma mussten sie wieder neu sprechen und laufen lernen. Seitdem ist nichts mehr wie vorher.
Die Folgen sind für Außenstehende oft sichtbar. Denn durch die Hirnschädigung kämpfen die Frauen mit Konzentrations- und Wortfindungsstörungen, Schwindel und etwas verwaschen wirkender Sprache. "Da wird einem schon mal unterstellt, dass man Alkohol trinke", sagt Hannelore Roth, die vor elf Jahren als Beifahrerin in einen schweren Autounfall verwickelt war.
Ohne Schulabschluss
Elfi Lindner kennt das. Sie berichtet: "Mit 14 hatte ich einen Motorradunfall zwischen Volkers und Bad Brückenau , nach dem Koma ging ich normal zur Schule, habe aber keinen Abschluss geschafft und konnte nur Gelegenheitsjobs machen." Damals habe sich niemand darum gekümmert, dass sie Unterstützung gebraucht hätte.
Vor zehn Jahren folgten Depressionen und schließlich die Einsicht, dass sie nicht mehr in der Lage war zu arbeiten. "Ich beneide die Menschen, die jeden Tag arbeiten gehen und so vieles nebenher schaffen", spricht sie offen aus. "Ich schaffe das einfach nicht."
Langer Weg zur Rente
Bei Lindner folgte schließlich ein langer Weg von Gutachter zu Gutachter bis hin vor das Gericht. "Die Richterin gab mir recht, doch die Deutsche Rentenversicherung hat selbst dieses Urteil nicht anerkannt", sagt sie. Nach erneutem Einspruch und weiteren Gutachten erhielt sie schließlich, nach insgesamt fünf Jahren, die Erwerbsminderungsrente. "Wenn ich meinen Mann nicht hätte, wäre ich finanziell erledigt gewesen", sagt sie rückblickend.
Peter Greger ist sich sicher: Ohne triftigen Grund möchte niemand arbeitsunfähig sein "Da geht es einem schon richtig schlecht, und dann wird man von Gutachter zu Gutachter geschickt", ist auch Elfi Lindners Erfahrung.
Peter Greger lebt heute viel bewusster als damals. Er bezeichnet sich selbst als Wandervogel. "Ich habe mein Auto abgeschafft und laufe viel zu Fuß." Die Zeit dazu habe er, und gesund sei er soweit auch. Im Fall von Elfi Lindner ist der Weg zur Behörde allerdings noch nicht vorbei. Denn alle zwei bis drei Jahre wird erneut geprüft, ob ein Mensch wieder in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen.
Der Weg zur Erwerbsminderungsrente
Antrag: Grundsätzlich gilt zu unterscheiden, ob eine Personen voll oder nur teilweise erwerbsgemindert ist. Dabei gilt: Reha vor Rente. Hier soll die Verbesserung einer Erwerbsfähigkeit durch eine medizinischen Rehabilitation angestrebt werden.
Voraussetzungen: Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, müssen m indestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Frist kann auch durch andere Zeiten, zum Beispiel Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, aufrechterhalten werden.
Beratung : Der nächste Sprechtag der Deutsche Rentenversicherung in der Georgi-Kurhalle findet am 17. Dezember, von 8.30 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr, statt. Bitte erkundigen Sie sich vorab, in welchem Umfang die Termine in der aktuellen Pandemie stattfinden, Tel.: 09741/80439.
Zusätzlich informiert die unabhängigen Teilhabeberatungsstelle. Ansprechpartnerin ist Marlene Rost, Tel.: 09771/6126 207.