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Bad Brückenau
Bad Brückenau: "Bürger relativ wenig beteiligt"
Wie erwartet erklärte der Stadtrat das Bürgerbegehren gegen den Standort des Ärztehauses im Georgi-Park für unzulässig. Kritische Worte gab es dennoch - auf beiden Seiten.
Das geplante Ärztehaus ist in der Bevölkerung umstritten, zwar nicht an sich, aber wegen seines Standorts im Georgi-Park. Grafik: Visualisierung/Levin Dolgner       -  Das geplante Ärztehaus ist in der Bevölkerung umstritten, zwar nicht an sich, aber wegen seines Standorts im Georgi-Park. Grafik: Visualisierung/Levin Dolgner
| Das geplante Ärztehaus ist in der Bevölkerung umstritten, zwar nicht an sich, aber wegen seines Standorts im Georgi-Park. Grafik: Visualisierung/Levin Dolgner
Ulrike Müller
 |  aktualisiert: 17.08.2022 12:40 Uhr

Der Beschluss fiel einstimmig. Formelle Fehler und die Tatsache, dass deutlich zu wenig Bürger unterschrieben hatten, sind die Gründe dafür, dass das Bürgerbegehren gegen den Standort des Ärztehauses im Georgi-Park nun auch offiziell gescheitert ist. Von den Initiatoren der Initiative "Pro Bad Brückenau " Hans-Jörg Heidelmeier, Tanja Neubauer und Stefan Richter waren nur die beiden Letztgenannten gekommen, um die Debatte anzuhören.

Bevor Michael Worschech, Geschäftsleiter der Stadtverwaltung , mit seiner Ausführung begann, gab Bürgermeister Jochen Vogel ( CSU ) folgende Bemerkung ab: Da die Initiatoren wussten, dass die Zahl der Unterschriften ohnehin nicht für ein Bürgerbegehren reichen, hätten sie der Verwaltung die Arbeit ersparen können. So aber sei der Sachverhalt in allen Einzelheiten geprüft worden.

Tatsächlich ist es so, dass das Bürgerbegehren die geforderte Zustimmung in der Bevölkerung deutlich verfehlt. 363 gültige Unterschriften hatte die Verwaltung geprüft. Es hätten 541 sein müssen, also zehn Prozent aller wahlberechtigter Bürger . Des Weiteren listete Worschech mehrere Fehler auf, die den Initiatoren unterlaufen waren. So müsse ein Bürgerbegehren begründet werden. Eine solche Begründung fehle gänzlich.

Rechtliche Mängel

Zudem versäumten es die Initiatoren, Vertretungsberechtigte zu benennen. Dies sei rechtlich zwingend für ein Bürgerbegehren , erklärte Worschech, denn mit der Unterschrift ermächtigen die Bürger die Initiatoren, in der genannten Fragestellung ihre Meinung zu vertreten. Das Begehren sei auch deshalb unzulässig, weil es vertraglichen Bindungen der Stadt entgegen stehe, führte Worschech weiter aus. Der Vertrag mit dem Investor des Ärztehauses sehe kein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vor.

"Grundsätzlich bestünde noch die Möglichkeit der einvernehmlichen Auflösung des Vertrags", schilderte er. Im gegebenen Fall erscheine das aber sehr unwahrscheinlich. Auch mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung sei das Begehren nicht vereinbar.

Einzelne Stadträte meldeten sich und gaben lange und zum Teil selbstkritische Beiträge ab. Dabei fiel auf, dass es diejenigen waren, die damals schon als Stadträte die Entscheidung für den Neubau miterlebt hatten. Der Beschluss erfolgte im Juli 2019 mit 12:7 Stimmen zwar nicht knapp, aber dennoch mit deutlicher Gegenposition.

Stimmung gespalten

Ralf Keßler ( SPD ), der neu im Gremium ist, bedauerte, dass das Bürgerbegehren gescheitert ist. So müsse er sich der Entscheidung des alten Stadtrats beugen. Florian Wildenauer, Fraktionssprecher der SPD , sah einen weiteren Hinderungsgrund: Die Planungen für das Bahnhofareal seien inzwischen weit fortgeschritten. Würde der Stadtrat jetzt das Ärztehaus doch dort haben wollen, "wären wir wieder auf Null".

Bei den Initiatoren war die Stimmung nach der Sitzung gespalten. Man freue sich über das deutliche Bekenntnis zu mehr Bürgerbeteiligung , hieß es einvernehmlich. Die Kritik des Bürgermeisters wiesen sie jedoch zurück. Zudem seien die Kriterien für Bürgerbegehren kompliziert, verteidigten sie sich gegen den Vorwurf, unprofessionell vorgegangen zu sein.

Die Statements im Einzelnen:

Adelheid Zimmermann ( FDP ) sagte, dass sie das Bürgerbegehren "als Zeichen" verstehe, auch wenn nicht genug Unterschriften zusammengekommen sind. Das sei "zulässig und man sollte es den Bürgern zugestehen", trotz der Mehrarbeit für die Verwaltung. Sie schlug den Bogen weit und referierte über König Ludwig I. und sein Erbe. Die Wertigkeit der Bäume, wie sie der König betont habe, spiegele sich bis heute bei den Bürgern wider. "Es gab sehr viel politischen Druck", sagte sie über die Entscheidung des Stadtrats für den Bau des Ärztezentrums im Park. Sie bat die Verwaltung, das Bürgerbegehren ernst zu nehmen, selbst wenn es nun gescheitert ist.

Emanuel Fritschka (PWG) schilderte seinen Eindruck, "dass in dieser Angelegenheit die Bürger relativ wenig beteiligt worden sind". Er sprach sich dafür aus, die fehlende Professionalität, mit der das Bürgerbegehren durchgeführt worden sei, von der Meinung der Bürger zu trennen. Tatsächlich könnten sich viele Bürger das Ärztehaus gut auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände vorstellen. Es sei vom Investor aber "ein ziemlicher Druck erzeugt" worden, den Neubau im Park zu bauen. In Zukunft sollten die Bürger bei solchen Projekten besser beteiligt werden, "bevor der Stadtrat gezwungen wird, im Rahmen der Mehrheitsverhältnisse abzustimmen", sagte Fritschka.

Dirk Stumpe (PWG) spielte "eventuelle Formfehler", die "eventuell aus Unwissenheit" passiert seien, herunter. Die Kritik, dass die Initiative die Unterschriftenlisten trotz zu weniger Stimmen zur Prüfung abgegeben habe, bezeichnete er als fehl am Platz. Er wolle "wertschätzend anerkennen, dass sich Bürger ehrenamtlich engagiert und eine Initiative in die Wege geleitet haben." Er sah die Initialzündung für das Bürgerbegehren im Herbst, nachdem der Bürgerworkshop zum Bahnhofsareal gehalten worden sei. Das sei nicht zu spät gewesen, betonte Stumpe. Er bezeichnete das Begehren als "ein wichtiges Signal", die Bürger viel früher einzubinden.

363 gültige Unterschriften wurden abgegeben. Es hätten 541 sein müssen, damit das Bürgerbegehren hätte erfolgreich sein können.

 
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