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Bad Kissingen
"Außergewöhnlicher Angeklagter": 30-Jähriger stellt Gericht in Bad Kissingen bei Missbrauchsprozess vor Rätsel
Das Schöffengericht verurteilte einen 30-Jährigen , weil er eine Zwölfjährige sexuell missbraucht hat. Die Tat ereignete sich vergangenes Jahr, als der Mann bei einer Familie im Landkreis übernachtete.
Ein 30-Jähriger soll eine 12-Jährige sexuell missbraucht haben, als er zu Besuch bei der Familie war.       -  Ein 30-Jähriger soll eine 12-Jährige sexuell missbraucht haben, als er zu Besuch bei der Familie war. Mit seinen Aussagen stellte er das Gericht vor Rätsel, da er kaum mehr als 'Ja' und 'Nein' auf gestellte Fragen antwortete.
Foto: Alexas_Fotos / pixabay | Ein 30-Jähriger soll eine 12-Jährige sexuell missbraucht haben, als er zu Besuch bei der Familie war. Mit seinen Aussagen stellte er das Gericht vor Rätsel, da er kaum mehr als "Ja" und "Nein" auf gestellte Fragen ...
Sigismund von Dobschütz
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:47 Uhr

Weil er sich an einer Zwölfjährigen sexuell vergangen haben soll, war der 30-jährige Freund einer im Landkreis lebenden Familie angeklagt. Die Anklage warf ihm den sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen in Tateinheit mit dem Versuch schweren sexuellen Missbrauchs vor. Rechtlich war es für das Bad Kissinger Schöffengericht unerheblich, ob die sexuellen Handlungen mit der Zwölfjährigen einvernehmlich waren oder nicht. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er zwei Tage nach der Tat Selbstanzeige erstattete. Das Gericht sah die Schuld als erwiesen an und verurteilte den Mann zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf dreijährige Bewährung sowie zu 180 Arbeitsstunden und weiteren Auflagen.

Fast bewegungslos saß der aus Norddeutschland stammende Angeklagte im Gerichtssaal. Nur stockend kamen kurze Antworten auf die Fragen des Vorsitzenden, die oft auch nach zweimaliger Nachfrage kaum zu hören waren. So war es für den vorsitzenden Richter, seine beiden Schöffen und den Staatsanwalt schwierig, sich von der Persönlichkeit des Täters ein Bild zu machen und seine Beweggründe zu erfahren. "Können Sie uns mal den Gefallen tun und etwas mehr als Ja und Nein sagen", forderte ihn der Vorsitzende deshalb auf. "Es könnte für Sie von Vorteil sein."

"Können Sie nicht einschätzen": Angeklagter antwortet auf Fragen kaum

Der Mann war im Haus seines geschiedenen Vaters aufgewachsen und hatte nie einen Beruf erlernt oder ausgeübt. Seit 2012 hatte der Arbeitslose bei seiner leiblichen Mutter in Unterfranken gewohnt, musste sich aber bald eine eigene Unterkunft suchen. 2018 hatte er Arbeit in einem Sägewerk gefunden, den Job aber nach einer Verletzung 2019 schon wieder aufgegeben. Ohne Arbeit, ohne Einkommen und deshalb ohne Wohnung logierte er sich wechselnd bei Bekannten ein, so auch bei der mit ihm befreundeten Familie der Zwölfjährigen.

Im April vergangenen Jahres saßen Mutter , Tochter und der Angeklagte zusammen. Nachdem die Mutter gegen Mitternacht zu Bett gegangen war, blieb der 30-Jährige mit der Zwölfjährigen allein. "Wir haben uns nur unterhalten", versicherte er vor Gericht, was durch die aufgezeichnete Zeugenaussage des Mädchens bestätigt war. Gegen fünf Uhr früh kam es zum Austausch von zärtlichen Berührungen und Küssen. Schließlich entkleideten beide ihren Unterkörper, und der Angeklagte versuchte mit seinem Penis in die Minderjährige einzudringen. Der tatsächliche Vollzug des Geschlechtsakts wurde verhindert, als die Mutter plötzlich ins Zimmer kam. Sie warf den Angeklagten sofort aus der Wohnung.

Zwei Tage nach der Tat erstattete dieser in seinem norddeutschen Heimatort Selbstanzeige . Er habe ein schlechtes Gewissen und Suizid-Gedanken gehabt, weshalb ihn die Polizei in eine psychosomatische Klinik einlieferte. Dort blieb er zwei Monate. Doch selbst diese Information gab der Angeklagte in der Verhandlung eher zufällig preis. Schon vorher hatte er in der Befragung mehrmals die Antwort verweigert. Auch die Information, er sei vom 13. bis zum 17. Lebensjahr wegen einer ADHS-Diagnose mit Amphetaminen behandelt und in ein Heim für Problemkinder gekommen, erfuhr das Gericht beiläufig im Verhandlungsverlauf, so dass der Vorsitzende einmal offenbarte: "Wir wissen nicht so recht, wie wir Sie einschätzen sollen."

Verteidigung: In Situation reingeschlittert

"Es ist ein außergewöhnlicher Angeklagter ", meinte deshalb auch der Oberstaatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers. "Sie machen den Eindruck, als würden Sie ohne Ziel so vor sich hin leben. Wenn Probleme kommen, tauchen Sie ab." Auch im Tatverlauf habe er es einfach zum Kindesmissbrauch kommen lassen, obwohl er die Grenzen hätte kennen müssen. Ob der Sexualakt vollzogen wurde oder ob es nur ein Versuch war? "Da sind wir im unsicheren Bereich." Dennoch wertete es der Oberstaatsanwalt als Versuch, "wenn auch der beabsichtigte Verkehr wohl nur von der Mutter gestört wurde". Er forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf dreijährige Bewährung mit Zuteilung eines Bewährungshelfers sowie 180 Arbeitsstunden. Zudem solle er sich nachweislich um Arbeit bemühen.

"Mein Mandant ist kein Sexualstraftäter , sondern in diese Situation hineingeschlittert", versicherte der Verteidiger. "Es wurde keine Gewalt angewandt." Sein Mandant habe später gewusst, "dass er Mist gebaut hat", weshalb er sich selbst angezeigt und sich mit Suizid-Gedanken geplagt habe. Nur einen minderschweren Fall wollte der Verteidiger deshalb in der Tat erkennen, stellte aber keinen eigenen Strafantrag .

Das Gericht blieb in seinem Urteil sogar um zwei Monate unter dem Antrag des Anklägers , erfüllte aber alle übrigen beantragten Auflagen. Einen minderschweren Fall sah das Gericht nicht, wohl aber Gründe zur Strafmilderung. "Es spricht eine ganze Menge für den Angeklagten ", stellte der Vorsitzende fest. Dazu zählten vor allem das umfassende Geständnis und die Selbstanzeige des Angeklagten . "Ich kann mich nicht erinnern, jemals einen Fall gehabt zu haben, in dem das Geständnis überhaupt erst die Ermittlungen in Gang gesetzt hat." Deshalb meinte er auch abschließend: "Wir halten Sie nicht für einen klassischen Sexualstraftäter ."

 
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