
Weil er sich an einer Zwölfjährigen sexuell vergangen haben soll, war der 30-jährige Freund einer im Landkreis lebenden Familie angeklagt. Die Anklage warf ihm den sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen in Tateinheit mit dem Versuch schweren sexuellen Missbrauchs vor. Rechtlich war es für das Bad Kissinger Schöffengericht unerheblich, ob die sexuellen Handlungen mit der Zwölfjährigen einvernehmlich waren oder nicht. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er zwei Tage nach der Tat Selbstanzeige erstattete. Das Gericht sah die Schuld als erwiesen an und verurteilte den Mann zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf dreijährige Bewährung sowie zu 180 Arbeitsstunden und weiteren Auflagen.
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