Bad Kissingen
Aus für private Drohnenflüge?
Modellflieger wie Markus Kuschel bangen um ihr Hobby: Verkehrsminister Dobrindt plant Änderungen bei der Luftverkehrsverordnung.

Immer häufiger sind sie zu sehen - kleine, ferngesteuerte Flugmodelle mit vier oder mehr Rotoren: Multicopter, die sogenannten Drohnen. Doch bei weitem häufiger ist von ihnen zu lesen. Insbesondere von den Gefahren die von ihnen ausgehen. Auf der A40 bei Dortmund kracht eine Drohne in ein fahrendes Auto, in Dresden fällt eine 40 Zentimeter große Drohne der Kanzlerin vor die Füße und in München wird, in über 600 Metern Höhe, eine Drohne wenige Meter neben dem Flügel eines Passagierflugzeugs gesichtet.
"Je Mehr Drohnen unterwegs sind, umso höher wird die Gefahr" kommentiert Polizeirat Stefan Haschke von der Polizeiinspektion Bad Kissingen die Entwicklung. "Eine Regelung, durch die der Benutzer identifizierbar wird, wie beim Handy mit der Sim-Karte, würde Sinn machen", meint er.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, die Nutzung von Drohnen, regulieren zu wollen. Durch die Regelungen, wie sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgestellt werden, sehen sich allerdings insbesondere die Modellflieger betroffen.
Mit einer durch den Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) ins Leben gerufenen Initiative "Pro-Modellflug" und einer Petition, wehrt sich die Modellflug-Szene nun gegen die Pläne, durch die sie ihren Sport existentiell bedroht sieht. "Für viele Sparten des Modellflugs ist dann einfach Schluss", sagt Peter Holtackers, Leiter der Modellflugsparte der Flugsportgruppe Hammelbug (FSGH).
Momentan dürfen Flugzeugmodelle in Sichtweite des Steuernden und bis zu 25 Kilogramm Gewicht geflogen werden - auch Großmodelle mit teils mehreren Metern Spannweite. Eine Limitierung der Flughöhe auf 100 Meter wie vom Verkehrsministerium angedacht, wäre in diesen Fällen das sichere Aus, meint Holtackers.
Ebenfalls das Aus wäre es wohl für mehrere Modellflugsportvereine im Landkreis, die solche Modelle fliegen. "Die Modellflugplätze sind nicht das Problem, das Problem sind die Wildflieger" erklärt Holtackers weiter. Denn zum einen ist auf den Modellflugplätzen das notwendige Sachwissen bereits vorhanden und zum anderen wird dort auch auf die Einhaltung schon bestehender Regulierungen geachtet. Wildflieger die sich schon heute nicht an bestehende Regulierungen halten, werden sich auch nicht von neuen Gesetzen beeindrucken lassen, meint Holtackers.
Die Durchsetzung der Vorschriften durch technische Lösungen, wie die vom BMVI ins Gespräch gebrachten "Sim-Karten", hält er für nicht realisierbar. Zwar verfügen die Modelle großer Hersteller, wie DJI, bereits über ein eingebautes GPS welches verhindert, dass außer Sichtweite oder höher als 120 Meter geflogen wird. Ein nicht unerheblicher Teil der Multicopter seien aber Selbstbauten, die über solche technischen Lösungen nicht oder kaum regulierbar sind. Bei den Vereinen längst gegeben. Dort ist es Gang und Gäbe, dass Modelle mit Namensplaketten versehen werden und ein detailliertes Flugbuch geführt wird.
Mit dem Aufkommen der Multicopter sind die Anforderungen an den Piloten im Vergleich zum klassischen Modellflug deutlich gesunken: "Man braucht kein Wissen, das kann jeder." Gerade deshalb sei es wichtig, dass neue Piloten schon beim Kauf auf Vorschriften und Versicherungspflicht hingewiesen würden.
In den Augen von Holtackers und seiner Modellflugkollegen, sind es aber nicht nur Sicherheitsaspekte, die das Ministerium eine Neuregelung anstreben lääst. Großunternehmen wie Amazon unddie Post haben mit Plänen zum großflächigen Einsatz von "Drohnen" ein gesteigertes wirtschaftliches Interesse in diesem Bereich. Möglich wäre ein solcher Masseneinsatz, so Holtackers, aber nur, wenn der untere Luftraum von der privaten Nutzung quasi bereinigt wäre. Dass das BMVI gleichzeitig mit der Ankündigung von verschärften Bestimmungen für den privaten Bereich, die Bestimmungen zur gewerblichen Nutzung drastisch lockern will, trägt nicht unbedingt zur Entkräftung solcher Theorien bei.
Geplante Regeln Private Drohnen-Flüge sollen nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) verboten werden in einer Höhe von mehr als 100 Metern, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien, über Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden.
Geltende Regeln Alle aufgeführten Punkte, abgesehen von der Maximalhöhe sind bereits durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Sebastian Elsässer
"Je Mehr Drohnen unterwegs sind, umso höher wird die Gefahr" kommentiert Polizeirat Stefan Haschke von der Polizeiinspektion Bad Kissingen die Entwicklung. "Eine Regelung, durch die der Benutzer identifizierbar wird, wie beim Handy mit der Sim-Karte, würde Sinn machen", meint er.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, die Nutzung von Drohnen, regulieren zu wollen. Durch die Regelungen, wie sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgestellt werden, sehen sich allerdings insbesondere die Modellflieger betroffen.
Initiative "Pro Modellflug"
Mit einer durch den Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) ins Leben gerufenen Initiative "Pro-Modellflug" und einer Petition, wehrt sich die Modellflug-Szene nun gegen die Pläne, durch die sie ihren Sport existentiell bedroht sieht. "Für viele Sparten des Modellflugs ist dann einfach Schluss", sagt Peter Holtackers, Leiter der Modellflugsparte der Flugsportgruppe Hammelbug (FSGH). Momentan dürfen Flugzeugmodelle in Sichtweite des Steuernden und bis zu 25 Kilogramm Gewicht geflogen werden - auch Großmodelle mit teils mehreren Metern Spannweite. Eine Limitierung der Flughöhe auf 100 Meter wie vom Verkehrsministerium angedacht, wäre in diesen Fällen das sichere Aus, meint Holtackers.
Ebenfalls das Aus wäre es wohl für mehrere Modellflugsportvereine im Landkreis, die solche Modelle fliegen. "Die Modellflugplätze sind nicht das Problem, das Problem sind die Wildflieger" erklärt Holtackers weiter. Denn zum einen ist auf den Modellflugplätzen das notwendige Sachwissen bereits vorhanden und zum anderen wird dort auch auf die Einhaltung schon bestehender Regulierungen geachtet. Wildflieger die sich schon heute nicht an bestehende Regulierungen halten, werden sich auch nicht von neuen Gesetzen beeindrucken lassen, meint Holtackers.
Die Durchsetzung der Vorschriften durch technische Lösungen, wie die vom BMVI ins Gespräch gebrachten "Sim-Karten", hält er für nicht realisierbar. Zwar verfügen die Modelle großer Hersteller, wie DJI, bereits über ein eingebautes GPS welches verhindert, dass außer Sichtweite oder höher als 120 Meter geflogen wird. Ein nicht unerheblicher Teil der Multicopter seien aber Selbstbauten, die über solche technischen Lösungen nicht oder kaum regulierbar sind. Bei den Vereinen längst gegeben. Dort ist es Gang und Gäbe, dass Modelle mit Namensplaketten versehen werden und ein detailliertes Flugbuch geführt wird.
Mit dem Aufkommen der Multicopter sind die Anforderungen an den Piloten im Vergleich zum klassischen Modellflug deutlich gesunken: "Man braucht kein Wissen, das kann jeder." Gerade deshalb sei es wichtig, dass neue Piloten schon beim Kauf auf Vorschriften und Versicherungspflicht hingewiesen würden.
Lockerungen für Wirtschaft
In den Augen von Holtackers und seiner Modellflugkollegen, sind es aber nicht nur Sicherheitsaspekte, die das Ministerium eine Neuregelung anstreben lääst. Großunternehmen wie Amazon unddie Post haben mit Plänen zum großflächigen Einsatz von "Drohnen" ein gesteigertes wirtschaftliches Interesse in diesem Bereich. Möglich wäre ein solcher Masseneinsatz, so Holtackers, aber nur, wenn der untere Luftraum von der privaten Nutzung quasi bereinigt wäre. Dass das BMVI gleichzeitig mit der Ankündigung von verschärften Bestimmungen für den privaten Bereich, die Bestimmungen zur gewerblichen Nutzung drastisch lockern will, trägt nicht unbedingt zur Entkräftung solcher Theorien bei.
Regeln für Drohnenflüge
Geplante Regeln Private Drohnen-Flüge sollen nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) verboten werden in einer Höhe von mehr als 100 Metern, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien, über Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden. Geltende Regeln Alle aufgeführten Punkte, abgesehen von der Maximalhöhe sind bereits durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Sebastian Elsässer
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