Die Stiftung Bewusstseinswissenschaften gibt nicht auf. Mit einem Antrag auf Befriedung des Waldes für die Seele versucht sie, Jagd auf dem Areal zu verhindern.
Um die Jagd in dem Gebiet hatte sich im vergangenen Jahr ein heftiger Konflikt zwischen Dr. Joachim Galuska, dem Gründer der Stiftung, Initiator des Walds für die Seele und Sprecher der Geschäftsführung der Heilgenfeld Kliniken, auf der einen Seite und Oberbürgermeister Kay Blankenburg sowie der Stadtverwaltung auf der anderen Seite ergeben. Die Stiftung hatte die Hochsitze, die Galuska „Schießhochsitze“ nennt, von dem Areal entfernen lassen. Die Stadt betrachtete das als Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen und schickte eine Abmahnung.
Wieder aufgestellt
Als Galuska und die Stiftung im April den Wald für die Seele eröffneten, waren die zwei Hochsitze auf Druck aus dem Rathaus zwar wieder aufgestellt. Der Konflikt aber schwelte weiter. Galuska sprach bei der Eröffnung unter Bezug auf die Hochsitze von zwei Orten, „die uns nicht gefallen“ und die Stadtspitze war „aus terminlichen Gründen“ erst gar nicht zugegen.
Entscheidend haben sich die Verhältnisse zwischen Stadt und Stiftung Bewusstseinswissenschaften seither nicht geändert. Der aktuelle Vorstoß der Stiftung wendet sich an die Untere Jagdbehörde am Landratsamt. Die Stiftung stellte dort Ende Mai einen Antrag auf „dauerhafte Befriedung“ des Areals im Klauswald „aus ethischen Gründen“. Der Antrag nimmt Bezug auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der hatte 2012 im Fall eines Deutschen entschieden, es stelle eine Verletzung der Eigentumsrechte dar, wenn einem Grundstückseigentümer auferlegt wird, auf seinem Grundstück die Jagd zu dulden, obwohl er sie aus Gewissensgründen ablehnt.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Diesen Gedanken überträgt die Stiftung auf den Wald für die Seele. Der sei ein Besinnungswald. Seine Grundidee bestehe darin, „Pflanzen und Bäume so zu nutzen und zu gestalten, dass sie unterschiedliche Seelenerfahrungen für Menschen anstoßen“. Jagdausübung sei mit dem Konzept des Waldes für die Seele „aus ethischen und religiösen Gründen sowie aus unserer werteorientierten Grundhaltung heraus“ nicht vereinbar, schreibt Galuska in dem Antrag.
Urteil schützt Eigentümer, Stiftung ist aber nur Pächter
Vom Landratsamt war in der Sache am Dienstag keine Einschätzung mehr zu bekommen. Eine Stellungnahme ist aber für die nächsten Tage zu erwarten. Vermutlich spielt für die Untere Jagdbehörde eine Rolle, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht einfach auf den unterfränkischen Fall zu übertragen ist. Denn die richterliche Entscheidung schützt die Eigentumsrechte. Die Stiftung Bewusstseinswissenschaften ist aber nur Pächter und Nutzer des Areals. Eigentümer ist die Stadt.
Für das Rathaus erklärte Sprecher Thomas Hack dazu am Dienstag auf Anfrage, er wisse von dem aktuellen Vorstoß der Stiftung nichts. Grundsätzlich habe die Stadt aber keinen Anlass, die bereits mehrfach geäußerte Ansage zu relativieren, dass sie „die Jagdausübung dort im erforderlichen Umfang sicherstellen“ müsse.
Geht der Konflikt weiter?
Und die Stiftung Bewusstseinswissenschaften zeigt sich zwar etwas konzilianter, aber „nach wie vor sehr betroffen, dass seitens des Oberbürgermeisters der Stadt Bad Kissingen kompromisslos darauf beharrt wird, die Jagdhochsitze im Wald für die Seele zu belassen, obwohl wir bereit sind, diese für Jagdgruppen hin- und danach wieder wegzuräumen“. Sollte durch den Antrag auf Befriedung keine Befriedung möglich sein, schreibt die Stiftung, „wird der Konflikt weiterhin auf dem direkten Weg ausgetragen“.