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Bad Brückenau
Aufgezeichneter Podcast aus dem Bad Brückenauer Stadtrat abgelehnt
Eine aufgezeichnete Übertragung aus dem Stadtrat (Podcast) - das beantragte die SPD-Fraktion in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Ein Vorschlag, der für viel Diskussion und auch rechtliche Bedenken sorgte. Die Entscheidung darüber war eindeutig.
Steffen Standke
 |  aktualisiert: 17.08.2022 09:30 Uhr

Die städtische Politik soll offener und nachvollziehbarer werden. Deswegen beschäftigte sich das Kommunalparlament Anfang Februar mit einer regelmäßigen Live-Übertragung aus seinen Sitzungen. Damals wurde klar: Es würde eine teure Angelegenheit, deren Nutzen überschaubar wäre.

Nun stand eine - wenn man so will - abgespeckte Variante auf der Tagesordnung : Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates sollten aufgezeichnet und später als Podcast auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Mit allen Redebeiträgen der Räte sowie denen geladener Gäste. "Nur bei berechtigtem Interesse sollen (...) Passagen aus der Aufzeichnung gelöscht werden.

SPD-Stadtrat Florian Wildenauer präzisierte den Antrag. Der aufgezeichnete Podcast sei "eine kostengünstig zu organisierende Angelegenheit für Menschen, die aus familiären oder beruflichen Gründen nicht live dabeisein könnten.

24 bis 48 Stunden nach der Sitzung könnte er - nach Änderungs- und Streichwünschen - eingestellt werden. Mögliche Standzeit wären dann 14 Tage, drei Wochen oder bis zur nächsten Stadtratssitzung. Die Bearbeitung könnte ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung oder ein Externer übernehmen. Andere Städte , wie Regensburg, würden das so praktizieren.

Die nötige Ausstattung - je nach Tontechnik und Zahl der Mikrofone - würde die Stadt zwischen 520 und 2000 Euro kosten.

Michael Worschech, Geschäftsleiter der Stadtverwaltung, trug einen Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz vor. Dort heißt es, "dass die Einrichtung einer Mediathek datenschutzrechtlich problematisch" sei. Die aufgezeichneten Äußerungen und die bildhafte Darstellung der Stadträte beträfen " personenbezogene Daten ".

Erst recht die Anträge und Namen der Bürger. Selbst eine Archivierung stelle "eine Datenübermittlung von besonderer Tragweite" dar. Spontane und eventuell "ungeschickte" Äußerungen und Verhaltensweisen der Stadträte seien in Ton und Bild dauerhaft weltweit aufrufbar und auswertbar.

Das sei "noch weniger kontrollier- und steuerbar als bei einem 'Livestream'". Es könne zu "Einschüchterungseffekten" und "schwindender Unbefangenheit" kommen.

Die Diskussion drehte sich nun darum, wie so ein Podcast - auch mit herausgeschnittenen Passagen - zu realisieren sei. Dirk Stumpe (PWG) schlug vor, ihn moderieren zu lassen, um ihn attraktiver zu gestalten. Am Ende lehnten 15 Räte den Antrag ab; vier stimmten dafür.

 
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    Michael Worschech, Geschäftsleiter der Stadtverwaltung, trug einen Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz vor. Dort heißt es, "dass die Einrichtung einer Mediathek datenschutzrechtlich problematisch" sei. Die aufgezeichneten Äußerungen und die bildhafte Darstellung der Stadträte beträfen "personenbezogene Daten".

    Ich erlaube mir der hier zitierten Ausführung eindeutig zu widersprechen. Es besteht bereits eine verpflichtende(!) Öffentlichkeit. Was wirklich personenbezogen ist, darf sowieso nur im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung behandelt werden.

    Wer ein öffentliches Amt bekleidet muß auch damit rechnen an seinen Äußerungen gemessen zu werden. Zudem hieß es ausdrücklich, daß diese Aufzeichnungen nur vorübergehend öffentlich verfügbar sein sollen.

    Übrigens: Interessant nur, daß so etwas im deutschen Bundestag in Wort und Bild, sogar live, geht. Aber das zugrunde Problem gibt es in anderen Kommunen (Würzburg zum Beispiel) ja auch ...
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