Am Freitag, 28. Juni, 19:30 Uhr startet(e) das 41. Bad Brückenauer Stadtfest mit der Begrüßung durch Bürgermeister Jan Marberg ( SPD ). Schon am Vormittag wunderten sich viele Stadtbesucher über eine Neuerung: Schilder an den Zugängen zu Altstadt, Ludwigstraße und Siebener-Park, die auf ein Cannabisverbot auf dem gesamten Stadtfest-Gelände aufmerksam machten. Ernster Hinweis oder das Werk eines Spaßvogels? Die Redaktion fragte nach.
Der städtische Verwaltungsleiter Michael Worschech bestätigt, dass die Stadtverwaltung hinter den Hinweisen im A4-Format steckt. Damit werde die neue Rechtslage des kürzlich eingeführten sogenannten Cannabis-Gesetzes umgesetzt.
Kein Konsum in Gegenwart Minderjähriger
Die besagt, dass der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit nicht mehr grundsätzlich untersagt ist. Verboten sei er aber laut Gesetz „in Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben".
Worschech und die Verwaltung gehen davon aus, dass sich auf dem Stadtfest reichlich Kinder und Jugendliche tummeln werden, bisweilen auch zu später Stunde, in Begleitung und unter Aufsicht der Eltern. Dem trage man in Absprache mit der Polizei mit einem Cannabisverbot während des gesamten Stadtfestes Rechnung - also vom Beginn am Freitagabend gegen 19:30 Uhr bis zum Ende am Sonntagnachmittag.
Ludwigstraße nicht immer cannabisfreie Zone
Die Regelung gilt nicht nur für den Siebener-Park, die Altstadt und die Fußgängerzone. Sie erfasst auch den unteren Teil der Ludwigstraße, der an Nicht-Stadtfest-Tagen uneingeschränkt befahrbar ist und am Festwochenende von den Volkerser Vereinen belegt ist. Gleichzeitig gilt auf dem angesprochenen Gelände ein Verbot, selbst Getränke mitzubringen - seien es Flaschen aus Glas oder Plastik.
Generell sind die Ludwigstraße und die Bad Brückenauer Kernstadt außerhalb der Stadtfest-Tage keine Cannabis-Verbotsgebiete. Für die Fußgängerzone gilt im Alltag die Regelung, dass man dort in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr keinen Joint rauchen darf. Abends und nachts ist das möglich. Worschech geht davon aus, dass die bisherigen Konsumenten das auch nach der Gesetzesänderung eher im Verborgenen tun.
Bannkreis von 100 Metern um Kinder- und Jugendeinrichtungen
Im Gesetz steht auch, dass generell im einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten und andere Orte speziell für Kinder- und Jugendliche kein Cannabis konsumiert werden darf. Ganz davon abgesehen, dass sich derlei Einrichtungen bis auf den Wasserspielplatz im Siebener-Park nicht direkt auf dem Festgelände befinden, sagt Worschech: „Solch ein Bannkreis kann in der Kernstadt gar nicht eingehalten werden."
Aber mit dem generellen Cannabisverbot trage man dem Kinder- und Jugendschutz ja Rechnung.