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Bad Brückenau
Antrag ist durch: Vogel ab Februar nicht mehr Bürgermeister
Ursprünglich hatte Bad Brückenaus Bürgermeister Jochen Vogel (CSU) krankheitsbedingt zum Jahreswechsel 2023/24 in den Ruhestand gehen. Nun wird es einen Monat später. Doch wie geht es nun weiter?
Bürgermeister Jochen Vogel im Mai 2023 vor dem Rathaus in Bad Brückenau. Zum 1. Januar 2024 will er wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.       -  Bürgermeister Jochen Vogel im Mai 2023 vor dem Rathaus in Bad Brückenau. Zum 1. Januar 2024 will er wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
Foto: Isolde Krapf | Bürgermeister Jochen Vogel im Mai 2023 vor dem Rathaus in Bad Brückenau. Zum 1. Januar 2024 will er wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
Steffen Standke
 |  aktualisiert: 05.02.2024 02:51 Uhr

Es war nur eine kurze Antwort, die Bürgermeister Jochen Vogel (CSU) dieser Redaktion auf die Frage gab, die ganz Bad Brückenau beschäftigt: "Ich gehe aktuell davon aus, dass ich zum 1. Februar 2024 in den Ruhestand versetzt werde." So kommt es auch. Der Bad Brückenauer Stadtrat hat in nichtöffentlicher Sitzung den Weg  freigemacht - am selben Tag, als Vogel seine Zeilen schrieb.

Reha-Kuren bessern Gesundheitszustand nicht

Bekanntlich leidet der 51-Jährige seit fast zwei Jahren unter einer langwierigen Long-Covid-Erkrankung. Am 10. März 2022 war er positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Nach einem Negativtest trat er wie gewohnt seine Amtsgeschäfte wieder an. Doch schnell merkte Vogel, dass es ihm körperlich nicht gut ging. Er war früh müde und erschöpft, musste sich ungewöhnlich lange ausruhen. Arbeiten war immer nur für ein paar Stunden möglich.

Zwei mehrwöchige Rehabilitationskuren - eine im August 2022 und eine im Sommer vergangenen Jahres brachten keine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes. Am 26. September 2023 informierte der Bürgermeister seine Stellvertreter Jürgen Pfister (PWG) und Heribert Übelacker (CSU), sich krankheitsbedingt von seinem Posten zurückziehen zu wollen.

Amtsarzt bewertet Dienstfähigkeit

Bei ihrer Sitzung am 28. September lag den Bad Brückenauer Stadträten ein Antrag Vogels vor, wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt zu werden - und zwar zum 1. Januar 2024. Das Gremium musste daraufhin beschließen, dass das Stadtoberhaupt eine amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen muss. Der Amtsarzt prüfte, ob sich die Gesundheit des Patienten innerhalb von sechs Monaten wiederherstellen lässt oder nicht. Er muss die dauernde Dienstunfähigkeit des Antragstellers in einem Gutachten feststellen.

Dieses Gutachten geht wiederum an die Stadt. Das Landratsamt in Bad Kissingen schreibt zum Thema auf Anfrage: "Das Verfahren sieht in diesem Fall vor, dass der Dienstherr auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens entscheidet, ob Dienstunfähigkeit gegeben ist, so dass eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt." Dienstherr ist in Vogels Fall die Stadt; die Stadträte müssen also das Gutachten bewerten und die Versetzung in den Ruhestand beschließen.

Stadtrat stimmt Versetzung in Ruhestand zu

Prüfung und Entscheidung gingen offensichtlich in Sinne Jochen Vogels Sinne aus. Die Stadtverwaltung teilt am Mittwochmittag mit: "Dem Antrag Jochen Vogels, Erster Bürgermeister, auf Versetzung in den Ruhestand wegen andauernder Dienstunfähigkeit, wurde nach dem vorliegenden Gutachten des Amtsarztes am 18. Januar 2024 vom Stadtrat mit Wirkung zum 1. Februar 2024 zugestimmt."

Doch wie geht es weiter? Wann kann ein neues Stadtoberhaupt für Bad Brückenau gewählt werden? Das Landratsamt informiert zur grundsätzlichen Regelung: "Im Fall einer Ruhestandsversetzung aufgrund einer festgestellten Dienstunfähigkeit endet die Amtszeit des Ersten Bürgermeisters mit Eintritt in den Ruhestand."

Grundsätzliche Regelung: Wahl des Bürgermeisters innerhalb von drei Monaten

Ende die Amtszeit eines Bürgermeisters nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderats - beim Bad Brückenauer Stadtrat wäre das erst 2026 (der Verfasser) - setze die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt den abweichenden Wahltermin fest. Diese Festsetzung erfolge grundsätzlich in Abstimmung mit der Gemeinde. "Die Wahl soll in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Amtszeit abgehalten werden."

Allerdings prüft das Landratsamt noch, ob diese grundsätzliche Drei-Monats-Frist im speziellen Fall Vogels wirklich mit dessen Ausscheiden aus dem Amt beginnt. Es scheint aber möglich, dass die Bad Brückenauer spätestens im April 2024 ihr neues Stadtoberhaupt bestimmen dürfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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  • E. Böhrer
    an Roland Albert:
    Das Foto stammt vom Mai 2023 und nicht von jetzt... Da wusste noch niemand, wie es ausgeht.
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