Bad Kissingen
Anklage: Betrug in 319 Fällen
Der Prozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter des Diakonievereins Bad Brückenau ist angelaufen. Sie sollen 115.580 Euro unrechtmäßig abgerechnet haben.
Lange hatte es gedauerte, alle Nachweise zusammenzutragen. Nun werden die Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung von Leistungen beim Diakonieverein Bad Brückenau und Eckarts juristisch aufgearbeitet. Am Donnerstag begann der Prozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter am Amtsgericht Bad Kissingen. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wirft ihnen gewerbsmäßigen und gemeinschaftliche begangenen Betrug vor - in 319 Fällen. Insgesamt sollen sie in den Jahren 2011 und 2012 unrechtmäßig 115.580 Euro abgerechnet haben.
Angeklagt ist der ehemalige kaufmännischer Angestellte sowie die ehemalige Pflegedienstleiterin des Vereins. Die beiden seien "faktisch allein" zuständig und "für alle alle maßgeblichen Entscheidungen [...] verantwortlich" gewesen, schilderte der Staatsanwalt. Akribisch listete er Summen für Leistungen auf, die zwar dokumentiert, aber nie erbracht worden seien. So wurde beispielsweise das Richten von Medikamenten täglich abgerechnet, tatsächlich aber nur werktags in Anspruch genommen. "Kleinvieh macht auch Mist", kommentierte der Richter, dass auch vermeintlich unbedeutende Beträge in der Summe ordentlich Schaden angerichtet haben.
Die Ausführungen vor Gericht vermittelten den Eindruck eines schlampig geführten Pflegedienstes. Wenn Unterschriften auf den Leistungsnachweisen fehlten, seien sie nachgetragen worden - mit oder ohne Rücksprache mit der ausführenden Pflegekraft. Wenn sich am Leistungskatalog für einen Klienten etwas änderte, notierte das die Pflegedienstleiterin nachträglich auf dem Bogen. Eine Überprüfung von außen habe nicht stattgefunden, sagten die beiden Angeklagten.
"Dass da offensichtlich geschlampt worden ist", sei keine Frage, machte einer der beiden Verteidiger klar. Er plädiere nicht auf Freispruch. Den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs wollte er aber nicht gelten lassen, da als Motiv eigennütziges Handeln nicht gegeben sei. "Es ist nicht ein einziger Cent an die Angeklagten geflossen." Der Verteidiger der Angeklagten sah "grobes Organisationsverschulden, und zwar vom Arbeitgeber" als Ursache für die Misswirtschaft an.
Ein völlig anderes Bild zeichneten die Zeugen. Der Angeklagte sei nur unregelmäßig zur Arbeit erschienen, habe private Telefonate mit erheblichen Kosten vom Diensttelefon getätigt und sich von den Pflegekräften zuhause abholen lassen, schilderte der damalige Vorsitzende des Diakonievereins die Zustände, die er im Jahr 2012 vorgefunden habe. Post sei ihm vorenthalten worden, wichtige Dokumente wie Arbeitsverträge habe er zusammensuchen müssen. "Du wirst hier von hinten nach vorne an der Nase herumgeführt", schilderte er seinen Eindruck damals. Eine eigenmächtige Gehaltserhöhung der Pflegedienstleiterin sei zwar zurückgenommen worden, habe aber dennoch für Verstimmung gesorgt. In die Abrechnung der Leistungen habe er keinen Einblick gehabt.
Auch die damalige stellvertretende Pflegedienstleiterin belastete die Angeklagten. Ihrer Schilderung nach sei jegliche Struktur im Arbeitsalltag unmöglich gewesen, den Klienten sei praktisch jeder Wunsch erfüllt worden - bis zum Ausführen des Hundes. Nur am Rande ging es auch um die Vorgänge um den langjährigen Vorsitzenden des Diakonievereins, der bis Frühjahr 2012 an der Spitze des Pflegedienstes stand. Er hatte von April 2008 bis Juli 2011 insgesamt 73.000 veruntreut. Er war bereits im Sommer 2013 zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt auf fünf Jahre Bewährung sowie Geldzahlungen verurteilt worden. Die aktuelle Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt.
Angeklagt ist der ehemalige kaufmännischer Angestellte sowie die ehemalige Pflegedienstleiterin des Vereins. Die beiden seien "faktisch allein" zuständig und "für alle alle maßgeblichen Entscheidungen [...] verantwortlich" gewesen, schilderte der Staatsanwalt. Akribisch listete er Summen für Leistungen auf, die zwar dokumentiert, aber nie erbracht worden seien. So wurde beispielsweise das Richten von Medikamenten täglich abgerechnet, tatsächlich aber nur werktags in Anspruch genommen. "Kleinvieh macht auch Mist", kommentierte der Richter, dass auch vermeintlich unbedeutende Beträge in der Summe ordentlich Schaden angerichtet haben.
Chaotische Zustände
Die Ausführungen vor Gericht vermittelten den Eindruck eines schlampig geführten Pflegedienstes. Wenn Unterschriften auf den Leistungsnachweisen fehlten, seien sie nachgetragen worden - mit oder ohne Rücksprache mit der ausführenden Pflegekraft. Wenn sich am Leistungskatalog für einen Klienten etwas änderte, notierte das die Pflegedienstleiterin nachträglich auf dem Bogen. Eine Überprüfung von außen habe nicht stattgefunden, sagten die beiden Angeklagten. "Dass da offensichtlich geschlampt worden ist", sei keine Frage, machte einer der beiden Verteidiger klar. Er plädiere nicht auf Freispruch. Den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs wollte er aber nicht gelten lassen, da als Motiv eigennütziges Handeln nicht gegeben sei. "Es ist nicht ein einziger Cent an die Angeklagten geflossen." Der Verteidiger der Angeklagten sah "grobes Organisationsverschulden, und zwar vom Arbeitgeber" als Ursache für die Misswirtschaft an.
Unstrukturierter Arbeitsalltag
Ein völlig anderes Bild zeichneten die Zeugen. Der Angeklagte sei nur unregelmäßig zur Arbeit erschienen, habe private Telefonate mit erheblichen Kosten vom Diensttelefon getätigt und sich von den Pflegekräften zuhause abholen lassen, schilderte der damalige Vorsitzende des Diakonievereins die Zustände, die er im Jahr 2012 vorgefunden habe. Post sei ihm vorenthalten worden, wichtige Dokumente wie Arbeitsverträge habe er zusammensuchen müssen. "Du wirst hier von hinten nach vorne an der Nase herumgeführt", schilderte er seinen Eindruck damals. Eine eigenmächtige Gehaltserhöhung der Pflegedienstleiterin sei zwar zurückgenommen worden, habe aber dennoch für Verstimmung gesorgt. In die Abrechnung der Leistungen habe er keinen Einblick gehabt.
Auch die damalige stellvertretende Pflegedienstleiterin belastete die Angeklagten. Ihrer Schilderung nach sei jegliche Struktur im Arbeitsalltag unmöglich gewesen, den Klienten sei praktisch jeder Wunsch erfüllt worden - bis zum Ausführen des Hundes. Nur am Rande ging es auch um die Vorgänge um den langjährigen Vorsitzenden des Diakonievereins, der bis Frühjahr 2012 an der Spitze des Pflegedienstes stand. Er hatte von April 2008 bis Juli 2011 insgesamt 73.000 veruntreut. Er war bereits im Sommer 2013 zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt auf fünf Jahre Bewährung sowie Geldzahlungen verurteilt worden. Die aktuelle Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt.
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