Bad Kissingen
Anfang Dezember auf freiem Fuß?
Der frühere Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach hat das Schlimmste wohl hinter sich. Der Deal mit dem Landgericht Würzburg könnte eine baldige Haftentlastung möglich machen

Das Urteil - zwei Jahre und acht Monate Haft wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung - für den früheren Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach (CSU/ parteilos) scheint auf den ersten Blick relativ hart. Befremden löste unter Zuhörern im Gerichtssaal aus, dass der 57-Jährige wegen angeblicher Fluchtgefahr weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Möglicherweise ist Laudenbach mit diesem Spruch aber recht gut weggekommen.
Strafprozesse sind in Deutschland öffentlich. Im Prinzip jedenfalls. Allerdings könnten sich die 6. Strafkammer des Landgerichts Würzburg unter dem erfahrenen Vorsitzenden Hans Brückner, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinter verschlossenen Türen auf genau ein solches Urteil geeinigt haben.
Jedenfalls war niemand von der Entscheidung überrascht. Laudenbachs Verteidiger Michael Schulze sagte noch im Gerichtssaal, das Strafmaß bewege sich in dem Rahmen, der vereinbart worden sei.
Der Rest auf Bewährung?
Denkbar ist allerdings, dass Laudenbach die "Villa Rosa", das Schweinfurter Gefängnis, bereits am 7. Dezember 2014 wieder verlassen darf. Dann hätte er die Hälfte der Strafe abgesessen. Paragraf 57 des Strafgesetzbuchs könnte das möglich machen.
Voraussetzung wäre, dass - ein relativ seltener Fall - die Strafvollstreckungskammer den "Rest" (14 Monate) zur Bewährung aussetzt. Das müssten Laudenbach oder sein Anwalt beantragen, Staatsanwaltschaft und Gefängnisleitung müssten zustimmen. Denkbar, dass das so in Aussicht gestellt worden ist. Die weiteren Voraussetzungen wie einwandfreie Führung im "Knast", intakte familiäre und soziale Bindungen liegen ebenfalls vor. Wie mehrfach zu hören war, soll Laudenbachs Verhalten in der U-Haft untadelig gewesen sein. Außerdem war er bislang nicht vorbestraft.
Erleichterungen möglich
Vielleicht kann der frühere Kriminaldirektor die karge Zelle in der Hadergasse aber schon früher verlassen. Nicht auf Dauer, aber immerhin für einige Stunden als Freigänger. Darüber und über weitere Hafterleichterungen entscheidet der Gefängnisleiter, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Ansonsten sieht das Strafgesetz vor, dass nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haft der Rest auf Bewährung ausgesetzt wird. Dann könnte Laudenbach Ende April 2015 freikommen. Auch darüber entscheidet von Amts wegen die Strafvollstreckungskammer in nicht öffentlicher Sitzung.
Wie auch immer: Das Kapitel Bad Kissingen ist für den Ex-OB längst abgeschlossen. Seine Wohnung habe er aufgelöst, sagte ein Bekannter. Vermutlich zieht Laudenbach zu seiner Frau nach Piding an der deutsch-österreichischen Grenze.
Ein Schuldenberg bleibt
Mitnehmen wird er einen riesigen Schuldenberg. Der Fiskus wird seine Hand aufhalten und Steuernachzahlungen einfordern. Von 614 000 Euro Betriebseinnahmen sollen nur 95 000 Euro erklärt worden sein. Ursprünglich sollen aus dem Jahr 2008 um die 317 000 Euro an "Soli", Einkommens- und Umsatzsteuer noch offen sein. Plus 73 000 Euro Gewerbesteuer, also insgesamt um die 390 000 Euro. Die Frage der Kirchensteuer werde in einem solchen Ermittlungsverfahren nicht geprüft, sagte Steuerfahnder Markus K. auf Anfrage.
Er überraschte Gericht und Staatsanwaltschaft mit einem Detail: Laudenbach hatte eine bereits fix und fertige Steuererklärung für 2011 "pflichtwidrig" nicht abgegeben. Dabei geht es auch um Provisionen in Höhe von rund 180 000 Euro. Die Einreichung der Erklärung wird als Selbstanzeige gewertet. Allerdings als eine unwirksame, weil bereits ermittelt worden war.
Zu klamm für die Steuer?
Das Finanzamt hatte darauf hin Steuerbescheide erlassen, gegen die Laudenbach Einspruch eingelegt hat. Bis heute hat er laut K. dieses Rechtsmittel nicht begründet. Das, so K., könne er nicht ganz nachvollziehen. Nach seinen Erkenntnissen hat Laudenbach die Steuererklärung zunächst nicht abgegeben, da er Liquiditätsprobleme hatte. Mit anderen Worten: Laudenbach hatte für die Steuer kein Geld.
Alleine diese Steuerhinterziehungen wären vom Gericht mit 14 Monaten Freiheitsentzug (Tatkomplex 2008) plus einer Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu je 50 Euro (2011) geahndet worden; diese Sanktion ist in die Gesamtfreiheitsstrafe mit eingeflossen.
Wohl Verzicht auf Rechtsmittel
Dennoch hat Rechtsanwalt Schulze nicht vor, Revision einzulegen. Glücklich ist er mit dem Urteil aber auch nicht. So müsse bei einer Vorteilsannahme eine "Unrechtsvereinbarung" vorliegen: Es müsse konkret feststehen, was wann wofür gezahlt wird. Das sei im Fall Laudenbach aber nicht nachgewiesen. Der Vorsitzende Richter Brückner habe bei der Urteilsverkündung eine solche Absprache unterstellt, denn "alles andere sei lebensfremd". "Im Sinne von Herrn Laudenbach" werde man auf eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) verzichten, sagte Schulze. Denn das würde bedeuten, dass sein Mandant wohl noch länger in Haft bleiben müsse. Eine BGH-Entscheidung würde frühestens in einem halben Jahr fallen. Ziel des Deals aber sei eine möglichst schnelle Haftentlassung gewesen.
Strafprozesse sind in Deutschland öffentlich. Im Prinzip jedenfalls. Allerdings könnten sich die 6. Strafkammer des Landgerichts Würzburg unter dem erfahrenen Vorsitzenden Hans Brückner, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinter verschlossenen Türen auf genau ein solches Urteil geeinigt haben.
Jedenfalls war niemand von der Entscheidung überrascht. Laudenbachs Verteidiger Michael Schulze sagte noch im Gerichtssaal, das Strafmaß bewege sich in dem Rahmen, der vereinbart worden sei.
Der Rest auf Bewährung?
Denkbar ist allerdings, dass Laudenbach die "Villa Rosa", das Schweinfurter Gefängnis, bereits am 7. Dezember 2014 wieder verlassen darf. Dann hätte er die Hälfte der Strafe abgesessen. Paragraf 57 des Strafgesetzbuchs könnte das möglich machen.
Voraussetzung wäre, dass - ein relativ seltener Fall - die Strafvollstreckungskammer den "Rest" (14 Monate) zur Bewährung aussetzt. Das müssten Laudenbach oder sein Anwalt beantragen, Staatsanwaltschaft und Gefängnisleitung müssten zustimmen. Denkbar, dass das so in Aussicht gestellt worden ist. Die weiteren Voraussetzungen wie einwandfreie Führung im "Knast", intakte familiäre und soziale Bindungen liegen ebenfalls vor. Wie mehrfach zu hören war, soll Laudenbachs Verhalten in der U-Haft untadelig gewesen sein. Außerdem war er bislang nicht vorbestraft.
Erleichterungen möglich
Vielleicht kann der frühere Kriminaldirektor die karge Zelle in der Hadergasse aber schon früher verlassen. Nicht auf Dauer, aber immerhin für einige Stunden als Freigänger. Darüber und über weitere Hafterleichterungen entscheidet der Gefängnisleiter, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Ansonsten sieht das Strafgesetz vor, dass nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haft der Rest auf Bewährung ausgesetzt wird. Dann könnte Laudenbach Ende April 2015 freikommen. Auch darüber entscheidet von Amts wegen die Strafvollstreckungskammer in nicht öffentlicher Sitzung.
Wie auch immer: Das Kapitel Bad Kissingen ist für den Ex-OB längst abgeschlossen. Seine Wohnung habe er aufgelöst, sagte ein Bekannter. Vermutlich zieht Laudenbach zu seiner Frau nach Piding an der deutsch-österreichischen Grenze.
Ein Schuldenberg bleibt
Mitnehmen wird er einen riesigen Schuldenberg. Der Fiskus wird seine Hand aufhalten und Steuernachzahlungen einfordern. Von 614 000 Euro Betriebseinnahmen sollen nur 95 000 Euro erklärt worden sein. Ursprünglich sollen aus dem Jahr 2008 um die 317 000 Euro an "Soli", Einkommens- und Umsatzsteuer noch offen sein. Plus 73 000 Euro Gewerbesteuer, also insgesamt um die 390 000 Euro. Die Frage der Kirchensteuer werde in einem solchen Ermittlungsverfahren nicht geprüft, sagte Steuerfahnder Markus K. auf Anfrage.
Er überraschte Gericht und Staatsanwaltschaft mit einem Detail: Laudenbach hatte eine bereits fix und fertige Steuererklärung für 2011 "pflichtwidrig" nicht abgegeben. Dabei geht es auch um Provisionen in Höhe von rund 180 000 Euro. Die Einreichung der Erklärung wird als Selbstanzeige gewertet. Allerdings als eine unwirksame, weil bereits ermittelt worden war.
Zu klamm für die Steuer?
Das Finanzamt hatte darauf hin Steuerbescheide erlassen, gegen die Laudenbach Einspruch eingelegt hat. Bis heute hat er laut K. dieses Rechtsmittel nicht begründet. Das, so K., könne er nicht ganz nachvollziehen. Nach seinen Erkenntnissen hat Laudenbach die Steuererklärung zunächst nicht abgegeben, da er Liquiditätsprobleme hatte. Mit anderen Worten: Laudenbach hatte für die Steuer kein Geld.
Alleine diese Steuerhinterziehungen wären vom Gericht mit 14 Monaten Freiheitsentzug (Tatkomplex 2008) plus einer Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu je 50 Euro (2011) geahndet worden; diese Sanktion ist in die Gesamtfreiheitsstrafe mit eingeflossen.
Wohl Verzicht auf Rechtsmittel
Dennoch hat Rechtsanwalt Schulze nicht vor, Revision einzulegen. Glücklich ist er mit dem Urteil aber auch nicht. So müsse bei einer Vorteilsannahme eine "Unrechtsvereinbarung" vorliegen: Es müsse konkret feststehen, was wann wofür gezahlt wird. Das sei im Fall Laudenbach aber nicht nachgewiesen. Der Vorsitzende Richter Brückner habe bei der Urteilsverkündung eine solche Absprache unterstellt, denn "alles andere sei lebensfremd". "Im Sinne von Herrn Laudenbach" werde man auf eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) verzichten, sagte Schulze. Denn das würde bedeuten, dass sein Mandant wohl noch länger in Haft bleiben müsse. Eine BGH-Entscheidung würde frühestens in einem halben Jahr fallen. Ziel des Deals aber sei eine möglichst schnelle Haftentlassung gewesen.
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