
Ginge es nach dem Angeklagten, war alles nur ein Versehen. „Ihre Zugangsdaten waren noch auf meinem Handy hinterlegt“, beteuert er. Als er die Seite des Online-Versandhändlers aufrief, sei er automatisch mit den Daten seiner Noch-Ehefrau angemeldet worden.
„Nur der Tod wird uns scheiden“
Der Staatsanwalt sieht das vollkommen anders. Er wirft dem Arbeitssuchenden Betrug vor. Denn der Betrag für das Handy wurde vom Bankkonto seiner Frau abgebucht.
Zudem soll er sie massiv bedroht haben: „Nur der Tod wird uns scheiden. Aus dieser Sache kommst Du nicht lebend heraus.“
Mit Messer bedroht
Die Bedrohung gibt der 31-Jährige zu: „Das war im Affekt.“ Aber eigentlich sei er das Opfer. Seine Frau habe ihn während eines Streits geschlagen und mit einem Messer bedroht. Dies habe er auf seinem Mobiltelefon mittels einer Tonaufnahme dokumentiert.
„Haben Sie diese Datei dabei?“, fragt ihn die Richterin . „Nein, sie ist auf meinem Computer“, antwortet der Angeklagte kleinlaut.
Streit mit Handy aufgenommen
„Wie soll man denn auf einer Tonaufnahme hören, dass Sie mit einem Messer bedroht wurden?“, wundert sich die Vorsitzende. Darauf hat der Mann keine Antwort. Er wiederholt stattdessen seine Anschuldigung: „Sie hat mehrmals auf mich eingeprügelt.“
Seine in Scheidung lebende Gattin wird als Zeugin aufgerufen. Die schlanke und zierliche Frau schildert, was sich im Juli vergangenen Jahres ereignet hatte. Sie habe während eines Urlaubs am Bodensee eine E-Mail des Onlinehändlers erhalten, in der stand, dass ihr bestelltes Smartphone auf dem Versandweg ist.
Polizei stellt Mobiltelefon sicher
Ein Anruf bei der Amazon-Hotline habe ergeben, dass die Bestellung nun nicht mehr storniert werden könne. Mann habe ihr geraten, am nächsten Tag die Polizei zu informieren. Dies tat sie auch und die Beamten stellten bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten das Smartphone sicher.
Einen Tag, nachdem die Ladung zur Verhandlung per Post angekommen war, habe der Beschuldigte den Betrag für das Handy auf ihr Konto überwiesen, sagt die Zeugin.
„Wollte mich nur verteidigen“
„Haben Sie Ihren Mann mit einem Messer bedroht und ihn geschlagen?“, will die Richterin wissen. Jetzt bricht die junge Frau in Tränen aus. „Ich wollte mich nur verteidigen und wusste mir nicht anders zu helfen“, gesteht sie. Sie habe ihren Mann nur einmal an die Schulter geboxt.
Foto von toter Katze geschickt
Der Angeklagte soll ihr seit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nachspioniert und sie psychisch terrorisiert haben. Einen Tag vor der Bestellung bei Amazon habe er ihrer Freundin, mit der sie im Urlaub war, das Foto einer toten schwarzen Katze geschickt.
Sie habe aus Angst um ihre eigene Katze die Polizei angerufen. Eine Streife sollte an ihrem Wohnort nachsehen, ob sie noch lebt. Die Beamten konnten bestätigen, dass ihr schwarzer Stubentiger bei bester Gesundheit ist.
Fünf Einträge im Strafregister
Die Vorsitzende liest das Strafregister des 31-Jährigen vor. Fünf Einträge stehen in seiner Akte, unter anderem wegen Diebstahls, fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und dem Besitz von Betäubungsmitteln. In allen Fällen kam er mit einer Geldstrafe davon.
Auf die Frage, ob er Schulden hat, antwortet der Mann : „Ja, irgendwas zwischen 20.000 und 40.000 Euro.“ Genauer weiß er das offensichtlich nicht.
Das Urteil
Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Die Richterin verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
„Die Drohungen gegen Ihre Frau waren massiv“, sagt die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. „Wir nehmen solche Äußerungen sehr ernst.“ Sie bescheinigt dem Angeklagten, dass er während der Verhandlung kein Unrechtsbewusstsein gezeigt habe. Bei der Bestellung des Smartphones habe es sich laut Ansicht des Gerichts um absichtlichen Betrug gehandelt.
Lieferung als Geschenk
Das über Amazon in Geschenkpackung gelieferte und von der Polizei eingezogene Smartphone bekommt der 31-Jährige zurück. Er hat es schließlich durch die Überweisung auf das Konto seiner Frau bezahlt.
Das Urteil ist gültig, weil beide Prozessparteien auf Rechtsmittel verzichtet haben.