Wer in der Hammelburger Altstadt nach oben schaut, sieht auf den roten Ziegeldächern immer öfter Photovoltaikanlagen. In der jüngsten Stadtratssitzung gab es eine längere Diskussion, wie großflächige Solarzellen und energetische Sanierungen eigentlich mit dem geltenden Gestaltungsleitfaden der Stadt vereinbar sind. Ausgangspunkt war der Antrag eines Haus-Eigentümers aus der Dalbergstraße, der auf seinem Dach Strom erzeugen möchte. "Wenn wir hier eine Ausnahme offiziell erlauben, können wir das nicht mehr eindämmen", wies CSU-Stadtrat Patrick Bindrum auf die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung hin. Bürgermeister Armin Warmuth ( CSU ) vertrat dagegen die Meinung, dass kein Präzedenzfall geschaffen würde. Weil viele Fragen offen blieben, wurde die Entscheidung über den konkreten Fall am Ende vertagt, bis weitere Informationen vorliegen.
Andreas Reuter von der städtischen Bauabteilung wies darauf hin, dass die Photovoltaikanlage "aus baurechtlicher Sicht verfahrensfrei" sei. Es gehe lediglich um die Abweichung vom Gestaltungsleitfaden. Dessen Ziel ist es, das "charakteristische Stadtbild der Altstadt " zu erhalten. Wörtlich heißt es in dem Leitfaden: "Jeder, der sich mit Hammer, Schaufel, Säge und Farbeimer an seinem Anwesen zu schaffen macht, muss wissen, dass er nicht nur sein Eigentum, sondern auch die Altstadt und das Stadtbild gestaltet." Und: "Der charakteristische, reich gegliederte und dennoch einheitliche Gesamteindruck der Dachlandschaft ist in Form, Material und Farbe zu erhalten." In dem Leitfaden aus dem Jahr 2015 wird vorgeschlagen, dass Haus-Eigentümer in der Altstadt keine größeren Photovoltaikanlagen auf einsehbaren Dächern errichten, sondern sich stattdessen an Anlagen außerhalb der Altstadt beteiligen.
Im konkreten Fall plant der Haus-Eigentümer eine Photovoltaikanlage, die bis zu 6,6 Kilowatt Strom erzeugen kann. Nach seinen Angaben ist das die Mindestgröße, bei der die Anlage noch wirtschaftlich sei. Ein Teil der Solarzellen solle in Richtung Innenhof installiert werden, allerdings sei auch eine Teilfläche notwendig, die von der Dalbergstraße aus zu sehen ist.
"Wenn wir in dem Fall Ja sagen, fällt die Satzung", betonte Stadtrat Patrick Bindrum und befürchtete als Konsequenz den Verlust von Abschreibungsmöglichkeiten für viele Eigentümer. Bindrum stellte klar, dass er für eine Zustimmung sei, wollte aber das Spannungsfeld aufzeigen. Zudem gebe es weitere Fragen rund um den Klimaschutz , etwa ob bei energetischen Sanierungen der Schutz von historischen Fassaden oder die Dämmung der Außenwände Vorrang habe.
"Wenn wir streng nach dem Gestaltungsleitfaden gehen, müssten wir das ablehnen", sagte Bürgermeister Armin Warmuth ( CSU ). Er wies auch darauf hin, dass viele andere Eigentümer vor dem Bau von Photovoltaikanlagen die Stadt erst gar nicht gefragt hätten. Warmuths Sorge war, dass bei einer Öffnung für Klimaschutzmaßnahmen auch sensible Bereiche wie das Umfeld des Marktplatzes nicht mehr geschützt werden könnten.
"Prioritäten neu setzen"
"Wir müssen die Prioritäten neu setzen", sprach sich 3. Bürgermeister Christian Fenn (Junge Liste) für eine Überarbeitung der Gestaltungssatzung aus dem Jahr 2015 aus. Bei der Zulassung von Photovoltaikanlagen könne er "leichter mitgehen", weil Anlagen auf den Dächern das Stadtbild nicht so sehr beeinträchtigten wie die Umgestaltung von Fassaden. Fenn ist optimistisch, dass ein Unterschied zwischen den Gassen und Straßen der Altstadt und dem Ensemble rund um den Hammelburger Marktplatz möglich sein wird.
"Ich denke, es führt kein Weg dran vorbei, dass wir die Satzung ändern", sagte auch CBB-Stadtrat Reimar Glückler . Nach Angaben der Bauabteilung habe ein Fachbüro den Standpunkt vertreten, dass Ausnahmen im Einzelfall möglich wären. Bürgermeister Warmuth will hier jedoch sicherheitshalber weitere Informationen einholen. Deshalb schlug er auch vor, den konkreten Antrag zu vertagen: "Wir sind grundsätzlich dafür, aber wir müssen noch die rechtlichen Konsequenzen abklären."