Dass das Arbeitsförderungszentrum afz e.V. finanziell in Schieflage geraten war, haben Irene Schröder, Angela Trofimov, Vera Schlei und Olena Albert schon zu spüren bekommen, bevor der Verein im Oktober 2017 Insolvenz angemeldet hat. Mal haben die Frauen ihr Honorar mit einigen Wochen Verspätung, mal auch gar nicht bekommen. Das ging fast ein halbes Jahr lang so.
"Bei mir ging es mit Verzögerungen los", berichtet Irene Schröder. Auf einer handgeschriebenen Liste hat sie alles festgehalten. Links der Arbeitsmonat und der offene Betrag, rechts das Datum, wann das Geld auf ihrem Konto eingegangen ist. Das Honorar für Februar hat sie im April, das für April im Juni, ein Teilhonorar für Juni im Oktober erhalten. Für den Zeitraum von Juli bis Oktober fehlen die Pfeile zwischen der linken und der rechten Spalte auf Schröders Liste. Da hat das afz kein Geld mehr für die geleistete Arbeit überwiesen. Insgesamt fehlen der Sprachlehrerin mehr als 16 700 Euro. "Vier Monate sind nicht bezahlt worden. Und ich habe jetzt 20 000 Euro Schulden", sagt sie.
Das afz hat im Auftrag für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Integrationskurse gehalten. Die vier Frauen hatten keine Festanstellung, sondern waren freiberuflich als Lehrkräfte für das afz tätig. Sie haben in Bad Kissingen unterrichtet. Jahrelang ging das gut. "Die Schule hat gut funktioniert, hat einen guten Ruf gehabt und war zuverlässig. Die Schüler haben gut Deutsch gelernt", sagt Olena Albert.
Als es im Frühjahr 2017 erste Unregelmäßigkeiten beim Gehalt gab und wenig später die Tochtergesellschaft afz Service GmbH Insolvenz anmeldete, sei den Frauen noch versichert worden, dass dem afz e.V. inklusive Sprachbereich nicht der Bankrott drohe. "Da haben wir beruhigt weitergearbeitet", berichtet Schröder. Abgesehen von einer Woche in der sie die Arbeit niedergelegt hatten, haben sie den Unterricht aufrecht gehalten. Das Vertrauen in den Verein war groß. Seit 2011 hat Schröder für das afz unterrichtet, größere Probleme habe es in der Zeit vor 2017 eigentlich nicht gegeben.
Rund 40 000 Euro Forderungen stellen die vier Frauen jetzt an den Bildungsträger. Viel Hoffnung, dass sie ihr Geld aus der Insolvenzmasse erhalten, haben sie nicht. Dabei seien sie über öffentliche Mittel einer Bundesbehörde bezahlt worden. "Wir haben für den Staat gearbeitet", sagen sie einstimmig. Dass sie jetzt im Regen stehen, sorgt für Unverständnis, Ärger und Frust. "Das ist eine Erfahrung der absoluten Schutz- und Rechtslosigkeit", klagt Irene Schröder.
Bamf zahlt Kurspauschale
Den freien Dozenten fehlt das Honorar aus den Monaten unmittelbar vor Oktober. Danach habe der Insolvenzverwalter dafür gesorgt, dass das Geld wöchentlich ausbezahlt wurde. Inzwischen sind die Kurse abgewickelt und die Frauen bei anderen Arbeitgebern untergekommen.
Das Bamf hält sich aus der Angelegenheit größtenteils heraus. Ein Sprecher teilt auf Nachfrage mit, die Behörde habe kurz vor Insolvenzanmeldung davon erfahren, dass "ausstehende Honorare anscheinend nicht ausgezahlt wurden". Das Bamf habe Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufgenommen, so dass die offenen Kurse ordentlich zu Ende geführt werden. Für einen Integrationskurs erhält ein Bildungsträger 3,90 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit. "Damit werden alle Kosten des Trägers pauschal abgegolten", erklärt der Sprecher.
Vier von vielen Gläubigern
Ob der Träger die Lehrkräfte fest oder freiberuflich einstellt und wie er sie bezahlt, darauf habe die Behörde keinen Einfluss. Das "obliegt allein den beiden Vertragsparteien." Das Bamf mache keine Vorgaben, außer dass Freiberuflern ein Stundensatz von mindestens 35 Euro zusteht.Die Entlohnung gehöre "zu den maßgeblichen Verpflichtungen des Trägers". Bei Pflichtverletzungen könne das Bundesamt dem Träger zwar die Zulassung entziehen, offene Forderungen müssten jedoch die Lehrkräfte geltend machen.
Insolvenzrechtlich werden die Forderungen der Honorarkräfte wie die von Handwerkern, Lieferanten und anderen Gläubigern behandelt, erläutert Insolvenzverwalter Robert Wartenberg. "Die selbstständigen Dozenten tragen ein gewisses Risiko, dass der Geschäftspartner in die Insolvenz geht", erklärt der Anwalt. Dieses Risiko trage jeder, der mit einem anderen Geschäfte macht. Auf dieses Risiko hatten die Frauen allerdings nur bedingt Einfluss: Albert betont, dass das afz zunächst nur den Honorarvertrag angeboten hatte. Erst als das Bamf den Stundensatz für Freie angehoben habe, habe der Verein eine feste Anstellung angeboten.
Dennoch: "Die Insolvenzanmeldung eines Vereins [...] gründet immer auf dem Umstand, dass der Insolvente nicht mehr alle Forderungen der Gläubiger zu 100 Prozent bedienen kann", sagt Wartenberg. Das sei für keinen Gläubiger erfreulich. "Der Ärger der Dozenten ist verständlich." Das gelte aber auch für den Handwerker, dessen Rechnungen nicht mehr bezahlt werden.
Es habe zahlreiche Treffen gegeben, bei denen der Sachverhalt den Bad Kissinger Lehrkräften erklärt wurde. Sie können ihre Forderungen offiziell zur Insolvenztabelle anmelden. Ziel des Verfahrens ist, alle Gläubiger gemeinschaftlich und bestmöglich zu befriedigen.
Einnahmen gegen Ausgaben rechnen muss jeder Handlungsbevollmaechtigte. Reicht es nicht mehr, sieht das Recht klare Vorgaben vor.
Hier wird wieder nur um den heissen Brei rumgeredet, es gibt jedoch Verantwortliche.
allein das Konstrukt eV ruft schon Brechreiz hervor, solange die Verantwortlichen Gmbh Gescgaeftsfuehrergehaelter einstreichen.
Hier wird der Steuerzahler wiedereinmal zweiseitig vergewaltigt.
Die Damen verlieren ihr Geld und der Deutsche Michel zahlt wieder, nachdem Gras ueber die Sache gewachsen ist. Die Verantwortlichen eiern foch auf Staatskosten schon wieder woanders weiter.
Taktik der verbrannten Erde, die Nomaden ziehen verantwortungsbefreit weiter