
Die Ratlosigkeit steht Cane Mazrekaj ins Gesicht geschrieben. Fassungslos blickt er auf ein Schreiben der Ausländerbehörde am Landratsamt Bad Kissingen, das den Betreff trägt: „Ausreiseaufforderung und Androhung der Abschiebung “. Denn seine Fiktionsbescheinigung ist nur noch bis 31. März 2025 gültig. Eine solche wird ausgestellt, um den rechtmäßigen Aufenthalt eines Ausländers während der Bearbeitungszeit eines neuen Aufenthaltstitels zu gewährleisten.
„Was mache ich im Kosovo? Was macht meine Tochter allein in Bad Kissingen?“ Cane Mazrekaj versteht die Welt nicht mehr. Seit über 30 Jahren lebt er in Deutschland. „Zum Kosovo habe ich keine Verbindungen mehr. Meine Eltern sind verstorben.“ Einen Bruder hat er dort noch, sonst keine Kontakte oder Freunde.
„Ich spreche nicht mehr gut Albanisch“, sagt er und zuckt ratlos mit den Schultern. „Meine Heimat ist Deutschland. Ich lebe länger hier als im Kosovo.“ Er betont, sich in Deutschland nichts zuschulden kommen gelassen zu haben, was er mit einem polizeilichen Führungszeugnis nachweist, in dem es heißt: „Keine Eintragungen“.
Jahrzehntelanges Leben in Deutschland
1993 kam der heute 57-jährige Cane Mazrekaj aus dem Kosovo nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Aufgrund der damaligen Rechtslage erhielt er jedoch keinen Flüchtlingsstatus und auch kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. 1995 heiratete er eine deutsche Frau und wurde Vater einer Tochter.
Solange die Tochter minderjährig war, erhielt er wiederholt befristete Aufenthaltstitel, mal für fünf Jahre, mal für ein Jahr oder zuletzt nur für wenige Monate. „Ich wurde geduldet“, fasst Mazrekaj zusammen. „Bisher hat mir niemand erklärt, warum ich keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekomme.“ Er habe immer gehofft, eines Tages eine solche zu erhalten.

Tochter braucht den Vater
Seit 2018 ist Cane Mazrekaj Witwer und sorgt für seine mittlerweile erwachsene, gesundheitlich belastete Tochter.
Die Ausländerbehörde wurde Ende Januar durch ein ärztliches Schreiben darüber informiert, dass die Tochter aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung durch ihren Vater benötige.
Unterschriftenaktion für Mazrekaj
„Der Ausländerbehörde reicht das nicht“, erklärt Tanja Kronthaler, die sich gemeinsam mit Freunden und Bekannten für Cane Mazrekaj einsetzt. Ziel ist es, dass die Behörde diesen Härtefall anerkennt, auf eine Abschiebung verzichtet und ihm eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt. In den vergangenen Wochen wurden in Bad Kissingen Unterschriften gesammelt. Über 900 kamen bereits zusammen.
Cane Mazrekaj habe in den vergangenen 30 Jahren in Deutschland gearbeitet, meist als Hausmeister. Wegen gesundheitlicher Probleme gab es Phasen, in denen er Bürgergeld bezog. „Ich habe meinen fünften Bandscheibenvorfall in Folge“, berichtet er. Doch ab März könne er wieder arbeiten und habe sogar eine unbefristete Stelle in Aussicht.
Begründung der Ausländerbehörde
Im Schreiben der Ausländerbehörde, das der Redaktion vorliegt, heißt es, dass die familiäre Lebensgemeinschaft mit seiner Tochter und die damit verbundene Personenfürsorge die Voraussetzung für seinen bisherigen Aufenthaltstitel waren. „Mittlerweile ist Ihre Tochter volljährig. Weshalb eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis endet.“ Eine Verlängerung wäre nur möglich, wenn sie mit ihrem Vater in einer familiären Lebensgemeinschaft lebe und sich in einer Ausbildung befinde, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Abschluss führe.

Die Behörde weist darauf hin, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft mit der Tochter derzeit nicht bestehe.
Drohende Wiedereinreisesperre
Zudem liege bei Cane Mazrekaj kein Härtefall vor, da dieser nur bestehe, wenn er im Ausland kein eigenständiges Leben mehr führen könne und auf familiäre Hilfe angewiesen sei, die nur in Deutschland erbracht werden könne. Da er nicht pflegebedürftig sei und seine Tochter ihn aufgrund ihrer eigenen Erkrankung nicht unterstützen könne, sei die Härtefallregelung nicht anwendbar.
„Ein anderweitiger Anspruch auf Verlängerung beziehungsweise Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht daher nicht“, heißt es abschließend. Die Ausländerbehörde beabsichtige daher, den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, Mazrekaj zur Ausreise aufzufordern und im Falle einer nicht freiwilligen Ausreise die Abschiebung unter Festsetzung einer Wiedereinreisesperre von mindestens drei Jahren anzuordnen.
Bis zum 21. Februar hatte Mazrekaj Zeit, sich schriftlich zu äußern oder seinen Antrag „mangels Erfolgsaussichten“ zurückzunehmen und in den Kosovo auszureisen. Dort könne er ein Visum zur Erwerbstätigkeit nach der Westbalkanregelung beantragen.
Um die Abschiebung zu verhindern, hat sich Cane Mazrekaj Rechtsbeistand genommen. Zunächst sei eine Fristverlängerung und ein Verfahrensaufschub beantragt worden.
Demonstration in Bad Kissingen: Am Dienstag, 25. Februar 2025, fand auf dem Marktplatz eine Demonstration von Freunden Cane Mazrekajs statt. „Abschiebung nach 32 Jahren – wir kämpfen zusammen! Cane ist hier zu Hause!“ lautete der Aufruf. Es waren etwa 20 Menschen versammelt.
Hier finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Ausländerbehörde.
Es scheint hier genug Möglichkeiten für die Behörden zu geben, ein Verbleiben in Deutschland zu ermöglichen wenn man nur möchte.
Aber die öffentliche Gier nach medienwirksam inszenierten Abschiebungen muss ja auch befriedigt werden.
Mit Abschiebefantasien hat man Wahlkampf gemacht und ist sogar damit durchgekommen .
Und jetzt trifft das zuerst die einfachen Leute ohne große Lobby.
Es gibt Gesetze die zu befolgen sind.
Egal, ob man sie für gut oder schlecht empfindet.
Und wenn sich die Rechtspraxis so wie hier von der Lebenswirklichkeit entkoppelt und einem auch noch mit fürstlichem Gestus erklärt wird, das seien nun einmal die "Regeln", dann werden Rechtsprechung und Gesetze irgendwann überhaupt nicht mehr akzeptiert.
Auf dem Weg sind wir bereits. Der Rechtsstaat aber lebt von Akzeptanz.
Diesen Mann "abschieben" zu wollen ist bizarr, rechtsfern und pure Willkür auf ganz kleiner Erbse.
Das kann doch nicht das christlich soziale Fundament des Freistaates Bayern sein, was hier von den zuständigen Behörden signalisiert wird.
Auch wenn wir sonst vollkommen konträre Meinungen vertreten - hier stimme ich Ihnen zu 100% zu und wünsche von Herzen, dass Einsprüche und alles, was man tun kann, Erfolg hat.
Frau Bär muss hier dringend tätig werden und dem Amtsschimmel Zügel anlegen!
Die Ausländerbehörde beabsichtige daher, den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, Mazrekaj zur Ausreise aufzufordern und im Falle einer nicht freiwilligen Ausreise die Abschiebung unter Festsetzung einer Wiedereinreisesperre von mindestens drei Jahren anzuordnen. Hier in Bad Kissingen gibt es eine ganze Menge Menschen mit ausländischen Hintergrund und auch als Asylanten hier gemeldet die mehrfach schon vor Gericht standen und immer noch hier lsind. Cane Mazrekaj lebt seit 30 Jahren hier, hat nichts verbrochen oder angestellt und soll nun abgeschoben werden. hier sieht man wieder mal die Unfähigkeit der Behörden. Aber leider kann man gegen die ja nichts machen denn sie sind ja Beamte. Vielleicht sollte man die einmal abschieben damit Sie sehen, wie sieht zurechtkommen in einem Land mit dem man nichts mehr zu zum hat.