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Bad Kissingen
600 Euro Geldstrafe für eine Woche Probearbeit
Der Betrag ist überschaubar, hat für einen 21-Jährigen aber ernste Konsequenzen: 250,69 Euro Arbeitslosengeld hatte er bezogen, obwohl er eine feste Stelle hatte. Deshalb stand er vor dem Amtsgericht.
Kabinett zum Arbeitslosengeld I       -  Wer beim Antrag auf Arbeitslosengeld schwindelt, muss mit harten Konsequenzen rechnen.
Foto: Johannes Eisele | Wer beim Antrag auf Arbeitslosengeld schwindelt, muss mit harten Konsequenzen rechnen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 14.01.2025 20:00 Uhr

Der September 2023 lief für den jungen Mann gut. Seine Bewerbung bei einer Bad Kissinger Firma war erfolgreich. Er sollte Ende des Monats eine Woche zur Probe arbeiten.  Dabei hat er bei seinen Vorgesetzten offenbar einen so guten Eindruck gemacht, dass er zum 1. Oktober fest angestellt wurde. 

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