Bad Kissingen
24 Kommunen halten am alten System fest
Vor zehn Jahren legte Brückenau bei "Doppik" vor, aber nur Stadt und Landkreis Bad Kissingen zogen nach. Alle anderen wollen bei der Kameralistik bleiben.
Wenn es um Buchführung geht, lebt Armin Warmuth in drei Welten: Als Bankkaufmann war für ihn bis 2014 die Bilanz-Buchhaltung in der Raiffeisenbank Alltag. Als Kreisrat muss er sich mit einem so genannten doppischen Haushalt beschäftigen und als Hammelburger CSU-Bürgermeister legt er dem Stadtrat jedes Jahr einen kameralistischen Haushalt vor.
Die bayerischen Kommunen haben (noch) das Wahlrecht, wie sie ihre Ein- und Ausnahmen verbuchen. Zwei Städte im Kreis und der Landkreis selbst haben bereits umgestellt, alle anderen weigern sich. "Ich persönlich bin der Überzeugung, dass ein ordentlich aufgestellter kameraler Haushaltsplan genauso transparent ist, wie ein doppischer", begründet etwa der Wartmannsrother Geschäftsleiter Daniel Görke die Weigerung.
Was ist der Unterschied? Bei der so genannten Kameralistik werden im wesentlichen Einnahmen und Ausgaben gebucht, ein Gemeindetraktor zum Beispiel taucht also beim Kauf einmal auf, bei Reparaturen und dann erst wieder beim Verkauf. Das Kunstwort Doppik steht dagegen für "doppelte Buchführung in Konten". Größter Unterschied ist die Vermögenserfassung: Bei allen beweglichen und unbeweglichen Gegenständen der Gemeinde muss also der Wert ermittelt werden, der Gemeindetraktor etwa kommt ab der Anschaffung jedes Jahr mit einem Restwert vor, der sich stetig um die Abschreibungen durch Abnutzung verringert. Auskünfte über andere Vermögen, etwa den von Gebäuden und Wald, enthält die Kameralistik überhaupt nicht.
"Selbst wenn ich weiß, was unser Gemeindewald wert ist: Verkaufen werden wir ihn ja eh' nicht", nennt der Fuchsstädter Bürgermeister Peter Hart (CSU) als Argument gegen die Umstellung der Buchführung. Deshalb habe der Gemeinderat vor Jahren auch ein klares Bekenntnis zur Beibehaltung der Kameralistik abgegeben. Dahinter steckt natürlich auch die Befürchtung, dass sich der Wert der 940 Hektar großen Fuchsstädter Gemeindewaldes vielleicht negativ auswirken könnte, etwa bei Zuweisungen.
Als Kreisrat kennt auch Hart die andere Art der Buchführung: "Das sind zwei Paar Schuhe", sieht er darin keinen Widerspruch, beim deutlich größeren Volumen des Kreises sei die betriebswirtschaftliche Sicht vielleicht sinnvoll, aber: "Unser Haushalt ist noch überschaubar." 6,99 Millionen Euro beträgt das Volumen heuer.
Der Stadtrat Hammelburg hatte sich im Jahr 2005 sogar bereits für eine Umstellung bis 2010 ausgesprochen, umgesetzt ist der Beschluss aber bis heute nicht. "Es wird immer mal wieder diskutiert, aber das ist nicht aktuell", sagt Warmuth dazu. Sein Hauptargument ist der "wahnsinnige Aufwand" gerade für die Vermögenserfassung, und: "Die Doppik kann man ja auch nicht 1:1 mit der Privatwirtschaft vergleichen."
Zumindest Teil-Arbeiten geht die Stadt aber an: "Aktuell läuft die Erfassung und Bewertung des Kommunalvermögens sowie der Aufbau der Vermögensbuchhaltung", berichtet die stellvertretende Stadtkämmerin Jennifer Langguth. Aber auch sie erwartet "große Anstrengungen", wenn die Doppik eingeführt werden soll. Unter anderem seien jede Menge rechtlicher Vorgaben zu beachten.
"Die Gemeinde Nüdlingen hat noch nicht auf Doppik umgestellt, und wird dies freiwillig auch nicht tun", legt sich die dortige Kämmerin Melanie Katzenberger eindeutig fest. So äußert sich die Mehrheit der Kämmerer im Landkreis.
Dem entgegen steht der Bad Brückenauer Kämmerer Leo Romeis, ein Vorreiter der Doppik: Bad Brückenau hat als erste Kommune weit und breit bereits 2007 umgestellt. Aus seiner Sicht habe sich durch die zusätzlichen Infos der kommunalen Doppik "das Kostenbewusstsein in der Verwaltung und im Stadtrat erhöht".
Auch Landkreis-Kämmerer Christian Metz wertet die neue Buchführung als Grundlage für Kosten- und Leistungsrechnung und ein daran anschließendes Controlling. Das dafür vorgesehene Personal arbeite bisher jedoch noch an der Eröffnungsbilanz, die Metz heuer, fünf Jahre nach der Umstellung, nachreichen will.
Einen erheblichen Mehraufwand bedeutet das Durcheinander bei der Haushaltführung für die staatliche Rechnungsprüfung im Landratsamt, weil "die Mitarbeiter beide Systeme beherrschen müssen". Aber: "Eine Vereinheitlichung könnte nur der Freistaat Bayern erwirken", betont Sprecherin Lena Pfister, und: "Aktuell obliegt es den Kommunen, zu entscheiden, welches System sie nutzen."
Gemeinden: Zuständig für die Haushaltsführung der Kommunen ist in Bayern das Innenministerium. Nach dessen Angaben hatten von 2056 Kommunen in Bayern zu Jahresbeginn nur 75 Kommunen auf die Doppik umgestellt, das sind 3,7 Prozent. Im einzeln sind es 10 von 25 kreisfreien Gemeinden (40 Prozent), 8 von 26 Großen Kreisstädten (31 Prozent) und 57 von 2005 sonstigen kreisangehörigen Gemeinden (2,8 Prozent).
Kreise Bei den bayerischen Landkreisen haben 24 von 71 umgestellt, also rund ein Drittel.
Andere: Doppisch buchen zudem 38 von 1430 Zweck- und Schulverbänden (2,6 Prozent) sowie 6 von 311 Verwaltungsgemeinschaften (1,9 Prozent).
Rückkehr: Zwei Gemeinden und zwei Zweckverbände sind laut Ministerium bereits wieder zur Kameralistik zurückgekehrt.
Vorgehen: Laut Ministerium gibt es aktuell weder eine Empfehlung, noch Druck, auf die Doppik umzusteigen. Der Gesetzgeber habe - anders als in den meisten anderen Bundesländern - den Kommunen ein Wahlrecht eingeräumt. Allerdings gebe es Überlegungen der EU-Kommission, einheitliche, doppische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherungsträger) einzuführen.
Die bayerischen Kommunen haben (noch) das Wahlrecht, wie sie ihre Ein- und Ausnahmen verbuchen. Zwei Städte im Kreis und der Landkreis selbst haben bereits umgestellt, alle anderen weigern sich. "Ich persönlich bin der Überzeugung, dass ein ordentlich aufgestellter kameraler Haushaltsplan genauso transparent ist, wie ein doppischer", begründet etwa der Wartmannsrother Geschäftsleiter Daniel Görke die Weigerung.
Vermögen muss erfasst werden
Was ist der Unterschied? Bei der so genannten Kameralistik werden im wesentlichen Einnahmen und Ausgaben gebucht, ein Gemeindetraktor zum Beispiel taucht also beim Kauf einmal auf, bei Reparaturen und dann erst wieder beim Verkauf. Das Kunstwort Doppik steht dagegen für "doppelte Buchführung in Konten". Größter Unterschied ist die Vermögenserfassung: Bei allen beweglichen und unbeweglichen Gegenständen der Gemeinde muss also der Wert ermittelt werden, der Gemeindetraktor etwa kommt ab der Anschaffung jedes Jahr mit einem Restwert vor, der sich stetig um die Abschreibungen durch Abnutzung verringert. Auskünfte über andere Vermögen, etwa den von Gebäuden und Wald, enthält die Kameralistik überhaupt nicht.
"Selbst wenn ich weiß, was unser Gemeindewald wert ist: Verkaufen werden wir ihn ja eh' nicht", nennt der Fuchsstädter Bürgermeister Peter Hart (CSU) als Argument gegen die Umstellung der Buchführung. Deshalb habe der Gemeinderat vor Jahren auch ein klares Bekenntnis zur Beibehaltung der Kameralistik abgegeben. Dahinter steckt natürlich auch die Befürchtung, dass sich der Wert der 940 Hektar großen Fuchsstädter Gemeindewaldes vielleicht negativ auswirken könnte, etwa bei Zuweisungen.
"Zwei Paar Schuhe"
Als Kreisrat kennt auch Hart die andere Art der Buchführung: "Das sind zwei Paar Schuhe", sieht er darin keinen Widerspruch, beim deutlich größeren Volumen des Kreises sei die betriebswirtschaftliche Sicht vielleicht sinnvoll, aber: "Unser Haushalt ist noch überschaubar." 6,99 Millionen Euro beträgt das Volumen heuer.
Der Stadtrat Hammelburg hatte sich im Jahr 2005 sogar bereits für eine Umstellung bis 2010 ausgesprochen, umgesetzt ist der Beschluss aber bis heute nicht. "Es wird immer mal wieder diskutiert, aber das ist nicht aktuell", sagt Warmuth dazu. Sein Hauptargument ist der "wahnsinnige Aufwand" gerade für die Vermögenserfassung, und: "Die Doppik kann man ja auch nicht 1:1 mit der Privatwirtschaft vergleichen."
Zumindest Teil-Arbeiten geht die Stadt aber an: "Aktuell läuft die Erfassung und Bewertung des Kommunalvermögens sowie der Aufbau der Vermögensbuchhaltung", berichtet die stellvertretende Stadtkämmerin Jennifer Langguth. Aber auch sie erwartet "große Anstrengungen", wenn die Doppik eingeführt werden soll. Unter anderem seien jede Menge rechtlicher Vorgaben zu beachten.
"Die Gemeinde Nüdlingen hat noch nicht auf Doppik umgestellt, und wird dies freiwillig auch nicht tun", legt sich die dortige Kämmerin Melanie Katzenberger eindeutig fest. So äußert sich die Mehrheit der Kämmerer im Landkreis.
Dem entgegen steht der Bad Brückenauer Kämmerer Leo Romeis, ein Vorreiter der Doppik: Bad Brückenau hat als erste Kommune weit und breit bereits 2007 umgestellt. Aus seiner Sicht habe sich durch die zusätzlichen Infos der kommunalen Doppik "das Kostenbewusstsein in der Verwaltung und im Stadtrat erhöht".
Auch Landkreis-Kämmerer Christian Metz wertet die neue Buchführung als Grundlage für Kosten- und Leistungsrechnung und ein daran anschließendes Controlling. Das dafür vorgesehene Personal arbeite bisher jedoch noch an der Eröffnungsbilanz, die Metz heuer, fünf Jahre nach der Umstellung, nachreichen will.
Entscheidung der Kommunen
Einen erheblichen Mehraufwand bedeutet das Durcheinander bei der Haushaltführung für die staatliche Rechnungsprüfung im Landratsamt, weil "die Mitarbeiter beide Systeme beherrschen müssen". Aber: "Eine Vereinheitlichung könnte nur der Freistaat Bayern erwirken", betont Sprecherin Lena Pfister, und: "Aktuell obliegt es den Kommunen, zu entscheiden, welches System sie nutzen."
Angaben des Innenministeriums zur Doppik
Gemeinden: Zuständig für die Haushaltsführung der Kommunen ist in Bayern das Innenministerium. Nach dessen Angaben hatten von 2056 Kommunen in Bayern zu Jahresbeginn nur 75 Kommunen auf die Doppik umgestellt, das sind 3,7 Prozent. Im einzeln sind es 10 von 25 kreisfreien Gemeinden (40 Prozent), 8 von 26 Großen Kreisstädten (31 Prozent) und 57 von 2005 sonstigen kreisangehörigen Gemeinden (2,8 Prozent).Kreise Bei den bayerischen Landkreisen haben 24 von 71 umgestellt, also rund ein Drittel.
Andere: Doppisch buchen zudem 38 von 1430 Zweck- und Schulverbänden (2,6 Prozent) sowie 6 von 311 Verwaltungsgemeinschaften (1,9 Prozent).
Rückkehr: Zwei Gemeinden und zwei Zweckverbände sind laut Ministerium bereits wieder zur Kameralistik zurückgekehrt.
Vorgehen: Laut Ministerium gibt es aktuell weder eine Empfehlung, noch Druck, auf die Doppik umzusteigen. Der Gesetzgeber habe - anders als in den meisten anderen Bundesländern - den Kommunen ein Wahlrecht eingeräumt. Allerdings gebe es Überlegungen der EU-Kommission, einheitliche, doppische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherungsträger) einzuführen.
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