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WERNECK
Zehnte Änderung seit 1977
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 16.12.2020 12:01 Uhr

Erweiterung der Biogasanlage

Im Juli hatte der Gemeinderat den Planentwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Biogasanlage Ettleben gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planung auf den Weg gebracht. Von 25 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange hatten 17 keine Einwände. Die weiteren Träger gaben Stellungnahmen ab.

Im Wesentlichen geht es bei der Änderung um eine Erweiterung der Fläche der Biogasanlage. Im Hinblick auf eine spätere Leistungserhöhung der Anlage soll im Zuge der Änderung auch die zulässige Höhe der beiden Gärrestelager (in denen das Gas gespeichert wird) von derzeit 14 auf 20 Meter geändert werden.

Das Landratsamt hatte darauf hingewiesen, dass der Betrieb der Störfallverordnung unterliegt. Ergänzt wird deshalb der Umweltbericht im Sinne der Seveso-II-Richtlinie. Insbesondere werden Angaben zu schweren Unfällen eingefügt, die eine Beurteilung des Gefährdungspotenzials auf Mensch und Umwelt ermöglichen. Angemerkt wird zugleich, dass die Biogasanlage bereits seit einigen Jahren betrieben wird und in großer Entfernung zu Ettleben steht.

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