Das hätte sowohl für die Angeklagte, als auch für das Gericht den Vorteil, dass eine rechtskräftige Strafe ohne mündliche Verhandlung möglich wäre, wenn die Frau keinen Einspruch dagegen einlegt. Allerdings muss die Staatsanwaltschaft mit einem solchen Verfahren einverstanden sein.
Im vorliegenden Fall ist sie es nicht, was mit Sicherheit an den vielen Vorstrafen der Angeklagten liegt und dem Umstand, dass sie unter Führungsaufsicht steht. Deshalb erlässt das Gericht im Prozess einen Haftbefehl gegen die 42-Jährige, um das Strafverfahren gegen sie zu sichern. Für die Frau bedeutet das, dass ihr nun die Polizei auf den Fersen ist. Und dass sie, wenn sie festgenommen ist, unter Umständen so lange in Untersuchungshaft muss, bis ihr Prozess stattfindet.