Gehörst du auch zu den Menschen, die sich ihre Musik und Filme lieber im Internet runterladen als CDs oder DVDs zu kaufen? Ist ja auch viel praktischer. Und billiger außerdem. Doch Vorsicht! Wer einfach irgendwelche Dateien runter- oder hochlädt, kann sich auch schnell strafbar machen. Und das ist ziemlich teuer. Doch was darf man im Internet downloaden? Und was verstößt gegen das Urheberrecht? daily X hat Johannes Rieber von der Medienfachberatung in Bayern gefragt.
Das Verbreiten von Musik und Filmen ist für die meisten Menschen mittlerweile ziemlich normal. Man verschickt Dateien via Internet oder Handy und sieht das alles als selbstverständlich an. Aber wie schnell man sich selbst bei solch kleinen Tauschaktionen strafbar macht, ist vielen gar nicht bewusst. Das könnte auch daran liegen, dass im Internet oft gar nicht kenntlich gemacht wird, was legal ist und was urheberrechtlich geschützt. Wenn Betreiber von Plattformen mit „free downloads“ werben, heißt das nämlich noch lange nicht, dass es legal ist, sich diese Dateien runterzuladen.
Wer hat die Rechte am Song?
Mit einer bestimmten Software ist es möglich, von Videoportalen einzelne Clips runterzuladen. Das ist prinzipiell erlaubt, insofern es sich dabei um Clips handelt, die vom Urheber zum Download freigegeben wurden. Dabei gilt: wer den Song, oder das Video produziert, hat die Rechte daran. Deshalb ist es eigentlich verboten, sich auf diesem Weg ein Lied, – beispielsweise von Katy Perry – zu holen, geschweige denn, es auf Videoportale zustellen, erklärt Johannes Rieber von der Medienfachberatung in Bayern.
Selbst wer ein privates Video dreht und es mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt, macht sich strafbar. Über eben solche Videos wird beim Internetportal YouTube schon seit Jahren heftig gestritten. Auf Verlangen der Plattenfirmen wurden deswegen auch schon viele Videos von der Seite genommen. Das ist aber eine ziemlich geringe Strafe im Vergleich zu dem, was einen erwarten kann, wenn man illegal Dateien von Servern herunterlädt. Und das Internet wimmelt nur so von diesen Servern. Man muss längst kein großer Kenner mehr sein, um zu wissen, wo und wie man sich Dateien kostenlos aus dem Internet ziehen kann. Laut der Brennerstudie des Bundesverbandes Musikindustrie lag die Zahl der illegalen Downloads in Deutschland 2009 bei 258 Millionen. 2008 waren es sogar 316 Millionen.
Es drohen hohe Geldstrafen!
Wer Songs, Videos oder andere Dateien unerlaubt runterlädt, muss mit hohen Strafen rechnen. „Die Polizei interessiert sich wenig für den einzelnen Teenager, der sich fünf Lieder aus dem Internet zieht“ so Rieber. „Sie forscht vielmehr nach Banden, die finanziellen Gewinn daraus schlagen.“ Anders schaut es dagegen bei den Musik- und Filmverlagen aus: diese bezahlen teilweise ihre eigenen Profis, damit Internetpiraten anhand ihrer IP-Adresse im Netz dingfest gemacht werden können. Oft haben sie auch Anwaltskanzleien damit beauftragt, in ihrem Namen Abmahnungen zu schicken.
Mit einer Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft kommen – je nach Schaden und Menge der Downloads – Abmahnungen in Höhe von mehreren 100 bis über 10 000 Euro auf einen zu. Dabei wird ein Unterschied zwischen Hoch- und Herunterladen gemacht, aber keiner zwischen Unwissen und Absicht. Das heißt, auch wenn man als Minderjähriger oder ohne Absicht illegal Lieder oder andere Dinge aus dem Internet runterlädt, droht eine Geldstrafe. Da die Eltern dafür verantwortlich sind, was ihre Kinder im Netz anstellen, müssen sie auch im Ernstfall die Strafe zahlen. Wenn mach auch noch Dateien hochlädt und so anderen anbietet, fällt die Strafe in der Regel noch höher aus.
Vorsichtig sollte man auch dann sein, wenn man Software oder Internetseiten benutzt, die mit Anonymität im Netz werben. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nämlich nicht. Und illegal Dateien aus dem Internet zu ziehen, gilt schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt.