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WÜRZBURG
Vom Gefängnis ins Hotel – und wieder zurück
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:32 Uhr

Am 14. August hatte ein 28-Jähriger seine Strafe wegen Betrugs verbüßt, am 16. August mietete er sich in einem Würzburger Hotel ein – und verschwand am nächsten Morgen, ohne zu bezahlen. Die Nacht in dem Zimmer mit Bad brachte den Mann auf den Geschmack und er startete eine „Tournee“ durch acht weitere Hotels der Stadt. Nach 23 nicht bezahlten Übernachtungen im Wert von rund 2000 Euro wurde er geschnappt und wieder in den Knast gebracht. Nun sitzt er auf der Anklagebank.

Kein Job, keine Wohnung, kein Geld. Dem gelernten Tischler ging es nicht gut im vergangenen Jahr. Er „wohnte“ in seinem Auto, dessen Leasing-Raten, Steuer und Versicherung er schon lange nicht mehr überwiesen hatte, eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Betrugs hing wie ein Damokles-Schwert über ihm – und weil er sie nicht bezahlen konnte, musste er 60 Tage ins Gefängnis.

Als er wieder raus kam, war alles wie vorher, weil er sich nicht darum gekümmert hatte, Ordnung in sein Leben zu bringen, Sozialleistungen zu beantragen und sich nach Wohnmöglichkeiten für Obdachlose zu erkundigen. Also verbrachte er die erste Nacht in Freiheit bei einer Freundin. Danach mietete er sich für 50 Euro ein Hotelzimmer. Das nächste kostete schon 70 Euro und vom 10. bis 13. September nächtigte der 28-Jährige in einer Nobelherberge, wo drei Übernachtungen mit 600 Euro zu Buche schlagen.

Dumm nur, dass das geleaste Auto des 28-Jährigen inzwischen nicht mehr seins war. Aber er schaffte schnell Abhilfe, gaukelte in einem Autohaus Interesse an einem 40 000-Euro-Wagen vor, machte eine Probefahrt, brachte das Auto nicht mehr zurück, sondern fuhr damit Richtung Crailsheim, wo er schon wieder ein Hotelzimmer reserviert hatte. Nachdem er in einen kleinen Autounfall verwickelt war, wurde er festgenommen, seit September sitzt er in Untersuchungshaft.

„Ich werde es nie mehr so weit kommen lassen.“
Reuiger 28-Jähriger

Vor Gericht lässt der Angeklagte seinen Verteidiger das Geständnis wiederholen, das er schon kurz nach seiner Festnahme abgelegt hat, Fragen von Richtern und Staatsanwältin will er nicht beantworten. Deshalb erfährt auch niemand, weshalb er in seiner Not nicht zu seinen Eltern gezogen ist, warum er nicht bei der Freundin gewohnt hat, die er nach den Worten des Anwalts mit dem teuren Wagen „beeindrucken wollte“ und warum er aus seinem Gefängnisaufenthalt nichts gelernt hat. In seinem letzten Wort tut er nur kund, dass er es „nie mehr so weit kommen lassen“ werde.

Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, der Verteidiger plädiert für 14 Monate. Nach kurzer Beratung verurteilt das Schöffengericht den Mann wegen Betrugs und Unterschlagung zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis. In der Urteilsbegründung zeigt das Gericht zwar ein gewisses Verständnis für die „fatale Situation“, in der der Mann sich zur Tatzeit befunden habe. Es weist allerdings auch auf die „eklatant schnelle Rückfallgeschwindigkeit“ hin. Bewährung gibt es nicht für den 28-Jährigen, weil er noch immer weder Wohnung noch Job hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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